Welche Ansprüche bei Verzug der Baufertigstellung?
Unsere neue Eigentumswohnung ist jetzt 6 Monate im Verzug mit der Fertigstellung.
Welche Ansprüche außer den Bereitstellungszinsen können wir noch geltend machen?
Wir wohnen jetzt auch in einer Eigentumswohnung. Hausgeld z.B.?
3 Antworten
Wenn der Bauträger den Verzug zu vertreten hat, ergibt sich für Sie sehr wahrscheinlich ein Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1, 2, 286 BGB. Zu ersetzen wären demnach zum Beispiel Mietausfälle, Ihre zusätzlichen Mietaufwendungen, Kosten für das Einlagern von Möbeln und natürlich die Mehrkosten bei der Finanzierung.
Eine weitere Möglichkeit könnte sich aus § 281 BGB ergeben, denn hier könnten Sie Schadensersatz verlangen und Abstand vom gesamten Bauträgervertrag nehmen. In diesem Fall müsste der Bauträger alle Schäden übernehmen, also auch Ersatz für alle nutzlos gewordenen Aufwendungen leisten.
Auch ein Rücktritt vom Vertrag nach § 323 Abs. 1 BGB ist möglich und schließt meines Wissens die vorgenannten Schadensersatzansprüche nicht aus.
Das ist mein Wissensstand, ich bin aber kein Jurist! Lassen Sie sich unbedingt durch einen Fachanwalt beraten.
Tipp:
Ich würde in dieser Sache zunächst zu einer Mediation raten. Infos zum Thema Mediation finden Sie hier: https://www.streitvermittler-mediator.de/
Meines Erachtens sollten Anwälte und Gerichte erst eingeschaltet werden, wenn eine einvernehmliche Einigung nicht möglich ist!
Was ist im Vertrag ausgehandelt worden?
ok, Dann sind alle KOsten die durch den Verzug entstehen und nachgewiesen werden können abgedeckt.
- auf Schadensersatz,
- auf die Kostenübernahme für eine Ersatzwohnung,
- auf die Kostenerstattung für den Umzug in die Ersatzwohnung und anfallende Maklergebühren und
- auf bereits anfallende Zinskosten hoffen.
Was steht in Eurem Vertrag?
Schaltet mal einen Anwalt ein, der sich damit auskennt.
"Im Verzugsfall hat der Verkäufer dem Käufer als Verzugsschaden eine Entschädigung in Höhe des dem Käufer hierdurch nachweisbar entstanden Schadens zu zahlen."
Habt Ihr den Verkäufer schon in Verzug gesetzt?
Habt Ihr eine Aufstellung des Schadens mit jeder einzelnen Position?
Sind etwaige Ersparnisse gegengerechnet, weil Ihr andere Ausgaben nicht habt?
"Im Verzugsfall hat der Verkäufer dem Käufer als Verzugsschaden eine Entschädigung in Höhe des dem Käufer hierdurch nachweisbar entstanden Schadens zu zahlen."