Auto in Tiefgarage zerkratzt, bestehen Ansprüche gegenüber Vermieter?
Hallo, mir wurde mein Auto zerkratzt. Das Fahrzeug steht auf einem angemieteten Stellplatz in einer Tiefgarage.
Die Tiefgarage hat Tore, die aber immer offen sind. Ich vermute zwar das es ein Nachbar war, da über 100 Stellplätze in der Tiefgarage sind, aber ich weiß es natürlich nicht. Kameras gibt es dort leider nicht.
Es handelt sich zwar um ein Firmenfahrzeug, dennoch wüsste ich gern, ob nicht evtl. der Vermieter/die Hausverwaltung Schuld hat, da die Tore immer offen sind und es auch keine Kameras gibt.
Des Weiteren frage ich mich, ob irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden können, falls sich der Vandalismus wiederholt.
Vielen Dank.
10 Antworten
Gegen den Vermieter hast du keine Ansprüche, es sei denn, es würde sich aus dem Mietvertrag etwas anderes ergeben. Das wäre allerdings ungewöhnlich
Anspruch besteht gegenüber dem Täter. Der Vermieter ist nicht zuständig.
Der Vermieter stellt dir im Rahmen des Mietverhältnisses einen Parkplatz zur Verfügung. Wenn der abschliessbar sein sollte, es aber nicht ist und du ihn nachweislich darauf hingewiesen hast, könnte er haftbar gemacht werden. Ob er dann tatsächlich haftbar gemacht wird, muss ein Richter entscheiden.
Wenn es eine Gemeinschaftsgarage ist: no chance!
Merke: Im Grundsatz ist immer der Täter haftpflichtig. In relativ wenigen Fällen können Dritte wegen Unterlassung irgend einer vertraglichen oder gesetzlichen Pflicht in die Haftung miteinbezogen werden. Das ist aber selten.
Wenn der Parkplatz nicht als bewacht o.ä. ausgewiesen ist, hast du keine Ansprüche. Dann muss deine Vollkasko Versicherung ran, sofern vorhanden.
Die bezahlt erstmal der Versicherungsnehmer, also der, der die Beiträge zahlt
Was kann der Vermieter dafür, wenn Dir jemand das Auto zerkratzt?
Muss die Selbstbeteiligung der vollkasko der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zahlen?