Auto in Tiefgarage zerkratzt, bestehen Ansprüche gegenüber Vermieter?

10 Antworten

Gegen den Vermieter hast du keine Ansprüche, es sei denn, es würde sich aus dem Mietvertrag etwas anderes ergeben. Das wäre allerdings ungewöhnlich

Anspruch besteht gegenüber dem Täter. Der Vermieter ist nicht zuständig.

Der Vermieter stellt dir im Rahmen des Mietverhältnisses einen Parkplatz zur Verfügung. Wenn der abschliessbar sein sollte, es aber nicht ist und du ihn nachweislich darauf hingewiesen hast, könnte er haftbar gemacht werden. Ob er dann tatsächlich haftbar gemacht wird, muss ein Richter entscheiden.

Wenn es eine Gemeinschaftsgarage ist: no chance!

Merke: Im Grundsatz ist immer der Täter haftpflichtig. In relativ wenigen Fällen können Dritte wegen Unterlassung irgend einer vertraglichen oder gesetzlichen Pflicht in die Haftung miteinbezogen werden. Das ist aber selten.

Wenn der Parkplatz nicht als bewacht o.ä. ausgewiesen ist, hast du keine Ansprüche. Dann muss deine Vollkasko Versicherung ran, sofern vorhanden.

frage2eins 
Beitragsersteller
 06.01.2022, 00:00

Muss die Selbstbeteiligung der vollkasko der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zahlen?

verreisterNutzer  06.01.2022, 00:03
@frage2eins

Die bezahlt erstmal der Versicherungsnehmer, also der, der die Beiträge zahlt

Was kann der Vermieter dafür, wenn Dir jemand das Auto zerkratzt?