Immobilienkauf Verzug Verkäufer / Rechte des Käufers
Hallo,
Wir haben eine Eigentumswohnung gekauft und des Kaufpreis rechtzeitigüberwiesen (nachweislich). Laut Kaufvertrag war der Eigentumsübergang am 01.03.2014. Der Verkäufer behauptet das Geld sei noch nicht auf seinem Konto welches er bei der Spadabank hat. Das Geld wurde aber telegraphisch überwiesen. Der Verkäufer weigert sie die Wohnung zu übergeben bzw. Übergeben zu lassen. Eine Übergabe mit der Maklerin hat er bereits am 27.02.2014 gemacht.
Welche Rechte habe ich als Käufer? Kann ich einen Verzögerungsschaden geltend machen? Kann ich ihn zwingen zu der Übergabe persönlich zu erscheinen? Kommunikation erfolgt nur über Marklerin und die ist keine große hilfe. Fühlen uns so hilflos!
5 Antworten
Also, so eine Blitzüberweisung in der letzten Sekunde ist nicht üblich und ein Kunde sieht das Geld meist auch erst einen Tag später auf seinem Kontoauszug und somit schaue bitte in den Kaufvertrag, wie die Übergabe vereinbart wurde und warum es jetzt denn Änderungen geben soll. Zudem muß ja auch noch die Freigabe vom Finanzamt und meist auch der WEG erfolgen und bis die Umschreibung dann vollzogen ist, vergehen ja auch noch oft Monate, wie ich immer wieder erleben darf. Beachte, daß für diesen Monat auch schon das Wohngeld von Euch zu leisten war, nicht daß es da auch noch Ärger gibt. Viel Glück.
Wenn du Verzugsschaden erleidest, kannst du diesen natürlich geltend machen. Deine Ansprüche kannst du notfalls auch gerichtlich durchsetzen.
Vom schadenersatz vom verkäufer steht leider gar nix im vertrag. Nur wenn der käufer in verzug kommt.
Maklerin kümmert sich noch weil verkäufer in ein pflegeheim gezogen sind das ca. 50 km entfernt ist. Verkäufer sind 80 jahre alt....
Was sagt denn euer Notar ? Und warum hat er mit der Maklerin eine Übergabe gemacht, die geht das doch nix mehr an ? Ansonsten würde ich sehr schnell einen termin mit einem Anwalt machen.
schadensersatz, ja, sonst nichts
eigentlich ist doch der schadensersatz gleich standardmäßig im vertrag