Kann man BAföG bekommen, wenn man in einer Eigentumswohnung der Eltern wohnt?
Im BAföG sollen finanzielle Ansprüche für das Wohnen ja berücksichtigt werden. Wenn man in einer Eigentumswohnung der Eltern wohnt (alleine), gilt man als bei den Eltern wohnend. Gilt dies auch, wenn man Miete zahlt? Hierbei fallen dann ja Wohnkosten an, die im BAföG nicht berücksichtigt werden würden, obwohl Wohnkosten im BAföG eigentlich berücksichtigt werden sollen.
Hoffe das ist verständlich.
2 Antworten
Hi,
wenn du im Eigentum der Eltern wohnst, dann gilst du nach Bafög als "daheimwohnend". Du bekommst also den daheimwohnend-Satz (darin sind 49€ Mietpauschale enthalten).
Dabei spielt es absolut keine Rolle, ob du einen Mietvertrag hast und Miete zahlst oder nicht.
Sollte die Wohnung die Ihr bewohnt im Eigentum Eurer Eltern stehen, besteht kein Anspruch auf einen Mietkostenzuschuss für auswärtige Unterbringung.
Mach einen Mietvertrag mit deinen Eltern und reich den ein. Allerdings müssen Eltern dann die Mieteinnahmen versteuern. Die Steuer müsstest du übernehmen, weil die Eltern ja nicht wirklich Geld von dir bekommen. Rechnet aus, ob die Erhöhung des Bafög nicht durch die zu zahlende Steuer "aufgefressen" wird.
Ach so, Frage falsch verstanden. Ich dachte du wohnst dort unentgeltlich. Nein, du giltst nicht als "bei den Eltern wohnend", denn du hast ja einen Mietvertrag und Geld fließt auch.
Nein, ist falsch. Wer im Eigentum der Eltern wohnt gilt als "daheimwohnend". Das ist um Scheinmietverträge zwischen Eltern und Kind zu unterbinden.
Was bedeutet meine Eltern würden nicht wirklich Geld von mir bekommen? Wenn ich Miete an meine Eltern zahle, dann bekommen die Geld von mir. Es geht darum ob ich, wenn ich Miete zahle trotzdem als bei meinen Eltern lebend gelte.