Auf was für Leistungen habe ich als Vollzeit arbeitende Studierende abgesehen von Kindergeld und Bafög Anspruch?

6 Antworten

Nichts für ungut, aber wenn du mit 1.200€ im Monat nicht klar kommst, machst du irgendetwas falsch. Und ist die WG in einer Villa, dass du dafür 500€ löhnen musst?

Rosemill2 
Beitragsersteller
 19.02.2020, 23:19

Ich hab mit so Antworten gerechnet und ich lebe das typische Studenten Klischee: überteuerte Mini WG ohne Wohnzimmer mit vielen Macken und einem Vermieter der sich nicht kümmert. Also meine Ausgaben: 500€ Miete, sagen wir 100€ Lebensmittel im Monat, 200€ Auto inklusive Versicherung und Benzin. Ja es bleibt was übrig aber ich möchte einfach gerne wissen ob es noch Ansprüche geben könnte.

Hacker48  19.02.2020, 23:22
@Rosemill2

Nicht, dass ich wüsste.

Auf Unterhalt.

Du darfst als Studierende gar nicht Vollzeit arbeiten. Kann sein, dass du dadurch deinen Status als ordentliche Studierende verlierst - was deine Ansprüche negativ beeinflussen dürfte.

Geldquellen wären Bafög, Studentenkredite, ein anderer Job (Vollzeit ist netto mehr drin, auch als ungelernte Kraft), ggf. kannst du Zuschüsse beantragen zur Ersteinrichtung deiner eigenen Bleibe ...

Rosemill2 
Beitragsersteller
 19.02.2020, 23:22

Also bis jetzt hatte ich keine Probleme deshalb und Vorteile als Studierende habe ich noch

Aushilfsbuddha  20.02.2020, 17:51
@Rosemill2

Ja. Aber keinen Anspruch darauf. Und wenn deine Uni das mitkriegt, sind die Vorteile weg.

Dein Anspruch lag 2019 bei 735 Euro und wird auch jetzt in 2020 nicht viel Höher sein ( Wenn nicht sogar gleich geblieben) .

Da du also deutlich mehr verdienst , hast du keine weiteren Ansprüche mehr.

Wenn du 100€ netto verdienst, hast du keinen Anspruch..

kommst du mit dem Geld nicht aus, musst du irgendwo einsparen

Rosemill2 
Beitragsersteller
 19.02.2020, 22:57

Ich gehe Mal davon aus, dass du versehentlich eine Null zu wenig angegeben hast😅