Mieter einer Eigentumswohnung dekoriert Fenster im Treppenhaus! Erlaubt oder nicht?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Treppenhaus zählt zum Gemeinschafteigentum und nicht zu dem Wohnraum, den der Mieter angemietet hat, und in dem er seiner eigenen persönlichen Dekorationswut freien Lauf lassen darf. Dies gilt auch für das äußere einheitliche Erscheinungsbild der Wohnungsabschlußtüre; auch hier sind Dekorationen sowohl Eigentümern wie auch deren Mietern untersagt. Steht auf Fensterbänken folglich etwas herrenlos herum, kann der Hausmeister dies entsorgen. Der Verwalter sollte der guten Ordnung halber den Wohnungseigentümer auffordern, seinen Mieter über diese Dinge aufzuklären.

Ichweissnixmehr 
Beitragsersteller
 10.02.2014, 19:42

Vielen Dank! So sehe ich das nämlich auch! Weißt du, ob man das irgendwo nachlesen kann, und falls ja, wo? Dann hätte ich bei der nächsten Versammlung etwas in der Hand. Ich habe schon das WEG gewälzt, aber nix gescheites gefunden.

die deko muss zumindest schnell zu entfernen sein , aber ist an der stelle überhaupt ein notausgang ?

user2386  10.02.2014, 12:54

der rest beruht auf gegenseitigkeit, das heisst es ist nicht definitiv verboten, die eigentümer können es aber verbieten

Fenster und Türen sollen im Brandfall geschlossen werden.

Ein Fluchtweg muss aber über das Treppenhaus frei sein. Also die Gänge nicht zugestellt sein.

Wenn der Nachbar das Fenster dekoriert, ist es erlaubt.

ich glaube, dich stört, das er es überhaupt macht, gell ?

KaeteK  10.02.2014, 14:02

ich glaube, dich stört, das er es überhaupt macht, gell ?

Ich finde es albern, sich über solche Dinge zu ärgern, aber mir kam der Gedanke, wer das alles entfernt und wieder dekoriert, wenn die Fenster geputzt werden müssen :-)

Ichweissnixmehr 
Beitragsersteller
 10.02.2014, 14:59
@KaeteK

Eben, weil nämlich mehrmals im Jahr der Fensterputzer kommt. Der müsste dann erst alles wegstellen. Und der Fensterputzer wird von allen Eigentümern gemeinsam bezahlt ...

Das hat;zumindest in den höheren Stockwerken nichts mit Fluchtweg zu tun. Gut man sollte ein Fenster relativ ungehindert aufmachen können. Aber hier würde ein Wischer genügen und das Fenster ist offen.

Aber Treppenhausfenster gehören nicht zur Wohnung, also nicht dem Mieter. Somit darf der Eigentümer das untersagen.

Ichweissnixmehr 
Beitragsersteller
 10.02.2014, 12:56

Danke! Das Fenster liegt auf der Treppe zwischen Erdgeschoss und 1. Stock.

Ichweissnixmehr 
Beitragsersteller
 10.02.2014, 14:57
@Nordseefan

Genau, aber nicht dem Mieter.

Man kann Brandschutz auch übertreiben.... Kinderwagen können auch Feuer fangen und dürfen trotzdem in Hausfluren parken.....

Jeder hat ein anderes ästhetisches Empfinden. Wo ist das Problem, einfach mal ein nettes Gespräch mit dem Mieter zu suchen mit dem Hinweis auf Brandschutz und im Punkto Deko, dass weniger manchmal mehr ist?