Weiter Miete zahlen trotz Pflegeheim?
Hallo, mein Opa musste vor ein paar Wochen ins Krankenhaus weil er wegen einer Unterzuckerung zusammengebrochen ist. Er hat vorher in einer eigenen Wohnung gewohnt, der Pflegedienst kam 2 mal am Tag. Jetzt kann er sich nicht mehr alleine versorgen und lebt erst einmal bei meiner Mutter und wird von ihr und dem Pflegedienst versorgt. Er soll nun ins Pflegeheim aber er soll für seine Wohnung die 3 Monate Kündigungfrist einhalten. Kann mann das irgendwie umgehen? Danke Thomas
10 Antworten
Ich denke das wird schwierig. Unabhöngig davon ob dein Opa ins Pflegeheim muss oder nicht besteht nach wie vor ein Mietverhältnis. Einzige Möglichkeit die ich sehe ist, dass ihr euch mit dem Vermieter gütig einigt und vielleicht einen Nachmieter findet der vorher einziehen kann/will.
Genauso ist es. Die 3Monate Kündigungszeit sind bindend, so gemein das klingt. Selbst wenn man stirbt, müssen die Erben 3Monate Kündigungszeit einhalten. Ist ein trauriges Gesetz, aber leider wahr. Das BGB sagt es eindeutig aus und viel Vermieter sind konsequent darauf geeicht. Alles Gute für den Opa, habe es sebst mit meiner Mutter durch und per Anwalt KEINE Erfolg gehabt. Nun ist sie gestorben... MfG Vera81
Das die Wohnung weiter gezahlt werden muss, kann man nicht umgehen. Die 3 Monate Kündigungsfrist sind somit richtig. Diese besonders kurze Kündigungsfrist wurde vom Gesetzgeber erst vor kurzem eingeführt.
Rein rechtlich hat der Vermieter recht. Spreche doch mit ihm, dass du, wenn Du einen Nachmieter findest, früher aus dem Mietvertrag aussteigen kannst.
Nachmieterregelung ist ein Märchen
Oftmals gibt es ein Sonderkündigungsrecht z.B. wenn der Mieter nicht mehr im Stande ist darin zu wohnen. Das liegt aber im Ermessen des Vermieters. Schaut am besten mal ganz genau im Vertrag nach.
gibt es nicht