Zu Opa ins Haus ziehen und Geld vom Jobcenter bekommen?
Hallo,
Ich würde gerne zu meinem Opa ins Haus ziehen da er nicht mehr so fit ist und mir im oberen Stockwerk eine eigene Wohnung einrichten. Mein Opa bekommt seine Rente im vierstelligen Bereich jetzt ist die Frage habe ich noch Ansprüche auf Geld vom Jobcenter wenn ich da wohne weil mein Opa muss ja nicht für mich aufkommen wenn ich in einer Wohnung in seinem Haus mit Mietvertrag wohne oder sehe ich das Falsch ?
7 Antworten
Wenn du eine eigene Wohnung hast (auch im Haus deines Opas), bildest du mit deinem Großvater keine Bedarfsgemeinschaft, Du hast ja eine eigene Küche und einen eigenen Wohnbereich. Dass du deinem Opa immer wieder unter die Arme greifst, bedeutet nicht, dass ihr einen gemeinsamen Haushalt habt.
Ja, kannst Du.
Es kommt darauf an ob du dem Grunde nach überhaupt Anspruch auf ALG - 2 hast,also die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind !
Wenn du also Anspruch auf ALG - 2 hättest stünden dir auch Leistungen zu wenn du keine eigene Wohnung im Haus deines Opas hättest.
Denn du kannst mit ihm rein rechtlich gar keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden,es kommt hier nur eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) in Betracht.
In dieser kann zwar auch unterstellt werden das du Unterstützung bekommst,dem kannst du aber dann gleich bei der Antragstellung widersprechen.
Dazu schreibst du dann auf ein Blatt Papier einfach formlos ein paar Zeilen,dass dich dein Opa mit seiner Rente nicht unterstützt und auch keine Angaben über Einkommen / Vermögen macht.
Dein Opa ist dann ein Vermieter wie jeder andere.
Wenn die Wohnung nicht zu groß und zu teuer ist, bekommst du die Kosten der Unterkunft erstattet
Kommt auf dein Alter an. Ab 25 egal ob du jetzt bei den Eltern oder Opa wohnst gründest du deine eigene Bedarfsgemeinschaft. In diesem Fall hast du ganz normal Anspruch wenn du kein Einkommen hast auf den Regelsatz von zur Zeit 404 Euro. Da jedoch die Wohnung Eigentum der Eltern ist oder bei dir Opa, bekommst du kein extra Mietzuschuss. Ich selber werde nächste Woche 35, beziehe Hartz 4 und wohme auch noch Zuhause. Daher weiß ich das zu 100%. Aber wie gesagt das gilt erst ab 25.
Es sei denn er zahlt nachweislich Miete. Dazu habe ich auch weiteres geschrieben.
Habe doch geschrieben keine Zuschüsse lese richtig
was für Zuschüsse? Kindergeld bekommst du aber mehr nicht. du musst keine Miete zahlen, da reicht das Geld
Das ist eine Ausnahmeregelung. Da aber die Wohnung einem Verwandten in dem Fall deinem Opa gehört bekommst du kein Mietzschuss es sei denn es liegt ein nachweisbarer Mietvertrag vor und dein Vater tut die Einnahmen mit versteuern. Jedoch ist für dich bis 18 noch das Jugendamt zuständig.
Aber habe so eine Bescheinigung vom Jugendamt bekommen dass ich bei meinen Eltern nicht mehr leben kann und deshalb Zuschüsse bekommen muss ist es dann nicht was anderes ?
als anmerkung wichtig ist ein eigenen Briefkasten und eine eigene Klingel zu haben das könnte überprüft werden. Miete muss via Bank bezahlt werden (er kann es dir ja bar wiedergeben)
Also kann ich Wohn und "verpflegungsgeld" beanspruchen ?