Vermieten ohne Grundbucheintrag?
Hallo zusammen.
Ich habe eine Wohnung geerbt, und habe zwar den Erbschein, bin aber noch nicht ins Grundbuch eingetragen als neuer Wohnungseigentümer. Darf ich dennoch schon die Wohnung vermieten?
Vielen Dank,
Thomas
4 Antworten
Es steht nicht dagegen, dass du die Wohnung vermietest. Man muss nicht zwingend Eigentümer sein, um eine Wohnung vermieten zu dürfen, andernfalls wäre ja beispielsweise Untermiete gar nicht möglich.
Aber davon abgesehen. Beim Kauf einer Immobilie bist so erst ab Eintragung ins Grundbuch rechtmäßiger Eigentümer. Bei der Erbschaft hingegen bist du das schon mit dem Tod des verstorbenen Eigentümers, also mit dem Eintritt des Erbfalls.
Wird erst zum Problem wenn Du dann dich nicht Eigentümer wirdt, dann haftest Du für die unrechtmässige Vermietung. Der Mieter kann aber in der Wohnung verbleiben, den Mietvertrag muss dann der Rechtmässige Eigentümer übernehmen
Als Mieter würde mir deine Legitimation über Erbschein genügen. Setzt aber voraus, dass die Wohnung leer steht.
Die Hausverwaltung akzeptiert dich meines Wissens aber erst mit Grundbucheintrag.
Du kannst sogar eine Wohnung vermieten, die dir gar nicht gehört. Insofern ist das in deinem Fall gar kein Problem.