Vermieten ohne Grundbucheintrag?

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Es steht nicht dagegen, dass du die Wohnung vermietest. Man muss nicht zwingend Eigentümer sein, um eine Wohnung vermieten zu dürfen, andernfalls wäre ja beispielsweise Untermiete gar nicht möglich.

Aber davon abgesehen. Beim Kauf einer Immobilie bist so erst ab Eintragung ins Grundbuch rechtmäßiger Eigentümer. Bei der Erbschaft hingegen bist du das schon mit dem Tod des verstorbenen Eigentümers, also mit dem Eintritt des Erbfalls.

Wird erst zum Problem wenn Du dann dich nicht Eigentümer wirdt, dann haftest Du für die unrechtmässige Vermietung. Der Mieter kann aber in der Wohnung verbleiben, den Mietvertrag muss dann der Rechtmässige Eigentümer übernehmen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Als Mieter würde mir deine Legitimation über Erbschein genügen. Setzt aber voraus, dass die Wohnung leer steht.

Die Hausverwaltung akzeptiert dich meines Wissens aber erst mit Grundbucheintrag.

Du kannst sogar eine Wohnung vermieten, die dir gar nicht gehört. Insofern ist das in deinem Fall gar kein Problem.