Kündigung KabelDeutschland wegen Umzug ins Pflegeheim?
Hallo,
mein Großvater schafft es leider nicht mehr allein, so dass er nun vor kurem ins Pflegeheim gezogen ist. Man kann ja von einem Sonderkündigungrecht gebraucht machen, wenn man in ein Gebiet zieht, das nicht von Kabel Deutschland versorgt wird. Aber wie sieht es nun beim Pflegeheim aus?
Natürlich gibt es im Ort des nahegelegenen Pflegeheims KabelDeutschland. Aber das Pflegeheim hat natürlich eine eigene Telefonanlage, so das mein Großvater seinen Anschluss natürlich dann nicht mitnehmen kann.
Wie sieht es dann aus? Auf Kulanz darf ich bei Kabel Deutschland sicher nicht hoffen :-(
3 Antworten
Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur dann, wenn der Anbieter an der zukünftigen Adresse die Leistung nicht zur Verfügung stellen kann. Da das Pflegeheim ja schon einen Anbieter hat (und nicht KabelDeutschland ist), so sollte die Kündigung problemlos durchgehen...
das macht jeder Provider.... Tipp: Umzug melden und Antrag den Anschluss mitzunehmen - spätestens dann werden sie merken, dass das nicht funzt und müssen die KÜ akzeptieren...
Moin,
Wenn Oppa ins Hotel ziehen würde, könnte der Anbieter seine Leistung im Hotel auch nicht anbieten.
Das gleiche gilt z.b. wenn man zusammenzieht.
Wenn also bei einem Paar, was zusammenzieht Verträge doppelt bestehen, wie Telefon Hausrat usw. wird es i.d.R so gehandhabt, dass der ältere, bzw bestehende Vertrag Vorrang hat.
In diesem Fall besteht offensichtlich schon ein Telefonanschluss beim Pflegeheim.
Da das Pflegeheim Hausrecht hat, kann der Heimbetreiber fremde Telefonanbieter untersagen. - Das ist ja im Pflegeheim kein klassischer Mietvertrag.
Es kommt drauf an, dass das Pflegeheim die Dienstleistung "Pflege" anbietet, auch stationär und eben NICHT als Vermieter von Wohnraum auftritt.
So kann es bei betreutem Wohnen durchaus sein, dass die seniorengerechte Wohnung gemietet ist und die Pflege separat beauftragt wird. - eher seehr selten, aber möglich.
Somit gilt die Sonderkündigungsklausel, nach der der Vertrag endet, wenn der Anbieter am neuen Wohnort seine Leistung (in den Räumen des Pflegeheimes) nich bereitstellen kann.
Das Pflegeheim wird ja dann auch die Meldeadresse der Person.
Wenn dein Großvater seinen Heimplatz selbst bezahlt, wird die Kündigung höchstwahrscheinlich nicht akzeptiert. Sollte er Zuschüsse vom Sozialamt benötigen, sieht es natürlich anders aus. Dann kann er gar nicht den vERTRAG FORTFÜHREN:
Grundsätzlich ist das richtig, nur K D stellt sich gerne stur.