Mieter kommt ins Pflegeheim und wer muss die Wohnung räumen?

10 Antworten

Wieso überhaupt die Wohnung räumen? Wurde der Mietvertrag gekündigt? Wenn ja, vom Mieter selbst oder wird er schon betreut?

Wie auch immer, der Mietvertrag endet, wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Zu diesem Zeitpunkt muss die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zurück gegeben werden. Dafür hat der Vermieter oder sein/e Betreuer/in zu sorgen. Wird die Wohnung nicht geräumt zurück gegeben, muss er weiterhin Nutzungsentschädigung in mindestens der Höhe der Miete bezahlen. Letztlich geht das alles vom späteren Erbe weg und somit sollte die Tochter ein großes Interesse daran haben, dass die Wohnung auch pünktlich geräumt wird.

Vermietersache? Niemals! Vermieter könnte sich an Gegenständen oder gar Wertsachen vergreifen, die dem Mieter gehören und niemand sonst.

Wird jedoch die Wohnung nicht geräumt, ist vermieterseits Räumungsklage zu erheben. Am Ende steht ein Räumungstitel und mit diesem kann ein Gerichtsvollzieher die Zwangsräumung veranlassen. Die dabei entstehenden Kosten sowohl für Anwalt, Klage, Gerichtsvollzieher, die Räumung und ggf. sogar die Lagerung des Hausrats muss der Mieter bezahlen und wenn dieser nicht bezahlt, zahlt das alles der Vermieter.

Schon aufgrund dieser Aussichten empfiehlt es sich, eine Vereinbarung darüber zu treffen, wer mit wem wann die Wohnung ausräumt und der Vermieter sollte durchaus auch seine Bereitschaft bekunden, ggf. mitzuhelfen, um das ganze evtl. folgende Theater zu vermeiden und bald wieder ordentlich vermieten zu können.

Eigene Erfahrung: Vor einigen Jahren wurde aus gleichem Grund ein vermietetes Haus geräumt. Normalerweise 3 Monate Kündigungsfrist und wir erklärten uns als Vermieter bereit, diese abzukürzen, wenn das Haus bis sp. zum Zeitpunkt X geräumt übergeben wird. Die Mieter sparten zwei Monatsmieten und wir konnten früher mit Renovierung beginnen, somit wieder früher vermieten und schon zwei Monate früher eine deutlich höhere Miete von den Nachmietern bekommen. Vorteile somit auf beiden Seiten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Schwarzlicht42  15.11.2018, 12:07
Letztlich geht das alles vom späteren Erbe weg und somit sollte die Tochter ein großes Interesse daran haben, dass die Wohnung auch pünktlich geräumt wird.

Aber nur wenn eines vorhanden ist... ;)

Die Mieter sparten zwei Monatsmieten und wir konnten früher mit Renovierung beginnen, somit wieder früher vermieten und schon zwei Monate früher eine deutlich höhere Miete von den Nachmietern bekommen. Vorteile somit auf beiden Seiten.

So sollte sich viel öfter geeinigt werden heut zu Tage und nicht wie so häufig vor Gericht... :)

bwhoch2  15.11.2018, 12:49
@Schwarzlicht42

Ja, da hast Du vollkommen recht. Man muss auch bedenken, mit wem man es zu tun hat. Mit alten Menschen, die große gesundheitliche Probleme haben und die womöglich schon zeitlich einen langen Prozess gar nicht is zum Ende mitmachen könnten.

Das ist Sache des Mieters und der Vermieter wird jeden in Haftung nehmen, den er bekommen kann.

Edit: Man kann das auch einem Entrümpler überlassen, der noch das eine oder andere verkaufen kann. Wenn da Wertgegenstände oder Kunst oder antike Möbel im Spiel sind, wird es schwer, da den richtigen zu finden.

Wenn da nix von größerem Wert drin ist wird der Entrümpler das alles mitnehmen und Du hast ein paar Euro gespart, wenn er was verkauft.

Denk auch an die Renovierung, wenn das im Mietvertrag steht.

Falls der Mieter nicht mehr lebt, stehen die Erben vor genau diesne Aufgaben, wenn sie nicht in den Mietvertrag einsteigen wollen.

bwhoch2  15.11.2018, 11:46
stehen die Erben vor genau diesne Aufgaben, wenn sie nicht in den Mietvertrag einsteigen wollen.

Es sei denn, sie schlagen das Erbe aus...

nurlinkehaende  15.11.2018, 11:49
@bwhoch2

Stimmt. Edit: Dann ist man aber auch kein Erbe mehr.

bwhoch2  15.11.2018, 11:58
@nurlinkehaende

Und davor war man allenfalls potentieller Erbe und durften noch gar nichts machen.

albatros  16.11.2018, 03:17
@bwhoch2

Noch lebt die Mieterin, es gibt also noch nichts zu erben. Die Dame kann/muss ihre Tochter zur Kündigung und Räumung der Wohnung bevollmächtigen.

Erst mal keiner, weil ja das Mietverhältnis so lange fortbesteht bis es ordnungsgemäß gekündigt wurde.

Die Übergabe der Mieträumlichkeiten in ordnungsgemäßem Zustand obliegt dem Mieter, weshalb auch die Kosten einer Räumung dem Mieter zuzuordnen sind. 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Tochter muss die Wohnung ausräumen, kündigen und an den Vermieter übergeben, sie tritt quasi für den verstorbenen in den Vertrag ein. Wie sie räumt oder räumen lässt, ist ihre Sache, nicht Sache des Vermieters.

WosIsLos  15.11.2018, 11:27

Man kommt nicht ins Pflegeheim, wenn man verstorben wäre.

Die Angehörigen müssen die Wohnung räumen, wenn sie gekündigt ist.

bwhoch2  15.11.2018, 11:47

Die Angehörigen müssen gar nichts. Sie müssen, wenn sie sich nicht darum kümmern allenfalls zusehen, dass nochmehr von ihrem potentiellen Erbe in falsche Hände kommt.