Auto abgeben wegen Pflegeheim?
Hallo, meine Schwiegermutter muss am Montag ins Pflegeheim. Meine Frau hat im Jahre 2008 ein Auto im Wert von 10800 ,- Euro von Ihrer Mutter bekommen, damit Sie Ihre Mutter versorgen und pflegen kann, Meine Frau hat seit 2007 teilweise bis zu 3 mal täglich Ihre Mutter besucht und gepflegt. Jetzt wie oben schon erwähnt geht Sie ins Pflegeheim, da wir Sie zu hause nicht mehr pflegen können. Was wird mit dem Auto passieren? werden wir es Verkaufen müssen oder sogar für die komplette Summe gerade stehen müssen?
5 Antworten
Schenkung, denke ich mal. Dann wird ab dem Jahr der Schenkung 1/10 pro Jahr nicht mehr berücksichtigt!
Also wenn, dann werden nur noch 4/10, also rund € 4000,00, als Summe im Raum stehen.
Last euch noch die Schenkung, sofern noch nicht geschehen, aus 2008 von der Schwiegermamma bestätigen.
Sie kann leider nichts mehr bestätigen oder unterschreiben.Eigentlich müßte doch dann noch der Pflegeaufwand 3x täglich abgerechnet werden.
Erhebliche Schenkungen kann das Sozialamt bis zu 10 Jahre rückwirkend einfordern bzw.eine Verwertung fordern !
Da das KFZ - schon ca.6 Jahre oder älter ist,solltet ihr den Zeitwert feststellen lassen,denn mehr als diesen kann das Sozialamt nicht mehr von euch fordern,da es ja zum Zweck der Pflege und Versorgung angeschafft wurde.
Könnt ihr nachweisen dass ihr das Auto benötigt ? Beruflich z.b. Oder auch für die jobsuche?
Was ist es für ein Auto ? Ein Auto muss bestimmte Faktoren erfüllen um genug Wert zu sein damit man es verkaufen muss. In allergrößter Not, sollte es so kommen dass ihr müsst .. Gibt es vielleicht einen Bekannten von euch der dringend ein Auto braucht aber nicht viel Geld bezahlen kann ....... Wenn es keinen Gewinn bringt dann kann man davon auch nichts bezahlen.
Ich glaube nicht dass ein Opel Corsa von 2008 verkauft werden muss. Wichtig ist dass das Auto nicht auf den Namen deiner Schwiegermutter läuft. Wir hatten das gleiche 2014 mit einem mazda 5 aus 2008 mit super Ausstattung und mussten den nicht verkaufen. 2013 hatten wir einen fall mit einem renault twingo aus 2011. der musste verkauft werden und das Geld in die Pflege einfließen. Der lief allerdings auf den Namen des pflegenden. Das ist auch ein Unterschied.
Es ist ein Opel Corsa der aber immer zur Pflege gebraucht wurde und zur Arbeit zu gelangen.Wird da noch der Pflegeaufwand abgerechnet?
Geschenkt ist Geschenkt aber fehlt es an Geld? Oder wo ist das Problem dass das Auto weg soll
Die Rente reicht nicht aus, deshalb wird ein offener Betrag von Monatlich ca.500 Euro durch das Sozialamt übernommen, bei denen wir aber jetzt die letzten 10 Jahre nachweisen müssen
Wenn man seine Mutter pflegt und von der Mutter dafür ein Auto zur Verfügung gestellt bekommt, dann hat man das Auto gefälligst zurückzugeben, wenn man sie nicht mehr pflegt!
Wenn man zusätzlich zur unentgeltlichen Nutzung des Autos (privat, also nicht zur Plege) - im Wert von ca. siehe ADAC - auch noch den Restwert des Autos als Gehalt für die Pflege haben möchte, dann muss man das VORHER mit seiner Mutter vereinbaren!
Nicht hinterher die Hand aufhalten ...
Das Auto kann die Mutter natürlich als Geschenk binnen 10 Jahren zurückfordern, da sie jetzt verarmt ist. Tut die Mutter das nicht, dann tut das das Sozialamt.
Aber nur, soweit der Wert des Autos das geschonte Barvermögen von ca. 2.600 nicht überschreitet.
Die Beschenkten können die Rückforderung der Schenkung abwehren, wenn sie für den Restwert des Geschenkes Unterhalt leisten an Frau Mama. Beispiel:
Restwert Auto: 4.000. Barvermögen Mutter: 1.000. Geschont davon: z. B. 2.600,-. Dann wären 2.400 von Mutters Vermögen aufzuwenden für Pflegekosten.
Zahlt die Tochter der Mutter dann diese 2.400 als Unterhalt, dann muss Tochter der Mutter ihr Auto nicht mehr zurückgeben (soweit es das Sozialamt fordert).
Soweit zum Geschenk. Dann gibt es noch das sonstige Vermögen der Tochter - und ihr Einkommen. Auch das ist alles relevant für den Unterhalt für die Frau Mama.
Gruß aus Berlin, Gerd