Mutter muss ins Pflegeheim - Kinder haften für Renovierung der alten Wohnung?
Hallo,
unsere Mutter (Hartz IV) muss nach drei Schlaganfällen ins Pflegeheim. Die Wohnung wurde durch den gesetzlichen Betreuer gekündigt (3 Monate).
Nun ist der Vermieter ein ganz großes A-loch und setzt mit seinen Juristen utopische Werte an. Z.B. Für offene Dübel eine Reparaturrechnung von 2.800€ bzw. streichen eines Raumes durch "Fachpersonal" (die als Subunternehmer arbeiten!) 600€ ... Gemäß gesetzlichen Betreuers ist das eine lukrative Masche um sich Leerstand zu finanzieren und er kommt gerichtlich damit durch! Es gab bisher keinen Fall, wo die Wohnung einfach besenrein akzeptiert wurde.
Nun wurde in der Wohnung unserer Mutter die letzen Jahre nicht gestrichen (+ etwas Zigarettenqualm ...).
Wir räumen kurzfristig die Wohnung leer (wichtige Unterlagen, Möbel ...). Wir erwarten, dass der Vermieter utopische Mängel ansetzt. Unsere Mutter hat kein Geld/Vermögen.
Müssen wir, als Kinder, die Renovierung durchführen bzw. wären wir haftbar falls er eine Rechnung über z.B. 6.000€ stellt (die Mutter nicht zahlen kann)?
Vielen Dank.
2 Antworten
Nein - zivilrechtlich haftet zu Lebzeiten keiner der Angehörigen für Verpflichtungen des Lebenden (Sippenhaft gibt´s in Deutschland nicht - außer im Sozialrecht). - Allerdings wäre grundsätzlich zu fragen, ob die Renovierung der Wohnung überhaupt vom Mieter bei Auszug zu leisten ist. - Meißt ist das nämlich nach einer gewissen Mietzeit nicht der Fall (steht im Mietvertrag).
Außerdem hat der Vermieter die Kaution (die er wahrscheinlich behalten will). - Aber selber renovieren und den darauf folgenden Mängelrügen mit Zeugen - notfalls sachverständiger Begleitung begegnen - und Abnahmeprotokoll unterschreiben lassen (!) - das ist auch ´ne Lösung!
Da schließen wir uns da der Antwort von StephanF an:
Wichtig für Euch ist auf jeden Fall bei der Räumung und der Wohnungsübergabe ein korrektes Übergabeprotokoll zu erstellen und unterschreiben zu lassen. Eventuelle Mängel würde ich auf jeden Fall fotografieren. Nehmt zur Übergabe der Wohnung an den Vermieter auf jeden Fall einen neutralen Zeugen mit!