Schenkung von Opa an Enkel , kurz darauf verstorben!?

4 Antworten

Wobei natürlich nicht die ganze Schenkung zurückgefordert werden kann. Eine Schenkung vor dem Tod kann unter Umständen Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen. Das kommt aber darauf an, was dem Sohn denn ansonsten noch so hinterlassen wurde und wie hoch der Geldbetrag im Verhältnis dazu war, der der Enkelin geschenkt wurde

Wonderer 
Beitragsersteller
 30.11.2013, 18:00

naja es geht grob um 50.000 Euro und die Enkelin also meine Frau hat ca. 10.000 bekommen !?

die rechtslage ist, dass schenkungen 10 jahre aufs erbe angerechnet werden

ja, der sohn kann fordern, weil sie sein erbe geschenkt bekommen hat

das läuft nicht, die schenkung wird teil der erbmasse

Wonderer 
Beitragsersteller
 30.11.2013, 13:32

danke für die Antwort.

d.h. Sie muss alles wieder zurück geben ....

=> der Opa hätte es praktisch ihr vererben müssen so das der Sohn nur auf einen Pflichtteil Anrecht gehabt hätte oder ?

Alles ganz schön kompliziert

ZKT2000  30.11.2013, 17:24
@Wonderer

ja, er hätte sie als haupterben einsetzen müssen

Wonderer 
Beitragsersteller
 30.11.2013, 17:58
@ZKT2000

ok stimmt war auch mein Denken , leider ist das nicht immer so einfach mit den alten Leuten - schade ! Da rollt noch was auf uns zu ......

Wie ist hier die Rechtslage , kann der Sohn das wieder einfordern etc. ?

Wurde die Schenkung vollzogen (übergeben), hat der Bruder einen Pflichttelsergänzungsanspruch. Die Schenkung würde dem Nachlas wieder hinzugrechnet und zur Pflichtteilsquote bestünde Ausgleichsanspruch aus dem Nachlass.

die Wohnung zur Auflösung bereit machen hierzu durfte Sie alles entwenden was Sie wollte und mitnehmen (Schenkung) sozusagen

Hier gilt ebengleiches: Der Wert der Gegenstände wäre dem nachlass wieder hinzu zu rechnen; dieser sog. fitive Reinnachlass wäre Bemessungsgrundlage.

G imager761

Die Informationen reichen nicht für eine Beurteilung.

Der Knackpunkt ist das Pflegeheim. Meist übersteigen die Kosten für ein Pflegeheim die Rente deutlich, so dass der fehlende Betrag von der Kommune, d. h. vom zuständigen Sozialamt, getragen wird.

Und die Kommune greift nach dem Tode alles ab, was nicht niet- und nagelfest ist: Haus, Vermögen, Briefmarkensammlung, alles, was sich zu Geld machen läßt.

Wenn die Kommune von der Schenkung erfährt und diese Schenkung weniger als 10 Jahre zurückliegt, vermutet sie eine absichliche Vermögensverkürzung des Opas und fordert das Geld zurück.

Der Vater Deiner Frau, also der Sohn vom Opa, hat damit nichts zu tun, denn zu seinen Lebzeiten kann der Opa seine Sachen (oder sein Geld) verschenken, an wen immer er will, selbst an Wildfremde. Der Vater Deiner Frau hat, anders als ZKT2000 (der hier auch sonst grenzwertiges von sich gibt) behauptet, darauf keinen Anspruch und kann auch nichts zurückfordern.

Also: Sozialamt hat Kosten ausgelegt > Sozialamt macht Schenkung ruckgängig und will Geld sehen. Sozialamt hat keine Kosten ausgelegt > es ist das Geld Deiner Frau, ihr Vater hat keinen Anspruch auf dieses Geld. (Wohlgemerkt, das Geld aus der Schenkung; das hat mit dem Erbe erstmal nichts zu tun.)