Kann Bruder Mutter ins Pflegeheim abschieben?
Meine Mutter ist 58 Jahre und vor 7Wochen durch eine OP ins Koma gefallen.Dann lag sie 3Wochen auf der Intensivstation und mitlerweile ist sie in der Frühreha.Wenn sie nicht in den nächstn 6-8 Wochen wach oder wacher wird,dann wird es darauf hinauslaufen,das Pflege ansteht.Ich wohnte vor dem Vorfall schon mit ihr und meinem Mann in ihrem Rehenendhaus und habe mich sehr viel um sie gekümmert und alles gemacht bei und mit ihr.Wir haben ein sehr inniges Verhältnis,was ich auch anhand von Briefe beweisen kann und auch meine Tante(ihre Schwester) bezeugen kann. Ich möchte sie-sollte es so sein,nach Hause holen und mit Hilfe eines Pflegedienstes Pflege übernehmen. Ich bin auch ihre Betreuerin-vom Gericht bestellt. Mein Bruder will sie am besen sofort ins Heim geben.Er hatte nur sehr wenig Kontakt zu ihr,hat sich nicht gekümmert und nun meint er weil er viel Geld hat und Anwälte beauftragen kann,das er machenkann,was er will. KÖNNTE ER WIRKLICH EINE PFLEGE VERHINDERN;DIE ICH MACHEN WÜRDE IN IHREM TRAUTEM HEIM???
10 Antworten
Nein, kann er nicht. Wenn du die Arbeit und alles übernimmst und auch noch die Betreuung für deine Mutter hast hat er überhaupt keine Chance, selbst wenn deine Mutter ihre eigenen Meinung nicht mehr kundtun könnte. Ich verstehe das auch nicht wirklich, er hat doch keine Arbeit damit, ihm kanns doch somit eigentlich egal sein.
Gut, dass Du die Betreuerin bist. Da hat Dein Bruder gar nichts zu sagen, solange ihre Pflege gewährleistet ist. Das Anliegen Deines Bruders würde ihre Situation nur verschlechtern und das kann er nicht erwirken.
Ich denke, daß Dein Bruder da keine Chance hat, wenn die Voraussetzungen so sind, wie Du schilderst. Da Du die gerichtlich bestellte Betreuerin bist, hast Du letztlich auch die nötigen Entscheidungsbefugnisse. Außerdem sind die Kassen über jeden Pflegefall froh, der in den heimischen 4 Wänden gepflegt wird - ist billiger für die Kassen.
Hallo
nicht einmal ein gesetzlicher Betreuer kann ohne Einwilligung des Gerichts dauerhaft eine Heimunterbringung erzwingen. "Vormund" gibt es gar nicht mehr. WAS WOLLTE IHRE MUTTER ? das gilt !
Ich würde Sie nach Hause holen (bin PDL in der ambulanten Pflege) und den Bruder, Bruder sein lassen. Freunde kann man sich aussuchen und Geschwister leider nicht. Aber keiner zwingt Sie mit Ihm Kontakt zu halten. Den Zugang zu Ihrer Mutter können Sie Ihm aber kaum verwehren. Evtl. aber den Zugang zu Ihrer eigenen Wohnung, wo Sie pflegen.
Haben Sie Ihn mal gefragt, warum er das unbedingt will ? Zeigen Sie Ihm, dass Sie Sich a) profesionelle Hilfe (Ergotherapie, Logopäden, Pflegedienst ....) nach Hause holen und es gar keinen Grund gibt die Mutter ins Heim zu geben.
MfG
Stefan
Meine Mutter kam nicht mehr dazu es schriftlich zu "hinterlegen".Aber ihr wille ist eigentlich bekannt.
da hilft ihm auch sein geld wenig...
wenn es sich so verhält, wie du sagst, hat er schlechte karten
solange du die vom Gericht bestellte Betreuerin bist und in der Lage diese Aufgabe zu erfüllen,kann er wenig tun.
Er müsste im Streitfalle erwirken, dass dir die Betreuung entzogen wird und auf ihn übertragen... Und das müsste er verdammt gut begründen...