Wohnungsbesichtigung Mieter nicht erschienen Tür bleibt verschlossen?

3 Antworten

Nein, das ist nicht rechtens. Der potentielle neue Mieter hat keinerlei Ansprüche gegen dich, nur der Vermieter könnte hier einen Anspruch geltend machen, wenn du vorsätzlich die Mietbesichtigung verweigerst. Hier lag aber ein Notfall vor, daraus kann dir keiner einen Strick drehen. Für den Interessenten ist das einfach Pech.

aus:

https://www.mietrecht.de/blog/wohnungsbesichtigung-vermieter-recht/

Rechtlich gesehen, können Vermieterin wie Mietinteressent Schadensersatz beim Mieter geltend machen, wenn der Mieter einen vereinbarten Termin absagt, als sie quasi schon der Tür standen :-)

Rechtsgrund: Nichtanwesenheit trotz Verabredung begründet als Verletzung der nichtleistungsbezogenen Nebenpflicht Besichtigungsrecht, § 809 BGB aus Mietvertrag i. S. v. § 241 II BGB Ersatz des entstandenen Schadens n. § 280 I BGB :-)

Da sollte der Vermieter diesen Anspruch dem Mieter per Einwurfeinschreiben zustellen, auf Erstattung der Kosten über die in Kopie beigefügten Belege innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Schreibens auffordern und ankündigen, nach fruchtlosem Fristablauf eine Anwalt mit Wahrnehmung Ihrer Interessen und weiterer Rechtsverfolgung zu beauftragen :-O

Die Anwaltsrechnung müsste der Verpflichtete dann direkt selbst bezahlen, Rechtsgrund: Verzugsschaden.

Auf die weiteren Termine, die ja die Vermieterin beansprucht und die der Mieter trotzdem zu gewähren hätte, hat dies keinerlei Einfluss :-)

Selbst wen man unterstellt, dass es sich hier nicht um Machtspielchen des Mieters handelt, unliebsame Besichtigungstermine, die ja auch dem anwesenden Vermieter Einblick in Zustand und Schäden der Wohnung erlauben, zu verhindern, sondern tatsächliche außergewöhnliche Umstände für die Absage vorlagen: In dem Fall muss man sich eben vertreten lassen und einen Bekannten um Aufsicht bitten, statt den Termin einfach nicht wahrzunehmen :-)

UND VON MIR JETZT:

Das heisst im Klartext aber auch: derjenige muss den Anspruch gegenüber dem Vermieter geltend machen, nicht gegenüber dir. Und der muss dann zu dir kommen.

Ich selber finde es ganz schön - egal was dazwischenkommt - schlimm für denjenigen, der nun 400 km weit angereist kommt. Selbst wenn ein Notfall da ist, rattert es bei mir sofort im Gehirn: was muss ich jetzt sofort machen. Ich weiss wovon ich rede , habe etwas adneres ähnliches schon mehr als einmal mitgemacht.

Denke dir nur mal umgekehrt! Das ist kein Spass , kann ich dir sagen!

Eigentlich nicht.

Schadensersatz setzt eine Art Vertrag voraus, das habt ihr nicht.

Das ist ihr Privatvergnügen.