Hilfe Opa Pflegeheim was passiert mit der Wohnung?
Hallo,Ich habe mal eine Frage - vielleicht könntet ihr mir weiter helfen....mein Opa hat eine Eigentumswohnung die auf mich überschrieben wurde schon vor langer Zeit. Er hat bis zum ableben Wohnrecht. Jetzt ist es aber so, daß er 86 ist und öfters was vergisst oder einfach hier und da etwas passiert...oder hinfällt...jetzt hatte er diese Woche einen Herzinfarkt und liegt im Krankenhaus. Nun haben wir schon länger an ein Pflegeheim gedacht, ...eigentlich ist er kein Pflegefall..aber halt alt und alleine zuhause, muss bestimmte Medikamente nehmen ect. Aber da nun dies passierte müssen wir früher oder später daran denken. Meine Mutter hat sich in einem Pflegeheim mal nach den kosten erkundigt...1600 Euro bei Pflegestufe 1 muss er noch selber tragen...lange rede kurzer sinn...da würde er jeden Monat 400 euro minus machen wenn er die kosten der Wohnung noch tragen muss. Gibt es noch andere alternativen zum Pflegeheim? Ich glaube Altenheim in dem Sinn ist 1. auch nicht billiger und 2. ist man da glaube ich mehr alleine als im Pflegeheim. Also er kann halt weder selbst kochen noch macht er seine Wohnung sauber ect...aber die kosten für ein Pfleheim ist ja immense. Und was uns auch im Magen liegt..das passiert mit der Wohnung...laut Sparkasse ( Verwalter der Eigentumswohnungen) müssen die Nebenkosten ja weiter gezahlt werden...aber er kann doch nicht sein Pflegehim PLUS die Wohnung zahlen ??? Und meine Mutter lebt ( leider) seit kurzem von der Sozialhilfe und wir selbst haben ein Haus abzuzahlen plus dieses jahr ging so viel schief, wir brauchten eine neue Küche und bei der gelegenheit hat man fest gestellt das das Haus noch total alte Stoffstromleitungen hat die teils schon gebrennt haben...es MUSSTE ALLES neu gemacht werden....die Küche kam somit 3mal so teuer PLUS das Auto meines Mannes ging kaputt und er brauchte ein neues....Schulden über Schulden....was sollen wir jetzt tun? Eigentlich war mal geplant-als alles noch in Ordnung war, das meine Eltern ( meine Mutter ist allerdings jetzt geschieden) ihre Sachen haben und ich bzw wir die Wohnung verkaufen können damit wir auf einmla einen Batzen für das Haus abzahlen können...das ist zwar schön ( natürlich nicht schön wenn der Opa deswegen stirbt) aber nun kommt das mit dem Pflegeheim dazwischen...was machen wir denn jetzt :( ????????
8 Antworten
Wurde diese Übertragung innerhalb der letzten 10 Jahren vorgenommen? Wurde das Wohnrecht eingetragen? Wenn ja, können Sie ihm das Wohnrecht entschädigen, dieses Geld kann für die Heimunterbringung mit aufgewendet werden. Danach wären sie ggf. mit Leistungen dran. Erfolgte die Schenkung in den letzten 10 Jahren, hat das Sozialamt, falls es einspringt, einen Rückforderungsanspruch gegen Sie, nach dem Ableben des Großvaters. Warum verständigen sie sich nicht mit ihm, dass, wenn er ins Heim gehen muss, sie die Wohnung vermieten. Dann können sie davon die Hausnnebenkosten teilweise decken und der Rest geht für die Pflege des Großvaters. Außerdem sind sie die Schuldnerin gegenüber der Hausgemeinschaft und nicht der Opa. Wenn er die Kosten bisher getragen hat, dann war das so, Gläubigerin sind sie als Eingentümerin.
Sofern die Wohnung bereits vor 10 Jahren notariell auf Sie übertragen wurde, bestehen keine Ansprüche gegen Sie. Sofern der "Opa" seinen Zahlungsverpflictugnen gegenüber der WEG-Verwaltung nicht nachkommt, wird man Sie als Eigentümer in Anspruch nehmen. Zahlen Sie nicht, kann der Verwalter die Hausgeldvorauszahlungen für das gesamte Jahr von Ihnen im Voraus in einer Summe verlangen. Kommen Sie dem nicht nach, wird der Verwalter den Anspruch z.g. der Gemeinschaft titulieren und eine Zwangssicherungshypothek im Wohnungsgrundbuch eintragen lassen. Solche Sicherungshypotheken für die WEG haben in einem Zwangsversteigerungsverfahren Vorrang gegenüber weiteren im Grundbuch eingetragenen Gläubigern. Der Vorrang beschränkt sich aber in jedem Falle auf 5 % des vom Gericht festgesetzten Verkehrswertes der Wohnung.
Zunächst entscheidet der Soziale Dienst, ob eine häusliche Pflege mit dem Pflegebedarf überhaupt möglich ist.
Dann hätte dein Opa die Pflegekosten aus eigenen Mitteln aufzubringen. Reichen die Leistungen der SPV (Pflegestufe) und Renten, Zinserträge usw. nicht aus, muss er sein gesamtes Vermögen einsetzen.
Fehlt es immer noch an Geld, wärt ihr unterhaltsverpflichtet. Kann eine hartzende Tochter nicht zahlen, wärst du als Enkel oberhalb eines Selbstbedarfs zum Unterhalt verpflichtbar :-(
Innerhalb von 10 Jahren nach Schenkung würde das Sozialamt die Schenkung zurückfordern, bevor es leistet.
Danach kann und wird es gewährte Sozialhilfe von den Erben zurückfordern.
Bei einer Pflegeheimunterbringung wäre seine ETW entweder zu vermieten oder, falls die Einahmen nicht reichen, auch zu verkaufen.
G imager761
es wäre zu klären wie genau das Wohnrecht aussieht. wenn es eine Art Nießbrauch ist sollte die Wohnung vermietet werden und die Mieteinnahmen werden für die Kosten für das Pflegeheim verwendet.
Wohnung für was suchen ? Ich könnte sie direkt verkaufen wenn er im Pfleheim ist ???<
Aber das sollte doch nicht?
ich bzw wir die Wohnung verkaufen können damit wir auf einmla einen Batzen für das Haus abzahlen können...das ist zwar schön ( natürlich nicht schön wenn der Opa deswegen stirbt)<
Vermieten wäre sicher die bessere Alternative. Nach Abzug der Hauskosten sollte noch was übrig bleiben die Pflegekosten zu tragen?