Vater ins Pflegeheim, seine Wohnung auf mich überschreiben vorher?
Guten Tag!
Ein Kollege von mir meinte, dass seit neuesten der Staat die kosten für die Zu Pflegende Person IM Pflegeheim komplett übernimmt, solange ich nicht SO viel verdiene. Jetzt gibt es da aber ein riesiges Problem. Sobald der Vaters ins Pflegeheim kommt (wir planen das gerade), dann wäre es klug, seine Eigentumswohnung auf mich (Tochter) umzuschreiben.
Es gehen gerade unsere Gedanke rum, wer denn überhaupt sein Pflegeplatz dort bezahlen wird? Ich glaube nämlich, dass ich das komplett zahlen werde müssen. Die werden ja auch sehen, dass der Vater der nun ins Pflegeheim kommt, eine Eigentumswohnung hatte, die er mir überschrieben hat. GLaube kaum, dass man das verheimlichen darf.
Ich selber habe noch absolut keinen Job und würde aber direkt ins Arbeitsleben gehen, sobald er endlich in Pflege ist.
Jemand teilte mir auch mit, dass die Wohnung mir 15 Jahre lang gehören müsste, damit man sagen kann, dass der Vater mit der Wohnung nichts mehr zu tun hat und somit der Staat seinen Aufenthalt im Pflegeheim bezahlt.
Leider hatten wir vor einigen Jahren den Fehler gemacht, beim Kauf dieser Eigentumswohnung, den Namen des Vaters eintragen zu lassen, statt meinem (Tochter).
Mensch es ist kompliziert.
6 Antworten
Die Unterbringung in einem Pflegeheim ist mit hohen Kosten verbunden, welche sich nach den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen und dem Leistungsumfang des Pflegeheims richten. Muss ein Familienmitglied in einem Pflegeheim untergebracht werden, stellen sich Angehörige deshalb häufig die Frage: Wer zahlt nun was? Welchen Eigenanteil muss der Pflegebedürftige leisten und ab wann sind nahe Verwandte in der Pflicht, für ihr pflegebedürftiges Familienmitglied aufzukommen?
Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen.
https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/kosten-pflegeheim/
Die Wohnung hätte vor 10 Jahren überschrieben werden müssen.
Macht ihr das jetzt wird dieses Vermögen mit herangezogen.
Hat der Vater einen Pflegegrad, so zahlt die Pflegekasse Sachleistung in Höhe des Pflegegrades für die stationäre Unterbringung.
Reicht das nicht, so wird seine Rente mit heran gezogen.
Reicht auch dies nicht aus so wird sein vermögen bis auf den Schonbetrag mit heran gezogen.
Reicht auch dieses Geld nicht aus, so werdet ihr im Rahmen euerer fianaziellen Möglichkeiten mit belastet.
Erst danach kommt das Sozialamt dran.
Bei Schenkungen sind es 10 Jahre, die rückgerechnet werden.
Jedes Jahr vor Eintritt des Zahlungsfalls gehört dir.
Also für alle:
Vererben /Schenken mit warmer Hand und nicht erst beim Sterben oder beim Eintritt der Pflegebedürftigkeit.
- Einerseits ist es gerecht, dass eigenes Vermögen für die Pflege benutzt wird, statt Steuergelder.
- Andererseits werden Leute bestraft, die sich Eigentum beschafft haben, statt ihr Geld zu verprassen.
- Wer nie vorgesorgt hatte und ebensolche (offiziellen) Kleinverdiener als Kinder hat, zahlt nichts, bekommt trotzdem seinen Heimplatz.
So ist es. Und, ergänzend dazu:
Wer nie vorgesorgt hatte und ebensolche (offiziellen) Kleinverdiener als Kinder hat, zahlt nichts, bekommt trotzdem seinen Heimplatz und erhält noch 100 Euro Taschengeld.
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass der Staat zulässt, das man sich arm macht und dann auf dessen kostenden lebensabend finanziert bekommt. Dein Vater hat zu nächst sein Vermögen zu nutzen um seine Kosten zu decken. Danach wenn die Rente nicht reicht und die Anghörigen weniger als 100.000€ verdienen, wird der Staat mit dem nötigsten helfen.
Die Eigentumswohnung umzuschreiben, wird nicht funktionieren, da solche geschäfte 10 Jahre zurück angefochten werden können.
Und was wäre, hätten wir damals meinen Namen als Eigentümer der Wohnung geschrieben, so dass sie mir von anfang an gehört hätte? Der Vater hat die Wohnung von unserem Erbe gekauft. Ich hatte die hälfte vom Erbe und er die anderen 50%.