Kann das Sozialamt einen Mietvertrag nach Schlaganfall des Mieters fristlos kündigen
Unser Mieter einer kleinen Wohnung bekam einen Schlaganfall. Er kam sofort ins Krankenhaus und dann ins Pflegeheim. Das Sozialamt hat dann aber noch 2 Mieten bezahlt Man wüsste ja nicht ob er noch einmal zurückkommen wird. Dann hat die Betreuerin gesagt er muss im Heim bleiben wir sollen die Wohnung vermieten.das haben wir gemacht. Es kam dann ein neuer Mieter. Jetzt will das Sozialamt die Mieten zurück mit der Begründung dass das Sozialamt einen Mietvertrag ohne Kündigungsfrist auflösen kann. Kann das sein?
7 Antworten
Nein kündigen kann nur ein Vertragspartner. Ist der Mieter aus gesundheitlichen Gründen nicht fähig dazu ist oder wird ein Vormund bestellt. Im Übrigen ist das Sozialamt keines Falls verpflichtet die Miete direkt an den Vermieter zu zahlen. Eine Zusage wird wie hier widerrufen. Für die Mietzahlungen müssen Sie sich an ihren Mieter oder Vertreter halten. Sollte ihr Mieter versterben werden die Erben Mieter tritt kein anderer in das Mietverhältnis ein. Nur mal vorweg.
Die Zuständige Mitarbeiter/in denkt sich wohl, versuchen kann man es ja mal. ;-)
Selbst wenn es hier keine Angehörigen gibt, die sich um die abwicklung des Mietverhältnisses hätten kümmern können, kann das Sozialamt erst mit "Eintreten des Sachverhalt (Aufnahme ins Pflegeheim)" einen Kündigungrund anführen. Die Möglichkeit (Grund) zur Kündigung, lag hier definitiv erst mit der Aufnahme und dem Verbleib im Pfegeheim vor,
Eine Rückforderung ist hier ausgeschlossen, diese wäre nur zulässig, wenn Ihnen als Vermieter, frühzeitig ein Verbleib im Pflegeheim bekannt gewesen/geworden wäre.
Widerspruch einlegen, wenn (falls) ein Rechtsbehelf anbeiliegt, dieser liegt aber nur anbei, wenn die Gesetzliche Grundlage (Paragraph) angeführt wurde.
Mietvertrag ohne Kündigungsfrist??
Dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist - aber ob es für das Sozialamt bindend ist, kann ich dir leider nicht sagen.
Ich habe nur so das Gefühl, dass ein Sozialamt überhaupt keine Wohnung kündigen kann - sondern das muss der Betreuer erledigen, bzw. seine Angehörigen. Wie du schreibst, könnte er immerhin zurück in seine Wohnung kommen.
Aber lass dich lieber beraten. Wende dich an eine Beratungsstelle für Mietrecht oder an einen Anwalt.
Ich habe nur so das Gefühl, dass ein Sozialamt überhaupt keine Wohnung kündigen kann
korrekt !
Meiner Meinung nach kann das Sozialamt, da es ja nicht der Vertragspartner des Vermieters ist, keine Wohnungskündigung aussprechen. Dass kann entweder nur der Mieter, sein Betreuer, oder sein Bevollmächtigter.
Jetzt will das Sozialamt die Mieten zurück mit der Begründung dass das Sozialamt einen Mietvertrag ohne Kündigungsfrist auflösen kann.
als Nichtvertragspartner? Dafür muß es dann doch eine Gesetzesgrundlage geben, hat das Sozialamt diese mitgeteilt oder einfach nur einen Versuchsballon gestartet?
Ich habe hier noch ein interessantes Urteil in einem ähnlichen Fall gefunden, da hat das Sozialamt die Miete bis zur Ende der Kündigungsfrist übernehmen müssen.
mit der Begründung dass das Sozialamt einen Mietvertrag ohne Kündigungsfrist auflösen kann.
Frag den Sachbearbeiter auf welche Rechtsgrundlage er seine Behauptung stützt.
Ich bin sicher er kann keine nennen.
Außerdem ist das Sozialamt nicht Euer Vertragspartner.
Es kam dann ein neuer Mieter. Jetzt will das Sozialamt die Mieten zurück
Na ja, ab dem Zeitpunkt wo die Wohnung wieder neu vermietet ist, ist der alte Mieter aus dem Vertrag und muß nicht mehr zahlen. Hat hier das Amt weiter gezahlt muß der Betrag natürlich zurückgezahlt werden.