Weiß jemand wie die Punkte bei der Sozialauswahl für Kündigungen berechnet werden?
Die Sozialauswahl wird nach folgenden Punkten berechnet:
- das Alter
- die Dauer der Betriebszugehörigkeit
- die Zahl der unterhaltspflichtigen Personen (Kinder)
- und eine Schwerbehinderung ab 50% GDB.
Doch wie werden die Punkte genau berechnet?
Wieviel Punkte pro Lebensjahr? Wieviel Pro Kind? usw. ...
5 Antworten
Die gesetzlich geforderten Kriterien die bei einer Sozialauswahl zu berücksichtigen sind:
die Dauer der Betriebszugehörigkeit,
das Alter,
etwaige Unterhaltspflichten und
eine etwaige Schwerbehinderung.
Von diesen Kriterien ist keines wichtiger als die anderen. Aus diesem Grund kann der Arbeitgeber die Kriterien bei der Sozialauswahl nach seinem Ermessen gewichten.
Es ist zulässig die Dauer der Betriebszugehörigkeit und etwaige Unterhaltspflichten stärker als das Alter zu berücksichtigen.
Um die vier Auswahlkriterien gleichzeitig zu beachten und dabei eine nachvollziehbare Entscheidung zu treffen, wird eine Punkteskala gebildet. Anhand dem Gesamtwert der erreichten Punkte lässt sich der Grad der sozialen Schutzbedürftigkeit ablesen, je mehr Punkte desto schützenswerter.
Beispiel für eine mögliche Punkteskala:
Pro Jahr der Betriebszugehörigkeit: 1 Punkt
Pro Lebensjahr über 40: 1 Punkt
Pro unterhaltsberechtigtem Kind: 10 Punkte
Pro Grad der Behinderung: 0,2 Punkte
Maßgebend ist dass keines der Kriterien zu stark bewertet wird und dass ein exakter Vergleich aller denkbaren Konstellationen bei der Sozialauswahl möglich ist.
Hier ein sehr guter Link.
http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Sozialauswahl.html
Und hier noch ein Beispiel aus der Praxis:
Betriebszugehörigkeit:
bis 10 Jahre: 1 Punkte pro jahr
ab 11 Jahre: 2 Punkte pro Jahr
Lebensalter:
pro Lebensjahr: 1 Punkt
Maximal nur 55 Punkte
Unterhaltsverpflichtung:
Verheiratet, Partner voll berufstätig: 0 Punkte
Verheiratet, Partner teilweise berufstätig: 5 Punkte
Verheiratet, Partner nicht berufstätig: 8 Punkte
Alleinerziehend: 8 Punkte
pro unterhaltspflichtiges Kind: 5 Punkte
Schwerbehinderung:
Schwerbehindert und Gleichgestellte im Sinne §2 Absatz 2 und 3 SGBIX: 5 Punkte
Über 50 GdB: 1 Punkt pro 10 GdB
Sie sehen also, dass die Punktewerte unterschiedlich ausfallen können.
Peter Kleinsorge
Nach einem Urteil des Arbeitsgerichtes Hamm, gibt es die sogenannte Hammer Liste. Die wird allgemein anerkannt! Hammer TabelleLebensalter bis zu 20 Jahren = 0 Punkte bis zu 30 Jahren = 1 Punkt bis zu 40 Jahren = 2 Punkte bis zu 50 Jahren = 3 Punkte über 50 Jahre = 5 Punkte 2. Betriebszugehörigkeit je volles Beschäftigungsjahr = 4 Punkte 3. Unterhaltsberechtigte Kinder je Kind = 5 Punkte 4. Schwerbehinderte pp. = 10 Punkte 5. Doppelverdiener Abzug = 10 Punkte.
Es gibt verschiedene Modelle der Punktevergabe. Die Kriterien sind übberall gleich. Es obliegt jedoch dem Arbeitgeber auf welche sozialen Gesichtspunkte er den Schwerpunkt legt. So wird der eine Das Alter höher einstufen und der andere die Betriebszugehörigkeit oder letztlich den Familienstand und die Anzahl der Kinder. Wichtig ist dabei jedoch, das er bei einem Punktemodell bleibt, sonst kann es im Fall einer Kündigungsschutzklage für ihn schwierig werden das dem Richter darzulegen.
Das ist in einer Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und -nehmer geregelt. Einsicht in diese muß von der Personalverwaltung erlaubt werden. Wenn Betriebsrat(oder Obmann), dann ist der zuständig
Da kann dir nur der zuständige Betriebsrat oder die Gewerkschaft helfen. Diese Sozialauswahl gilt längst nicht immer und überall.