Wie wird der Kindesunterhalt berechnet wenn der Vater im Ausland (Norwegen)lebt?)
Hallo,
hoffe mir kann jemand eine Antwort auf meine Fragen geben?!
Ich bin Unterhaltspflichtig gegenüber 2 Kindern Alter 7 und 15 Jahre. Beide wohnen in Deutschland und erhalten jeden Monat pünktlich Ihren Unterhalt.
Die Kindsmutter hat nun eine Auskunft über mein Einkommen verlangt< habe bereits auch Auskunft erteilt.
Wie wird der Kindesunterhalt errechnet wenn der Unterhaltspflichtige im Ausland lebt? Habe nun auch eine neue Familie und mit meiner neuen Frau ( auch 2 Kinder aus 1. Ehe) ein gemeinsames Kind,
Ich habe bei der Auskunft die letzten 12 Monate Gehaltsabrechnung abgegeben, (3 Monate davon viel das Gehalt etwas höher aus,) nun habe seit 6 Monaten ich aber ein sehr geringes Einkommen durch die wirtschaftliche Krise ( keine Überstunden etc.)
Wird dies berücksichtigt bei der Neuen Berechnung? Die Lebenshaltungskosten in Norwegen sind sehr hoch wie wird das berechnet oder angerechnet?
3 Antworten
für Kindesunterhalt gibt es die Düsseldorfer Tabelle. Die Nürnberger Tabelle wird meines Wissens nach herangezogen, wenn auch noch Ehegattenunterhalt zu bezahlen ist. Für die Düsseldorfer Tabelle hast Du 3 Kinder. 2 in Deutschland und 1 Kind mit Deiner neuen Frau. Die Kinder Deiner Frau zählen nicht, da Du sie nicht adoptiert hast. Deine Frage zum Selbstbehalt bei Deinen Kindern habe ich mal rauskopiert. Ansonsten ist hier ein Link, bei google gibt es aber viele Seiten, die sich mit dem Thema beschäftigen.
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php
- Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt)
- gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern,
- gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770 EUR, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 900 EUR. Hierin sind bis 360 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden, wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist.
Hallo, danke für den Tipp! Allerdings sehe ich nirgens meinen Selbstbehalt, sehe nur wenn ich ...... verdiene was ich dann zu zahlen habe. Diesen Betrag kann ich unmöglich zahlen bei den Lebenshaltungskosten hier im Ausland. Welche Aufwendungen darf sich der Unterhaltspflichtige noch abziehen kennt jemand eine Hompepage wo man dies nachlesen kann ?
Oh, vielen Dank!!!! Diese Tabelle hat mir sehr geholfen, ich habe noch nicht so Erfahrung mit diesen Zahlen, hatte bis jetzt immer einfach bezahlt, nur jetzt wird es etwas eng mehr geht nicht :-( Habe auch gerade gesehen das der Selbstbehalt in Norwegen bei 140% liegt. Empfehlt Ihr einen Anwalt??? Bis jetzt habe ich dem Gericht bei der Auskunft der Einkommensverhältnisse alles selber eingereicht, habe aber mir KEINE Aufwendungen abgezogen. Was passiert denn jetzt? Der Unterhalt wird neu berechnet? Somit müssten aber ja die Aufwendungen auch noch abgezogen werden , habe das gerade erst gelesen und vorher bei Gericht nicht angegeben. Was passiert jetzt nach der Auskunfterteilung?