Wie wird der Unterhalt berechnet, wenn beide gleich viel verdienen?
Hallo! Folgende Fall ist bei mir: mein Partner hat zwei Kinder (17 und 19), die Ältere ist in Ausbildung, verdient mtl. 150,-- EUR, die Jüngere geht noch zur Schule. Beide Kinder wohnen bei der Mutter. Vater und Mutter haben zusammen eine Firma, sind beide geschäftsführende Gesellschafter und haben das gleiche mtl. Einkommen. Wie wird hier der Unterhalt, den mein Partner zahlen muss/soll, berechnet? Bzw. muss ja auch der Verdienst der Mutter irgendwo zu Buche schlagen, oder? Mein Partner hat mit mir zusammen übrigens auch ein Kind, das zweite ist unterwegs....also noch zwei Unterhaltspflichtige - das nur nebenbei. Vielen Dank für die Hilfe/Auskünfte!
4 Antworten
Der Elternteil, bei dem die Kinder leben, ist verpflichtet zum "Naturalunterhalt"" (Betreuung, hier die Mutter) und der andere Elternteil zum Barunterhalt (hier der Vater).
Der Barunterhalt ist abhängig vom Alter des unterhaltsberechtigten Kindes (Bedarf) und vom Einkommen des Bar-Unterhaltspflichtigen. Das Einkommen des betreuenden Elternteils spielt dabei (in der Regel) keine Rolle.
Für erwachsene Kinder mit Unterhaltsanspruch müssen beide Eltern Bar-Unterhalt leisten, da die Sorgeberechtigung für das Kind (Betreuung) mit dem 18. Geburtstag "erlischt".
Kein Kind (egal aus welcher Beziehung) darf den anderen Kindern gegenüber benachteiligt werden.
Ist eines der Kinder jünger als drei Jahre, so hat auch dessen Mutter Anspruch auf einen Unterhalt für sich selbst (Betreruungsunterhalt) gegen den Kindsvater (ab dem dritten Geburtstag des Kindes ist sie "voll erwerbsfähig")
Reicht die mögliche Unterhaltssumme nicht aus, um den Mindestunterhalt für jedes Kind zu zahlen, so gilt eine "Rangfolge" bei der Verteilung:
- minderjährige Kinder und privilegierte erwachsene Kinder
- bei unter Dreijährigen deren Mutter
- Ehefrau
- erwachsene Kinder
Zunächst mal sind alle Kinder beim Unterhalt generell gleichberechtigt.
Das 17jährige Kind hat ganz normal Anspruch auf Tabellenunterhalt, ohne daß das Einkommen der Mutter berücksichtigt wird.
Für den 19jährigen in der Ausbildung ist es anders. Da spielt auch das Einkommen (und die Unterhaltsverpflichtungen) der Mutter eine Rolle. Und dem 19jährigen gehen die übrigen Geschwister vor.
Um ganz genau zu wissen, wie die Verpflichtung Deines Partners ist, sollte er sich ans Jugendamt wenden. Die kennen sich mit den Berechnungen aus. - Das Kind, das noch "unterwegs" ist, wird natürlich erst ab der Geburt in die Berechnung einbezogen.
Tja, also erst mal, die "neuen Kinder", also eure gemeinsamen Kinder haben mit dem Unterhalt der großen Kinder nichts zu tun. Die Mutter, bei der die Jungs wohnen, "zahlt" ihren Beitrag ja durch Sachleistungen ... Wohnraum, Heizung, Wasser, Strom, Taschengeld, Essen etc.; der Vater muss, soweit nicht mehr vereinbart, Unterhalt gem. Düsseldorfer-Tabelle zahlen.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07ddorftab/07ddorftab2011/DuesseldorferTabelle2011.pdf
Tja, also erst mal, die "neuen Kinder", also eure gemeinsamen Kinder haben mit dem Unterhalt der großen Kinder nichts zu tun
Das stimmt nicht!
Das 19-jährige Kind ist den minderjährigen Kindern gegenüber im niedrigeren Rang und erhält vom Vater nur Unterhalt, wenn dieser ausreichend verdient.
Alle Kinder werden bei der Stufung nach DDT mitgezählt.
Auch die Mutter der minderjährigen Kinder ist dem Volljährigen gegenüber im Rang bevorzugt. (§1609 BGB)
Da die Kinder bei der Mutter wohnen, schuldet meines Erachtens der Vater den sog. Barunterhalt. Wie viel Geld die Mutter dabei verdient, spielt eine untergeordnete Rolle. Zunächst ist der Elternteil finanziell gefragt, bei dem die Kinder eben nicht wohnen.
Dass Ihr Partner nun vier unterhaltspflichtige Kinder hat, wird sich an den Beträgen gemäß der Düsseldorfer Tabelle niederschlagen.