Wieviel darf meine Frau verdienen das Sie als Unterhaltspflichtige Person zählt?
Hallo, ich befinde mich derzeit im vierten Jahr der Regelinsolvenz, und verdiene monatl. 2130€ netto und meine Frau 680€ netto.Unsere Warmmiete kommt auf ca.700€.Zählt hierbei meine Frau noch als Unterhaltspflichtige Person???? Falls nicht mehr, wann wird Sie wieder als Unterhaltspflichtige Person gerechnet??? Bin also verheiratet habe eine Frau und zwei minderjährige Kinder die in ein und denselben Haushalt wohnen. Mein Insolvenzverwalter hat bei o.g Einkommen meine Frau als Unterhaltspflichtige Person rausgenommen.
Jetzt habe ich beim meinem IV angefragt,und der gibt mir auf diese Frage keine Antwort bzw. er ignoriert sie. Hat der was zu verbergen? Macht der da was auf eigene Faust? Der IV hat doch auch Auskunftspficht mir gegenüber war meine Frau nicht mehr Unterhaltspflichtig ist. Ich höre von Ihm immer nur das ich meiner Mitwirkungspflicht nachkommen muss. Danke im Voraus für die Hilfe!!!!!
5 Antworten
Hallo, hier kommt es auf das Einkommen deiner Frau an. Meiner Ansicht nach sind 700€ zu wenig.Denn davon könnte Sie allein ohne Unterstützung nicht leben.Aber eigentlich brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen,da du zwei Unterhaltspflichtige Kinder hast und die Pfändungsfreigrenze liegt bei 1569,99€. Mache Dir lieber Gedanken aus was für bestandteile dein Gehalt besteht.Hast Du z.b.Auslöse oder besondere Zuschäge die Unpfändar sing? Und denke über eine Betriebliche Altersvorsorge nach. Denn diese ist Unpfändbar und geht direkt vom Brutto ab. Somit drückst Du ganz offizell dein Nettogehalt und sparst gleichzeitig für die Rente.Du kannst diese bei deinem Arbeitgeber oder bei irgendeiner Versicherung abschließen.Beispiel: Bei 2130€ Netto zahlst Du derzeit227,01€ an den IV.Wenn Du 210€ vom Brutto in die BAV legst ist das ein Nettoaufwand von ca. 70€.Denke auch daran das ds Gericht und der IV für die gesmte IV ca. 3000€ bekommen.Das Geld was der IV kassiert ist zuerst für das Gericht dann für de IV und danach kommen die Gläubiger.
Sie ist gegebenenfalls unterhaltsberechtigt, genau so wie Deine Kinder.
Unterhaltspflichtig ist sie den Kindern gegenüber, bist Du den Kindern gegenüber, gegebenenfalls ihr gegenüber.
Ob Deine Frau unterhaltsberechtigt ist oder nicht, liegt vermutlich teilweise auch im Ermessen des Sachbearbeiters. Von 680 Euro netto kann sie vermutlich nicht allein leben - aber die Miete und alle anderen Kosten werden in Eurem Haushalt ja geteilt...
Die Schulden sind dein eigenes Laster, daran hat sich nichts geändert. Denn, das Leben muss, trotz Schulden, noch Lebenswert bleiben/sein.(Urteilsauszug vom höchsten Gericht) Alles andere trifft auf dich nicht zu. Fakt ist: Deine Frau muss deine Schulden nicht zahlen. wenn es einer deiner gläubiger verlangt, übergib es deinem insolvenzverwalter. der passt nicht nur auf, das die kohle für die gläubiger in die kasse kommt, nee-der ist auch verantwortlich dafür, dir die gläubiger vom hals zu halten, oder soger sie ins gesicht zu klopfen (sprich: Klage).................vertraue deinem insolvenzverwalter, er will dein geld verdienen-das ist auch richtig so- aber er tut dafür auch seine pflicht.....kriegst du eine mahnung . geh zu ihm.......ich hoffe dir geholfen zu haben.....
Wer ist IV? Wem gegenüber soll deine Frau Unterhaltpflichtig sein? Warum soll wer auch immer das ist IV eine Mitwirkungspflicht haben. Wenn du was wissen willst mußt du einen Detektiv beauftragen. Hast du eine Ex Frau die Unterhalt bezahlen soll oder geht es un deine Jetzige Frau und von dieser sind die Kinder?
Deine Frau zählt nur als Unterhaaltspflichtig wenn sie nichts verdient Du hast ja die die Mite und alles angegeben die Kinder auch aber Deine Frau die in dem Fall die Miete nicht zahlt da sie zu Deinen Belastungen gehören hat keinen anspruch auf Unterhalt
Unterhaltspflichtig heißt eigentlich sie soll Zahlen und das geht nicht wenn sie nichts verdient.