Nach 11 Jahren Arbeit mit einem unbefristeten Vertrag , wieviel muss die Abfindung sein?
Seit meinem 21 Lebensjahr arbeite ich im Flughafen als Sicherheitsdienst ( bekam nach meinem dritten Arbeitsjahr ein unbefristeten Vertrag ) und am 11 August bekam ich ein Bescheid von unseren Abteilungsleiter , dass die Truppe verkleinert werden muss und das ich einer von denen bin , die entlassen werden ab dem kommenden Monat und das die Abfindung noch nicht feststeht
Am 28.8 nahm er jeden einzelnen der vier in sein Büro um über seine Abfindung zu sprechen , mir hat er gesagt , dass ich 2 Netto Monatsgehälter bekomme ( am Montag habe ich das auch erhalten + meinem Lohn von August ) , aber ich sehe das nicht ein , dass ist viel zu wenig für 11 Jahre arbeit , zu dem haben wir unsere Kündigung 3 Wochen vorher erhalten , wir hatten kein Spielraum um neue Arbeit zu finden
Wie hoch sind generell die Abfindungen ??
Soll ich das Geld zurückschicken und zu einem Anwalt ?
Ich habe einen "unbefristeten Arbeitsvertrag " , 2 Monatsgehälter als Abfindung gibt man jemanden der noch 1 Jahr Vertrag
10 Antworten
Warum googelt man so etwas nicht einfach?
Geläufig wäre pro Beschäftigungsjahr ein halbes Monatsgehalt. Also bei dir 5,5 x Monatsgehalt
Aber die Höhe der Abfindung hängt vom Alter und der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.
Hier:
https://www.gehalt.de/news/abfindungshoehe-nach-kuendigung-so-wird-das-berechnet
Wann ist deine Kündigung ausgestellt worden, bzw. wann hast du sie erhalten?
Wenn seither drei Wochen vergangen sind, hilft gar nichts mehr, denn eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb einer Frist von drei Wochen eingereicht werden.
Dann kann auch noch mal über die Höhe der Abfindung gefeilscht werden.
Wenn der Arbeitgeber zur Vermeidung einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung nach § 1 a des Kündigungsschutzgesetzes anbietet, muss diese pro Beschäftigungsjahr 0,5 Monatsgehälter betragen. Das wären also bei dir 5,5 Monatsgehälter gewesen.
§ 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung(1) Kündigt der
Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2
Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4
Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch
die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf
der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den
Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die
Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der
Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung
beanspruchen kann.
(2) Die Höhe der
Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des
Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung
der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs
Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.
Hallo.
Wenn du zu meinem Anwalt gehst frage nach den Kosten, da die bei Arbeitssachen meist jeder selbst tragen muss. (Wenn dafür nicht konkret eine Klausel in einer Rechtschutz steht). Meist endet es bei 0, 5 Monatsgehälter je Jahr .Einigung vor Arbeitsgericht.
Als aller erstes: ich habe etwas von einer Kündigung gelesen. Gegen die Kündigung musst du unbedingt innerhalb von 3 Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage einreichen. Machst du dies nicht, besteht das Risiko, dass der Arbeitgeber gar nichts zahlt.
Eine Abfindung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Nur weil dein Arbeitsverhältnis gekündigt ist, hast du noch keinen Anspruch auf eine Abfindung. Vielmehr erkauft sich der Arbeitgeber mit einer Abfindung die Möglichkeit dir rechtswirksam kündigen zu können. Die Höhe der Abfindung ist in der Regel frei verhandelbar. Bemessungsgrundlagen sind das Bruttomonatsgehalt und die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Gesetzlich sind hier allerdings keine Größenordnung vorgeschrieben. Je geschickter du oder dein Anwalt verhandeln, desto größer wird das Paket, welches du aushandelst.
Bitte denk in jedem Fall daran, dass ohne fristgemäß erhobene Kündigungsschutzklage das Risiko besteht, dass gar keine Abfindung gezahlt wird. Anbei ein Link mit weiteren Informationen
gewerkschaftler wissen wo sie rat bekommen?
wie soll man hier raten, wenn man nicht alle umstände kennt?
vermutlich ist der kündigungs schon nicht richtig?