Wieviele Gehälter stehen mir nach 30 jahren Betriebszugehörigkeit als Abfindung zu?

5 Antworten

Von der IG-Metall gibt es bestimmt keine Regelung zu Abfindungen. Abfindungen sind auch nicht im Gesetz geregelt.

Abfindungen werden i.d.R. vom Arbeitgeber angeboten um einen schwer kündbaren Mitarbeiter loszuwerden, um Kündigungsschutzprozesse zu verhindern oder auch lange Kündigungsfristen zu verkürzen.

Dann gibt es Kündigungen im Rahmen eines Sozialplans oder ein Arbeitsrichter schlägt diese vor/ordnet an.

Die gängige Formel für Abfindungen sind 50% eines Bruttomonatsverdienstes pro Beschäftigungsjahr. Anbieten kann der AG durchaus auch mehr und bei Sozialplänen wird auch oft ein höherer Wert vereinbart.

eine Abfindung will in der Regel verhandelt werden. Es handelt sich um eine Zahlung des Arbeitgebers mit welcher der Besitzstand des Arbeitnehmers erkauft wird..  Der Arbeitgeber zahlt Geld um trotz der hohen Hürden des deutschen Arbeitsrechts ein Arbeitsverhältnis beenden zu können.  Ganz pauschal: je schwieriger es ist dein Arbeitsverhältnis zu kündigen  und je höher der Trennungswunsch des Arbeitgebers desto eher wird dieser bereits sein Geld in die Hand zu nehmen.

Wirkliche Vorgaben zur Höhe einer Abfindung gibt es nicht, da reine Verhandlungssache. Es haben sich im Laufe der Zeit natürlich gewisse Üblichkeit herausgebildet, die aber nicht zwingend sind. Es gibt auch eine gesetzliche Regelung die einige Aussagen zur Höhe der Abfindung trifft. Es geht in dieser jedoch um einen sogenannten Auflösungsantrag. Aussagen zur Höhe einer Abfindung werden oft auch in Sozialplänen getroffen.

Die Höhe einer Abfindung ist in aller erster Linie also Verhandlungssache. Hol dir einen professionellen Rechtsberater und bespreche mit diesem genau deine Situation.

Allein aufgrund der Betriebszugehörigkeit, steht Dir keine Abfindung zu - siehe auch http://www.abfindunginfo.de/abfindungsanspruch-und-betriebszugehorigkeit

Wenn schon, nichts im Sozialplan, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag geregelt ist, dann musst Du schon clever verhandeln. Vielleicht findest Du da auf der genannten Seite, wie das geht.

Eine Abfindung ist eine freiwillige Leistung und steht dir grundsätzlich vom Gesetz her nicht zu!


Rechtlich zustehen tut Dir grundsätzlich keine Abfindung.