Manteltarifvertrag Chemie - Weitere Abfindung - wie mache ich diese geltend?
Nach 23 Jahren habe ich eine betriebsbedingte Kündigung bekommen. Für mich gilt der Manteltarifvertrag Chemie. Dort steht u.a. :"außerdem nach Vollendung des 45. Lebensjahres und nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit bei an das Ausscheiden aus dem Betrieb anschließender Arbeitslosigkeit eine weitere Abfindung, wenn und solange der Entlassene Arbeitslosengeld bezieht, längstens jedoch bis zur Dauer von 12 Monaten seit dem Ausscheiden." Dies trifft auf mich zu. Wie kann ich diese Abfindung geltend machen? Im Betrieb hab ich bereits nachgefragt. Lohnbuchhaltung hat mich an Personalleitung verwiesen und diese rührt sich seit fast einer Woche nicht. Ich bin für Hilfe dankbar.
2 Antworten
Ein Aufhebungsvertrag ist zu aller erst ein Angebot des Arbeitgebers welches du annehmen kannst, nicht annehmen kannst oder eben weiter verhandeln ist. Eine betriebsbedingte Kündigung ist in der Regel für ein Arbeitgeber extrem schwer darstellbar, daher auch in der Regel die Bereitschaft sich in Verhandlungen über die Aufhebung zu begeben.
Insoweit ist erst mal die Frage, was hier überhaupt die Basis für den Aufhebungsvertrag darstellt. Gibt es einen Sozialplan? Grundsätzlich musst du einfach dem Arbeitgeber mitteilen, dass du nicht bereit bist den Aufhebungsvertrag in der jetzigen Form zu unterzeichnen. Erfahrungsgemäß setzt sich der Arbeitgeber dann mit dir in Verbindung und fragt nach. In diesem Rahmen solltest du dann auf die tatsächliche Kündigungsfrist aufmerksam machen. Und noch mal: auch dies ist nur ein Verhandlungsansatz, auch eine längere Beendigungsfrist ist verhandelbar.
Daneben solltest du auch darauf achten, dass in dem Aufhebungsvertrag, sofern du einen solchen überhaupt möchtest, auch die Geldleistungen bis zum Beendigungsdatum geregelt werden, hiervon muss auch gegebenenfalls die variable Vergütung erfasst sein. In dem Aufhebungsvertrag sollte eine Aussage zu der Benotung eines Zeugnisses getroffen werden. Direktversicherungen und betriebliche Altersversorgung in sind zu berücksichtigen. Alles was in dem Aufhebungsvertrag nicht geregelt ist, verfällt im Zweifel. Um hier deine eigene Rechtsposition aber auch den Verhandlungsspielraum beurteilen zu können solltest du dich zu einer Rechtsberatung begeben.
Anbei ein kleiner Link mit weiteren Ideen
Danke Robert Mudter für die Antwort. Die Kündigung ist ja schon durch. (War betriebsbedingt weil der Fuhrpark abgebaut wurde). Mir ging es nur darum, wie ich die im Tarifvertrag verankerte "weitere Abfindung" beantragen kann. Heute hat sich aber endlich die Personalleiterin gemeldet. Ich muste meinen Bewilligungsbescheid einreichen (Kopie) und dann wird das wohl berechnet.
Dafür hat der DGB doch seine Leute überall in den Betrieben : Betriebsrat !