Unterhalt wenn das Kind die Ausbildung abbricht
Das Kind ist 19Jhre alt und hat einen guten Ausbildungsplatz. Durch wiederholtes unentschuldigtes schwänzen der Berufsschule und häufiges zuspät kommen hat er schon 2 Abmahnungen beommun und die kündigung steht kurz bevor. Ich habe mein Möglichstes getan um meinem Kind eine gute Ausbildung zu bieten, nun wird es durch seine eigene Schuld arbeitslos. Bin ich danach immer noch Unterhaltspflichtig ? oder ist es ab sofort für sich selbst zuständig?
7 Antworten
http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/ku_wann3.htm
Grundsätzlich hat ein Kind nur einen Anspruch auf Finanzierung einer Ausbildung. Deshalb kann das Kind nicht nach erfolgreicher Beendigung der ersten Lehre Unterhalt für eine weitere Lehre beanspruchen. Von diesem Grundsatz, dass nur eine Ausbildung geschuldet wird, gibt es folgende Ausnahmen:
wenn das Kind die erste Lehre abbricht, weil sie nicht seinen Fähigkeiten entspricht. Ebenso wie man z.B. einem Gymnasiasten zugesteht, einmal "sitzen zu bleiben", so muss man auch bei einem Lehrling mit der Möglichkeit rechnen, dass er die Ausbildung nicht schafft.
Wenn er dann die Lehre abbricht und eine andere Lehre anfängt, behält er deshalb grundsätzlich seinen Unterhaltsanspruch.
Grundsätzlich müssen die Eltern die erste Ausbildung bezahlen. Wenn das Kind sie selbst abbricht, müssen die Eltern keine weitere bezahlen - vorausgesetzt, der Abbruch lag nicht an mangelnder Leistung, dann muss ein Wechsel erlaubt sein. Wird das Kind durch eigenes Verschulden gefeuert, haben wir einen Grenzfall: Es hat seine eigene Unterhaltspflicht dann nur "vernachlässigt" bzw. "grob vernachlässigt". Das bedeutet dass die Unterhaltspflicht des Erziehungsberechtigten wahrscheinlich reduziert oder ganz aufgehoben wird, allerdings wird es wahrscheinlich eine Einzelfall-Entscheidung geben müssen in der festgestellt wird, inwiefern das Kind für den Rauswurf wirklich selbst verantwortlich ist. Sollte sich ja aber dank der Abmahnungen beweisen lassen. Wahrscheinlich wird es am Ende darauf hinaus laufen, dass eine zweite Ausbildung zumindest zum Teil noch bezahlt werden muss, die Zwischenzeit aber nicht.
Hm, den Fall haben wir auch ! Allerdings , naja etwas anders. Tochter hat 2005 mit Ausbildung als Erzieherin angefangen. 2008 ( 1 Jahr länger als geplant ) ihre staatlich geprüfte Sozialassistentin bestanden. 2009 mit Erzieherin abgebrochen , lt Kindergarten, wo sie Praktikum machte , der ideale Beruf .Sie hätte auch ihr Praktikanten-Anerkennungsjahr dort machen können. 2011 , seit Anfang des Jahres macht sie Heilerziehungspflegerin. Bafög abgelehnt , Vater soll nun zahlen. Was nun ?
schmeiß ihn raus soll er selbst klar kommen du hast dein bestes getan er hats vermasselt jetzt muss er lernen auf eigenen Füßen zu stehen
nein Kindergeld bekommt er nicht mehr
an Kindergeld hab ich noch gar nicht gedacht. Danke für den Tipp. Ich brauch ihn nicht rausschmeissen. Eine eigene Wohnung hat er schon. Aber ich musste für die Miete bürgen.
Ich glaube das du dann immernoch Unterhaltspflichtig bist, solange bis dein Kind eine abgeschlossen Berufsausbildung hat oder ich glaube älter als 25 ist.
Ich meine bei meinen Onkel war es so, dass er noch weiter zahlen musste obwohl seine Tochter 2 Lehren abgebrochen hatte.