Wieviel Urlaubsanspruch steht bei Eintritt in den Ruhestand zu?

3 Antworten

Es besteht  Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub, wenn ...

Da das Arbeitsverhältnis bei der Beendigung am 31.07.2017 (also in der 2. Jahreshälfte) länger als 6 Monate in diesem Kalenderjahr bestanden hat, besteht Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub von 33 Tagen, mindestens aber - bei vertraglicher Vereinbarung einer anteiligen Berechnung (was bei einer tarifvertraglichen Urlaubsregelung der Fall sein dürfte) oder bei Unterscheidung zwischen gesetzlichem und zusätzlich gewährtem Urlaub im Vertrag - auf den gesamten gesetzlichen Mindesturlaub von 25 Tagen (20 Arbeitstage entsprechend einer 5-Tage-Woche zuzüglich 5 Tage Schwerbehindertenurlaub), der bei einer anteiligen Berechnung nicht unterschritten werden darf.

Der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte (5 Tage bei einer 5-Tage-Woche, 6 Tage bei einer 6-Tage-Woche) ist zu behandeln wie der gesetzliche Mindesturlaub, ihm also zuzurechnen, d.h. dass in diesem Fall hier ein gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch von 30 Werktagen (24 + 6 bei einer 6-Tage-Woche) oder 25 Arbeitstagen (20 + 5 bei einer 5-Tage-Woche) bei einer anteiligen Berechnung nicht unterschritten werden darf.

Das ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 4 "Wartezeit" in Verbindung mit § 5 "Teilurlaub" Abs. 1 (Ausschluss der Fälle, in denen nach den Buchstaben a, b und c nur Teilurlaub zu gewähren ist), ist einheitliche Rechtsauffassung und durchgängige Rechtsprechung.

Urlaub, der wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, muss abgegolten werden (§ 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 4).

Da der Urlaubsanspruch hier tarifvertraglich geregelt ist, wird es auch eine Regelung geben zur Urlaubsberechnung bei unterjährigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis.

Dass das Arbeitsverhältnis unterjährig endet wegen Renteneintritts, spielt keine Rolle.

Der tarifliche Urlaub von 24 Tagen im Jahr (12 Monate) bedeutet, dass pro Monat ein Urlaubsanteil von 2 Tagen besteht.

Bei einer Arbeitszeit bis zum 31.017. würde das also einen Urlaubsanspruch von 14 Tagen begründen.

Wie das innerbetrieblich mit dem Zusatzurlaub gehandhabt wird kann ich natürlich nicht wissen. nach meinem Verständnis würde ich einem verdienten Mitarbeiter den gesamten Urlaub von 4 Tagen gewähren.

Entscheiden muss das natürlich der Chef.

Familiengerd  28.09.2016, 14:06

Bei einer Arbeitszeit bis zum 31.017. würde das also einen Urlaubsanspruch von 14 Tagen begründen.

Das ist falsch!

Da das Arbeitsverhältnis bei der Beendigung in der 2. Jahreshälfte länger als 6 Monate bestanden hat, besteht Anspruch auf den gesamten Urlaub - bei Vereinbarung einer anteiligen Berechnung bei unterjährigem Ausscheiden aber mindestens auf den gesamten gesetzlichen Urlaub!

Schnoofy  28.09.2016, 14:10
@Familiengerd

Danke für den Hinweis - Du hast recht.

Man lernt eben nie aus.

Familiengerd  28.09.2016, 14:34
@Schnoofy

Zum gesetzlichen Urlaub zählt übrigens auch der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte (siehe meine eigene Antwort).

mit eintritt in den ruhestand hat er keinen urlaubsanspruch mehr.


Familiengerd  28.09.2016, 14:43

Eine überflüssige Bemerkung!

"Mit eintritt in den ruhestand" selbstverständlich/logischerweise nicht mehr, denn dann ist das Arbeitsverhältnis schließlich auch beendet.

Aber bis dahin besteht ein Urlaubsanspruch - und da das Arbeitsverhältnis in dem Kalenderjahr länger als 6 Monate bestanden haben wird: auf den gesamten vereinbarten Urlaub, mindestens aber (bei wahrscheinlich tarifvertraglich vereinbarter anteiliger Berechnung) den gesamten gesetzlichen Mindesturlaub (einschließlich Schwerbehindertenurlaub)!

Busonkel 
Beitragsersteller
 28.09.2016, 13:07

Er arbeitet doch noch 7 Monate, also hat er auch noch Urlaubsanspruch für dieses Zeit.