Schwerbehinderung (Urlaub) bei FSJ / BFD?
FSJ / BFD ist für jeden jungen Menschen gut da er sich weiterbildet. Es gibt recht viele Vorteile. Gibt es auch den Vorteil Urlaub?
Damit meine ich: Mustermann hat einen Schwerbehindertenausweis mit über 50 Prozent (GdB). Auf dem ersten Arbeitsmarkt und in der Ausbildung erhält er damit pro Jahr 5 Tage mehr Urlaub. Gilt das Gesetz auch für FSJ / BFD?
3 Antworten
Wird dort auch anerkannt. Ist auch kein Vorteil, sondern lediglich ein Nachteilsausgleich.
Soweit ich weiß nicht. Ich mache zurzeit ein FSJ und muss ja auch Seminare besuchen. In meiner Seminargruppe haben wir sowohl einen mit Körperlicher Behinderung und ja sogar auch eine mit Geistiger. Und beide haben 27 Urlaubstage wie wir alle anderen auch.
Aber vielleicht kommt das dann auch wieder darauf an wie der jeweilige Träger das Regelt und vielleicht auch mit der Person bespricht. Ich bin bei der Diakonie.
Schwerbehinderte Freiwillige haben einen Anspruch auf 5 Arbeitstage Zusatzurlaub. § 208 SBG IX (5 Tage Zusatzurlaub) findet auch bei einem FSJ/BFD Anwendung.