Hauskauf ohne Wegerecht?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt keinen Bestandsschutz für illegal errichtete Gebäude, wenn ein Amt das verlangt, dann muss es auf eigene Kosten abgerissen werden. Insofern erledigt sich der Rest der Frage wohl...

Michael4000 
Beitragsersteller
 16.07.2014, 13:07

Ganz so ist es wie es sich herausgestellt hat nicht. In Teilen genehmigt und in der jetzigen Ausführung geduldet. Meine Sorge ist auch weniger das Haus als die Zuwegung.

Mephisto2343  16.07.2014, 13:12
@Michael4000

Die Duldung kann im Zweifel aber auch jederzeit wegfallen, wenn auch nicht einfach so ohne Grund. Mir wäre das zu unsicher, zumindest würde ich mich mal beim Bauamt erkundigen, ob eine nachträglich Genehmigung möglich ist...

Michael4000 
Beitragsersteller
 16.07.2014, 13:18
@Mephisto2343

Guter Vorschlag! Jedoch bekomme ich solche Informationen erst als Eigentümer und nicht als Kaufinteressent. Das Haus macht mir weniger sorgen. Es ist die fehlende Zufahrt die Meine Entscheidung kippen könnte.

Mephisto2343  16.07.2014, 13:25
@Michael4000

Bei den Ämtern sind die Leute oft netter und gesprächiger als man denkt. Solche eher harmlosen Informationen dürftest Du auch so bekommen...

Das mit der Zufahrt wird sich ohnehin nicht vorher regeln lassen, egal was Du tust. Am besten Du sondierst möglichst gründlich vorher die Bedingungen des Nachbarn und hoffst, dass er sich hinterher noch daran erinnert...

Danke für den Stern...

"Baurechtlicher Bestandsschutz" gibt es nur durch einen Bauschein und nicht durch Gewohnheit oder Zeitablauf. Wenn zusätzlich keine Zufahrt besteht und das Haus im Wald steht ist auch eine nachträgliche Genehmigung ausgeschlossen.

Also Finger weg von dem Schwarzbau!

Möglicherweise kannst Du Dich (noch immer) auf ein Gewohnheitsrecht berufen. Dies wird aber im Zweifel einen (langen ?) Rechtsstreit zur Folge haben.

Michael4000 
Beitragsersteller
 13.07.2014, 21:05

Gewohnheitsrecht wird wohl nicht klappen, da wir das Haus ja neu übernehmen wollen.

Seehausen  14.07.2014, 12:08
@Michael4000

"Baurechtlicher Bestandsschutz" gibt es nur durch einen Bauschein und nicht durch Gewohnheit oder Zeitablauf. Wenn zusätzlich keine Zufahrt besteht und das Haus im Wald steht ist auch eine nachträgliche Genehmigung ausgeschlossen.

Also Finger weg von dem Schwarzbau!

Dass dort eine Menge Ärger durch den Nachbarn auf mich zukommen könnte, ist mir bewusst. Was mich wundert ist dass eine Bank die Zwangsversteigerung zu diesem Haus hat einleiten lassen. Ist es nicht so, dass die Bank zuerst sicherstellen müsste das es sich um keinen "Schwarzbau" handelt? Im Gutachten steht nur das die Baugenehmigungen zum Haus nicht hinreichend geprüft werden konnten.

Michael4000 
Beitragsersteller
 16.07.2014, 13:02

Jetzt bin ich zumindest etwas schlauer. Ein Anruf beim Bauamt ergab das, das Haus in Teilen genehmigt und in seiner jetzigen Ausführung bisher geduldet wurde. Leider durften die mir am Telefon nicht mehr sagen. Jedenfalls weiß ich jetzt, dass es in der Vergangenheit schon einen Rechtsstreit bezüglich des Privatweges gab und sich das Bauamt eine klare Lösung wünscht. Soll heißen ich müsste dem Eigentümer des Weges nochmals ein großzügiges Angebot machen. Wie würde sich die derzeitige Situation im Verkehrswert wiederspiegeln? Im Gutachten steht nur dass die Zufahrt nicht dinglich ist.

Mephisto2343  16.07.2014, 13:07
@Michael4000

Das kann nur der Gutachter bewerten. Aber aus dem Bauch heraus würde der Wert des Hauses gegen Null sinken, wenn man das Haus im Zweifel legal überhaupt nicht erreichen kann...

Michael4000 
Beitragsersteller
 16.07.2014, 13:11
@Mephisto2343

Eben dass wurde im Gutachten überhaupt nicht berücksichtigt. Nur ein Satz im ganzen Gutachten : Die Zufahrt über das Flurstück 9 ist nicht dinglich. Keine weitere Würdigung in der Berechnung des Verkehrswertes.

Mephisto2343  16.07.2014, 13:12
@Michael4000

Würde ich mal beim Gutachter nachfragen...

Michael4000 
Beitragsersteller
 16.07.2014, 13:21
@Mephisto2343

Eher unwarscheinlich dass dieser Auskunft erteilt. Vielleicht auch ein Gefälligkeitsgutachten der Bank gegenüber?

Mephisto2343  16.07.2014, 13:24
@Michael4000

Würde ich einfach mal probieren, geht ja nur um die Frage, ob fehlendes Wegerecht in diesem Fall nicht den Wert mindert. Fragen kostet nichts...

Von einem Gefälligkeitsgutachten kann man nicht ausgehen, bei Zwangsversteigerungen sind die Gutachter vom Gericht bestellt...

Michael4000 
Beitragsersteller
 16.07.2014, 13:35
@Mephisto2343

Ist nicht ganz richtig! Das Gericht akzeptiert auch Gutachten die vom Gläubiger in Auftrag gegeben wurden.

Mephisto2343  16.07.2014, 14:00
@Michael4000

Tatsächlich? Das ist mir neu...

Mephisto2343  16.07.2014, 12:59

Die Bank hat damit nichts zu tun, die will nur Geld haben. Der Gutachter, der das Wertgutachten dafür erstellt, müsste das ggf. rausfinden, ich glaube, das übersteigt aber auch seine Pflichten...

Hi, der Nachbar muss seine Zustimmung für die Nutzung seines Weges geben, es ist sein Grund und Boden, er hat das Hausrecht. Wenn ihr wirklich so ein altes (vermutlich sehr renovierungsbedürftiges?) Haus kaufen möchtet, erkundigt euch bei der zuständigen Stadt, wie alles in der Praxis ablaufen wird.

Michael4000 
Beitragsersteller
 13.07.2014, 21:12

Unsere Nachfrage beim Tiefbauamt ergab nur das der Privatweg des Nachbarn die einzigste Zufahrt darstellt und die Nutzung mit dem Nachbarn geklärt werden muss. Dieser blockt aber total und will den Weg über kurz oder lang schließen. Auch eine finanzielle Entschädigung die wir bereit wären zu zahlen interessiert den Nachbar nicht.

RAGGI88  13.07.2014, 22:26
@Michael4000

In dieser Situation würde ich das Haus nicht kaufen, ein Rechtsstreit gegen den Nachbarn würde dich nicht glücklich machen. Selbst wenn du gewinnnst, könnte er dir aus Wut ständig ärger bereiten.