Hauskauf ohne Wegerecht?
Hallo, wir interesieren uns für ein Haus zu dem es keine offizielle Zufahrt gibt. Es liegt im Wald. Es gibt kein eingetragenes Wegerecht. Das Haus wurde vermutlich illegal nach dem Krieg gebaut und steht nur durch inzwischen greifenden Bestandsschutz. Der verstorbene Alteigentümer nutzte bisher einen Privatweg des Nachbarn. Dieser teilte nun mit, das er die Nutzung in Zukunft untersagt. Das Haus ist zusätzlich an einen Waldwanderweg der nach 1,5 km an eine öffentliche Strasse gelangt angeschlossen. Dieser darf und kann natürlich nicht mit dem Auto befahren werden. Würde bei einem Kauf das Notwegerecht greifen und ich dürfte den Privatweg des Nachbarn weiter benutzen und auch befahren? Die Erschließungssituation ist ungewiss.
6 Antworten
Es gibt keinen Bestandsschutz für illegal errichtete Gebäude, wenn ein Amt das verlangt, dann muss es auf eigene Kosten abgerissen werden. Insofern erledigt sich der Rest der Frage wohl...
Die Duldung kann im Zweifel aber auch jederzeit wegfallen, wenn auch nicht einfach so ohne Grund. Mir wäre das zu unsicher, zumindest würde ich mich mal beim Bauamt erkundigen, ob eine nachträglich Genehmigung möglich ist...
Guter Vorschlag! Jedoch bekomme ich solche Informationen erst als Eigentümer und nicht als Kaufinteressent. Das Haus macht mir weniger sorgen. Es ist die fehlende Zufahrt die Meine Entscheidung kippen könnte.
Bei den Ämtern sind die Leute oft netter und gesprächiger als man denkt. Solche eher harmlosen Informationen dürftest Du auch so bekommen...
Das mit der Zufahrt wird sich ohnehin nicht vorher regeln lassen, egal was Du tust. Am besten Du sondierst möglichst gründlich vorher die Bedingungen des Nachbarn und hoffst, dass er sich hinterher noch daran erinnert...
Danke für den Stern...
"Baurechtlicher Bestandsschutz" gibt es nur durch einen Bauschein und nicht durch Gewohnheit oder Zeitablauf. Wenn zusätzlich keine Zufahrt besteht und das Haus im Wald steht ist auch eine nachträgliche Genehmigung ausgeschlossen.
Also Finger weg von dem Schwarzbau!
Möglicherweise kannst Du Dich (noch immer) auf ein Gewohnheitsrecht berufen. Dies wird aber im Zweifel einen (langen ?) Rechtsstreit zur Folge haben.
Gewohnheitsrecht wird wohl nicht klappen, da wir das Haus ja neu übernehmen wollen.
"Baurechtlicher Bestandsschutz" gibt es nur durch einen Bauschein und nicht durch Gewohnheit oder Zeitablauf. Wenn zusätzlich keine Zufahrt besteht und das Haus im Wald steht ist auch eine nachträgliche Genehmigung ausgeschlossen.
Also Finger weg von dem Schwarzbau!
Dass dort eine Menge Ärger durch den Nachbarn auf mich zukommen könnte, ist mir bewusst. Was mich wundert ist dass eine Bank die Zwangsversteigerung zu diesem Haus hat einleiten lassen. Ist es nicht so, dass die Bank zuerst sicherstellen müsste das es sich um keinen "Schwarzbau" handelt? Im Gutachten steht nur das die Baugenehmigungen zum Haus nicht hinreichend geprüft werden konnten.
Jetzt bin ich zumindest etwas schlauer. Ein Anruf beim Bauamt ergab das, das Haus in Teilen genehmigt und in seiner jetzigen Ausführung bisher geduldet wurde. Leider durften die mir am Telefon nicht mehr sagen. Jedenfalls weiß ich jetzt, dass es in der Vergangenheit schon einen Rechtsstreit bezüglich des Privatweges gab und sich das Bauamt eine klare Lösung wünscht. Soll heißen ich müsste dem Eigentümer des Weges nochmals ein großzügiges Angebot machen. Wie würde sich die derzeitige Situation im Verkehrswert wiederspiegeln? Im Gutachten steht nur dass die Zufahrt nicht dinglich ist.
Das kann nur der Gutachter bewerten. Aber aus dem Bauch heraus würde der Wert des Hauses gegen Null sinken, wenn man das Haus im Zweifel legal überhaupt nicht erreichen kann...
Eben dass wurde im Gutachten überhaupt nicht berücksichtigt. Nur ein Satz im ganzen Gutachten : Die Zufahrt über das Flurstück 9 ist nicht dinglich. Keine weitere Würdigung in der Berechnung des Verkehrswertes.
Würde ich mal beim Gutachter nachfragen...
Eher unwarscheinlich dass dieser Auskunft erteilt. Vielleicht auch ein Gefälligkeitsgutachten der Bank gegenüber?
Würde ich einfach mal probieren, geht ja nur um die Frage, ob fehlendes Wegerecht in diesem Fall nicht den Wert mindert. Fragen kostet nichts...
Von einem Gefälligkeitsgutachten kann man nicht ausgehen, bei Zwangsversteigerungen sind die Gutachter vom Gericht bestellt...
Ist nicht ganz richtig! Das Gericht akzeptiert auch Gutachten die vom Gläubiger in Auftrag gegeben wurden.
Tatsächlich? Das ist mir neu...
Die Bank hat damit nichts zu tun, die will nur Geld haben. Der Gutachter, der das Wertgutachten dafür erstellt, müsste das ggf. rausfinden, ich glaube, das übersteigt aber auch seine Pflichten...
Hi, der Nachbar muss seine Zustimmung für die Nutzung seines Weges geben, es ist sein Grund und Boden, er hat das Hausrecht. Wenn ihr wirklich so ein altes (vermutlich sehr renovierungsbedürftiges?) Haus kaufen möchtet, erkundigt euch bei der zuständigen Stadt, wie alles in der Praxis ablaufen wird.
Unsere Nachfrage beim Tiefbauamt ergab nur das der Privatweg des Nachbarn die einzigste Zufahrt darstellt und die Nutzung mit dem Nachbarn geklärt werden muss. Dieser blockt aber total und will den Weg über kurz oder lang schließen. Auch eine finanzielle Entschädigung die wir bereit wären zu zahlen interessiert den Nachbar nicht.
In dieser Situation würde ich das Haus nicht kaufen, ein Rechtsstreit gegen den Nachbarn würde dich nicht glücklich machen. Selbst wenn du gewinnnst, könnte er dir aus Wut ständig ärger bereiten.
Ganz so ist es wie es sich herausgestellt hat nicht. In Teilen genehmigt und in der jetzigen Ausführung geduldet. Meine Sorge ist auch weniger das Haus als die Zuwegung.