Recht auf Notweg?
Hallo zusammen. Einer meiner Nachbarn nutzt seit Jahrzehnten unseren Privatweg um von seinem Haus zur öffentlichen Strasse zu kommen. Es gibt für diesen Weg kein eingetragenes Wegerecht. Der Nachbar besitzt ein Wegerecht für einen anderen Weg der inzwischen wegen Verwarlosung nicht mehr nutzbar ist. Da inzwischen die Kinder und Kindeskinder Autos haben, ein Gewerbe angemeldet wurde und Mieter beim Nachbarn eingezogen sind, würden wir unseren Weg gerne schließen. (derzeit zwischen 50 und 100 Überfahrten am Tag).
Es gibt keine Baulast für unseren Weg. Es gibt kein Wegerecht für unseren Weg. Es gibt keine privatrechtliche Vereinbarung zu unserem Weg.
Ist aus der bisherigen Duldung inzwischen ein Recht erwachsen? Könnte sich der Nachbar auf ein Notwegerecht berufen?
4 Antworten
Informiere den Nachbarn freundlich, dass du jetzt dort einen Pfosten aufstellen wirst, bzw. den Weg mit einer abgeschlossenen Kette sichern wirst. Gib ihm ein paar Tage Zeit, sich darauf einzustellen und den Wildwuchs auf dem anderen Weg zu beseitigen- eine Woche sollte reichen, wenn seine Kinder mit anpacken. Notwegerecht würde nur greifen, wenn es absolut keine andere Zufahrt geben würde.
Es ist uns einfach zu viel Verkehr geworden unter dem wir inzwischen "leiden". Er wird auch mehr Vorlauf bekommen. Sein alter Weg durch den Wald ist inzwischen selbst zum Wald geworden. Die ca 80m bekommt er dieses Jahr eh nicht mehr gerodet.
Sofern der Nachbar einen anderen Weg zur öffentlichen Straße hat, was hier der Fall ist, kann er kein Notwegerecht geltend machen. Hätte er sein Grundstück später ohne öffentliche Wegeanbindung erworben, müßte er sich im Zweifel gar einen Helikopter anschaffen. Sie schließen den Weg und die Sache ist erledigt.
Die Duldung gilt solange, bis Sie die Geduld verlieren; aus schlechten Angewohnheiten entsteht keine Gewohnheitsrecht!
Wenn er es könnte, könntest Du auch darauf bestehen, dass er seinen Weg wieder öffnet (und "aufräumt").
Aber mit solch komplizierten juristischen Sachverhalten solltest Du Dich wirklich lieber an einen Anwalt wenden.
Verkrautet ist gut. Inzwischen ist dort ein Wald gewachsen! Da wir bisher die Nutzung geduldet haben, wussten wir nicht ob wir ein Gewohnheitsrecht eingeräumt haben?
Kein Wegerecht kein Durchgang. Da kannst du zumachen wann du willst. Allerdings hätte ich zuerst mit dem Nachbarn geredet.
Das werden wir auch tun. Allerdings wüsste ich vorab gerne über die rechtliche Situation bescheid.
Die Wegentuzung über Ihr Grundstück verletzt Ihr Eigentumsrecht, das Sie mit niemandem zu teilen brauchen!
Da sollte man schon aus Kostengründen mal den Nachbarn vorpreschen lassen. Auf die Begründung des Nutzungsbegehrens darf man sehr gespannt sein:
Ein wahnsinnig komplexer Sachverhalt!?!