Wegerecht ... Grundstückzufahrt / Hintergrundstück
Moin Zusammen,
ich habe mir ein Haus auf einem Hintergrundstück gekauft. Insgesamt befinden sich vier Grundstücke an dieser Auffahrt die hintereinanderliegen mit einer langen, gerade Auffahrt. Mein Haus ist ca. 65 Meter von der öffentlichen Straße entfernt. Das letzte Haus ist ca. 95m von der Straße entfernt. Die Auffahrt ist 2,60m breit und besteht seit 1975.
Ich muss über zwei Grundstücke zum Haus fahren wobei das mittlere Grundstück durch eine ältere Dame mit einer unendlichen Liebe zum Grüngut bewohnt ist. Die Grünstreucher (unter anderem Feuerdorn) ragen bis zu 30/40 cm in den Weg und es ist schwerlich möglich diese nicht mit dem Pkw zu touchieren... vor allem gibt das Kratzer im Lack. Blumen etc. ragen ebenfalls in den Weg... Ein Zurückschnitt verweigert die Dame mit der Begründung es müsse erst ausblühen...
Meine Frage nun... hätte ich theoretisch ein Recht auf eine breitere Zuwegung zu meinem Grundstück (auch wegen Feuerwehr, Rettungsdienst etc.) ?
Weiterhin welche Pflichten hat derjenige der ein Wegerecht eingetragen hat... muss sie dafür sorgen, dass die Bepflanzung nicht in den Weg ragt ?
Im Grundbuch ist lediglich das Überwegeungsrecht ohne weitere Zusätze eingetragen...
mfG
3 Antworten
soweit ich weiß darf auf einer Wegerechtsfläche nichts gepflanzt werden.. allerdings ist es schwierig dieses recht bei lebenden Pflanzen durch zu setzen.
Gibt es denn zum Grundbucheintrag noch eine Bewilligungsurkunde? Dort wären vermutlich genauere Informationen zum Weg und zu seiner Beschaffenheit zu finden. ( da müsste eigentlich auch was zur bepflanzung stehen )
Als Link würde ich dir diese Seite empfehlen: http://www.frag-einen-anwalt.de/ Hier findest du relativ schnell entsprechende Themen, die allerdings nur gegen einen geringen Kostenaufwand zugänglich sind. Dies lohnt sich, meiner Meinung nach, aber auf jeden Fall. sonst kannst du dort auch konkret nach Hilfe fragen..
Ja du hast ein Anrecht auf eine freie Zufahrt zu deinem Grundstück. Der Verantwortliche muss dafür sorgen das der Weg frei ist! Das ist Pflicht!
Also, wenn denn dort nichts steht, ist doch das Überwegungsrecht nur für die Person eingeschrieben, nicht für Fahrzeuge, Lieferanten und Handwerker. Bist Du dir sicher, daß ihr fahren dürft?
Eingetragen als Überwegungsrecht (mit Befahren) und Versorgungsrecht... also befahren steht mit drin.