Wegerecht ... Grundstückzufahrt / Hintergrundstück

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soweit ich weiß darf auf einer Wegerechtsfläche nichts gepflanzt werden.. allerdings ist es schwierig dieses recht bei lebenden Pflanzen durch zu setzen.

Gibt es denn zum Grundbucheintrag noch eine Bewilligungsurkunde? Dort wären vermutlich genauere Informationen zum Weg und zu seiner Beschaffenheit zu finden. ( da müsste eigentlich auch was zur bepflanzung stehen )

Als Link würde ich dir diese Seite empfehlen: http://www.frag-einen-anwalt.de/ Hier findest du relativ schnell entsprechende Themen, die allerdings nur gegen einen geringen Kostenaufwand zugänglich sind. Dies lohnt sich, meiner Meinung nach, aber auf jeden Fall. sonst kannst du dort auch konkret nach Hilfe fragen..

Ja du hast ein Anrecht auf eine freie Zufahrt zu deinem Grundstück. Der Verantwortliche muss dafür sorgen das der Weg frei ist! Das ist Pflicht!

Also, wenn denn dort nichts steht, ist doch das Überwegungsrecht nur für die Person eingeschrieben, nicht für Fahrzeuge, Lieferanten und Handwerker. Bist Du dir sicher, daß ihr fahren dürft?

Sh3r1ff 
Beitragsersteller
 26.07.2014, 07:12

Eingetragen als Überwegungsrecht (mit Befahren) und Versorgungsrecht... also befahren steht mit drin.