Wegerecht? Leitungsrecht?

4 Antworten

Zum Wert des Weges schlage ich einen entsprechenden Gutachter vor.

bibo2212 
Beitragsersteller
 25.11.2018, 17:34

Ich möchte mich ganz herzlich für Eure Antworten bedanken.

Wir haben den neuen Bauherren einen Verkauf des Wegerechts vorgeschlagen und wurde gerne angenommen. Auch er hatte Sorge, dass so ein Wegerecht in der Zukunft eventuell für Ärger sorgen könnte.

bibo2212 
Beitragsersteller
 09.11.2018, 08:07

Vielen Dank

Ich frage mich, warum der Bauherr deinen Weg kaufen sollte. Er hat doch das Wegerecht, warum unnötig Geld ausgeben für Sachen, die man kostenlos benutzen darf.

Manche Gemeinden möchten die Regelung über Baulasten (Leitungs- und wegerecht) nicht mehr und verlangen, dass die Zuwegung gekauft wird.

Das kann zu anderen Problemen führen. So kann es passieren, dass das Vorderhaus plötzlich keinen Grenzabstand mehr hat, der aber vorgeschrieben sein kann.

Eine Baulast, die faktisch bstand, kann man sich kaum extra bezahlen lassen. Die zur Eintragung notwendigen Kosten müsste allerdings der Eigentümer des begünstigten Grundstücks tragen.

bibo2212 
Beitragsersteller
 09.11.2018, 08:08

Vielen Dank

Wir haben vor 9 Jahren ein Haus gekauft. Dieser Kauf war mit einem Wegerecht zu einem Hinterhof und liegenden Grundstück verbunden.

Vor 9 Jahren? Und schon damals ist niemandem aufgefallen, dass es für das hintere Grundstück kein Leitungsrecht gab?

Die künftigen Bauherren wurden von der Gemeinde auf das fehlende Leitungsrecht hingewiesen. Dieses Leitungsrecht möchten die künftigen Bauherren nun ins Grundbuch eingetragen haben.

Ohne gesicherte Ver- und Entsorgung keine Baugenehmigung. So einfach ist das.

Wir dagegen möchten den Weg zu diesem Grundstück, um allen möglichen Ärgernissen aus dem Weg zu gehen, an die künftigen Bauherren verkaufen. Der Weg ist gepflastert, aber nicht für schwere Fahrzeuge ausgelegt.

Das könnt ihr natürlich dem Hinterlieger anbieten, aber ob der das will? Wozu soll er für etwas bezahlen, was ihm rechtlich bereits zu 50% zusteht (nämlich das Wegerecht)?

Kann man zur Eintragung des Leitungsrecht, ins Grundbuch , gezwungen werden ?

Falls das Ganze vor Gericht geht, ja.

Und wie kann ich Wert des Weges ermitteln ?

Das übernimmt das entsprechende Fachpersonal. Es gibt diesbezüglich auch Richtwerte, letztlich wird (wenn das Ganze vor Gericht endet, was es wohl wird) der Richter eine jährlich zu leistende Rente festlegen. Nachdem das Wegerecht bereits besteht, dürfte die Rente für das Leitungsrecht sehr gering ausfallen.

bibo2212 
Beitragsersteller
 09.11.2018, 08:08

vielen Dank