Eigentumsbestätigung einer Immobilie durch das Katasteramt?
seit 1987 bin ich Besitzer eines Reihenhauses. Im Grundbuch sind immer noch die kreditgebenden Geldinstitute eingetragen, obwohl mittlerweile die Immobilienkredite abgeglichen sind.
Ich möchte mich nun als alleiniger Eigentümer eintragen lassen, nicht als juristische Person nur als Besitzer. Welche Unterlagen benötige ich um mich beim Katasteramt, in diesem Fall, als natürliche Person eintragen zu lassen?
5 Antworten
Natürlich kann auch eine juristische Person Immobilien besitzen. Aber du bist ja keine.
... vergessen: und Eigentümer von Immobilien sein.
Das gibt es in Deutschland nun nicht so. In Abt. 2 stehen nur die Eigentümer, nicht die Geldgeber.
Ein Kataster hat auch bei uns nichts mit dem Grundbuch zu tun.
Somit viel Glück.
Wäre schön, wenn in der Frage das Land genannt wird, um das es geht.
Da gibt es nichts zu denken.
Grundbuchamt ist im Amtgericht, eine eigene Abteilung, das Katasteramt eine Dienststelle vom Land.
Kann es sein, dass die Katasterangaben sich auch im Grundbuch wiederfinden? Wie anders willst du das Grundstück bestimmen?
Beim Katasteramt liegen die Zuständigkeiten für das Beschreiben der Lage, die Abmessungen und die Größe des Grundstücks.
Die tragen da weder etwas ein noch löschen die noch haben sie Zugriff.
Stimmt. Gleichwohl finden diese Angaben sich im Grundbuch wieder. Deine Formulierung ist falsch:
Ein Kataster hat auch bei uns nichts mit dem Grundbuch zu tun.
Bitte nicht Eigentümer und Besitzer verwechseln. Wenn du das Haus gekauft hast, bist du Eigentümer. Wohnst du selbst darin, bist du auch der Besitzer - hast du das Haus vermietet, ist der Mieter der Besitzer.
Auch wenn die Banken noch mit Grundschulden im Grundbuch stehen, bist du als Eigentümer eingetragen.
Das Kataster hat damit nichts zu tun, die Eigentumseintragung steht im Grundbuch.
Danke für die Antwort, der Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer ist mir wohl bekannt. Da ich im Status der juristischen Person aber nur Besitzer, nie Eigentümer sein kann, möchte ich diesen Sachverhalt gerne ändern.
Du bist nicht 'im Status der juristischen Person ', du bist eine natürliche Person. Juristische Personen sind z.B. eingetragene Vereine oder Kapitalgesellschaften. Juristische Personen können im Gegensatz zu deiner Behauptung sehr wohl Eigentümer sein.
Du benötigst hier keine Grundbuchberichtigung des Besitzers, sondern eine Löschungsbewilligung der beiden kreditgebenden Banken. Mit diesen können die Grundbucheinträge entsprechend gelöscht werden.
Genau. Wie Du die Grundbucheinträge dann löschen lassen kannst, hängt auch ein wenig von Deinem Bundesland ab. In Hessen geht die dafür notwendige Beglaubigung beispielsweise recht kostengünstig über die Ortsgerichte.
Das Katasteramt trägt niemanden in ein Grundbuch ein, weil das das Vermessungsamt ist. Du meinst wahrscheinlich das Grundbuchamt beim Amtsgericht.
Auch wenn eine Immobilie finanziert wird, bist du bereits während des Finanzierungszeitraums Eigentümer und wurdest im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung in das Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Die Bank erhält lediglich ein Pfandrecht (Grundschuld). Also kann nach Bezahlung der letzten Rate lediglich die Grundschuld gelöscht werden. Dafür benötigst du die Löschungsbewilligung der Bank und musst deine Zustimmung bei einem Notar öffentlich beglaubigen lassen. Das alles reichst du dann mit einem etwaigen Grundschuldbrief beim Grundbuchamt ein.
Das solltest du noch einmal überdenken.