Eigentumsbestätigung einer Immobilie durch das Katasteramt?

5 Antworten

Natürlich kann auch eine juristische Person Immobilien besitzen. Aber du bist ja keine.

Boltze  04.12.2021, 13:30

... vergessen: und Eigentümer von Immobilien sein.

Das gibt es in Deutschland nun nicht so. In Abt. 2 stehen nur die Eigentümer, nicht die Geldgeber.

Ein Kataster hat auch bei uns nichts mit dem Grundbuch zu tun.

Somit viel Glück.

Wäre schön, wenn in der Frage das Land genannt wird, um das es geht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
lesterb42  04.12.2021, 13:52
Ein Kataster hat auch bei uns nichts mit dem Grundbuch zu tun.

Das solltest du noch einmal überdenken.

schleudermaxe  04.12.2021, 16:37
@lesterb42

Da gibt es nichts zu denken.

Grundbuchamt ist im Amtgericht, eine eigene Abteilung, das Katasteramt eine Dienststelle vom Land.

lesterb42  04.12.2021, 16:38
@schleudermaxe

Kann es sein, dass die Katasterangaben sich auch im Grundbuch wiederfinden? Wie anders willst du das Grundstück bestimmen?

schleudermaxe  04.12.2021, 16:39
@lesterb42

Beim Katasteramt liegen die Zuständigkeiten für das Beschreiben der Lage, die Abmessungen und die Größe des Grundstücks.

Die tragen da weder etwas ein noch löschen die noch haben sie Zugriff.

lesterb42  04.12.2021, 16:40
@schleudermaxe

Stimmt. Gleichwohl finden diese Angaben sich im Grundbuch wieder. Deine Formulierung ist falsch:

Ein Kataster hat auch bei uns nichts mit dem Grundbuch zu tun.

Bitte nicht Eigentümer und Besitzer verwechseln. Wenn du das Haus gekauft hast, bist du Eigentümer. Wohnst du selbst darin, bist du auch der Besitzer - hast du das Haus vermietet, ist der Mieter der Besitzer.

Auch wenn die Banken noch mit Grundschulden im Grundbuch stehen, bist du als Eigentümer eingetragen.

Das Kataster hat damit nichts zu tun, die Eigentumseintragung steht im Grundbuch.

henning56 
Beitragsersteller
 04.12.2021, 12:21

Danke für die Antwort, der Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer ist mir wohl bekannt. Da ich im Status der juristischen Person aber nur Besitzer, nie Eigentümer sein kann, möchte ich diesen Sachverhalt gerne ändern.

PatrickLassan  04.12.2021, 13:01
@henning56

Du bist nicht 'im Status der juristischen Person ', du bist eine natürliche Person. Juristische Personen sind z.B. eingetragene Vereine oder Kapitalgesellschaften. Juristische Personen können im Gegensatz zu deiner Behauptung sehr wohl Eigentümer sein.

Du benötigst hier keine Grundbuchberichtigung des Besitzers, sondern eine Löschungsbewilligung der beiden kreditgebenden Banken. Mit diesen können die Grundbucheinträge entsprechend gelöscht werden.

beowulf90210  04.12.2021, 12:08

Genau. Wie Du die Grundbucheinträge dann löschen lassen kannst, hängt auch ein wenig von Deinem Bundesland ab. In Hessen geht die dafür notwendige Beglaubigung beispielsweise recht kostengünstig über die Ortsgerichte.

Das Katasteramt trägt niemanden in ein Grundbuch ein, weil das das Vermessungsamt ist. Du meinst wahrscheinlich das Grundbuchamt beim Amtsgericht.

Auch wenn eine Immobilie finanziert wird, bist du bereits während des Finanzierungszeitraums Eigentümer und wurdest im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung in das Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Die Bank erhält lediglich ein Pfandrecht (Grundschuld). Also kann nach Bezahlung der letzten Rate lediglich die Grundschuld gelöscht werden. Dafür benötigst du die Löschungsbewilligung der Bank und musst deine Zustimmung bei einem Notar öffentlich beglaubigen lassen. Das alles reichst du dann mit einem etwaigen Grundschuldbrief beim Grundbuchamt ein.