Was heißt im Grundbuch Eintragungsbekanntmachung
Was heißt:
Eintragungsbekanntmachung In dem aus der Anlage ersichtlichen Grundbuchblatt ist die aufgeführte Eintragung vorgenommen wurden. Die Eintragung ist rechtsgültig unterzeichnet.
Grundbuch von ***** Blatt **** Eingentürmer: Person X
Im Grundbuch von ***** Blatt ****, Abteilung II:
Laufende Nummer der Eintragungen : 6 Laufende Nummer der betroffenen Gründstücke im Bestandsverzeichnis: 1 Lasten und Beschrcänkungen: Auflassunfvormerkung für Person Y, gemäß Bewilligung vom ***** eingetragen am *****.
2 Antworten
Das heißt, dass eine Eintragung bekannt gemacht wird. Entweder eine neue Belastung, einer neuer Eigentümer, ein neues Recht. Müsste aus dem Datum der Einträge ersichtlich sein, was als letztes gemacht werden.
In Deinem Fall ist es vermutlich die Auflassungsvormerkung für Y.
Vielen Dank, für eine deutliche erklärung =) Grüß
Das bedeutet, dass in Abt. II des Grundbuchs auf dem Grundstück lfd. Nr. 1 eine Auflassungsvormerkung eingetragen worden ist. Die Auflassungsvormerkung sichert die Rechte des Käufers in dem Zeitraum zwischen der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages und der Eigentumsumschreibung auf den Käufer. Die Eintragungsbekanntmachung kann man natürlich nur richtig verstehen, wenn man eine vollständige Kopie des Grundbuchs vorliegen hat.