Was heißt im Grundbuch Eintragungsbekanntmachung

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Das heißt, dass eine Eintragung bekannt gemacht wird. Entweder eine neue Belastung, einer neuer Eigentümer, ein neues Recht. Müsste aus dem Datum der Einträge ersichtlich sein, was als letztes gemacht werden.

In Deinem Fall ist es vermutlich die Auflassungsvormerkung für Y.

Evelka88 
Beitragsersteller
 30.07.2011, 00:46

Vielen Dank, für eine deutliche erklärung =) Grüß

Das bedeutet, dass in Abt. II des Grundbuchs auf dem Grundstück lfd. Nr. 1 eine Auflassungsvormerkung eingetragen worden ist. Die Auflassungsvormerkung sichert die Rechte des Käufers in dem Zeitraum zwischen der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages und der Eigentumsumschreibung auf den Käufer. Die Eintragungsbekanntmachung kann man natürlich nur richtig verstehen, wenn man eine vollständige Kopie des Grundbuchs vorliegen hat.