Wechselt man direkt nach Lohnerhöhung in die freiwillige Krankenkasse, wenn man die Grenzen überschreitet?

7 Antworten

Das Jahresarbeitsverdienst ist maßgeblich. In der gesetzlichen ändert sich aber eigentlich nichts für dich. Nur wenn es um die Möglichkeit geht, in die private zu wechseln, ist das relevant.

micholee 
Beitragsersteller
 12.09.2015, 13:32

Bisher nicht. Würde nur etwas ändern, wenn es um Elterngeld geht. Siehe anderen Kommentar von mir

DerHans  12.09.2015, 13:36
@micholee

Elterngeld ist in dem Fall doch sowieso der Höchstbetrag

micholee 
Beitragsersteller
 13.09.2015, 16:32
@DerHans

Leider nein, weil in dem Jahr hat der alte Arbeitgeber de Krankenkassenbeitrge mit dem Schlüssel 1111 abgeführt und nicht mit 9111 (freiwillig). Daher wird bei der Elterngeldberechnung auch krankenkassenbeiträge abgezogen und dann bleiben nicht mehr viel übrig. Die Berechnung zeigt etwas weniger als den Höchstsatz von 1800 an.

Hallo,

man multipliziert das monatliche Brutto ab der Gehaltserhöhung mit 12 und addiert alle Sonderzahlungen in den nächsten 12 Monaten dazu. Überstunden, Gewinnbeteiliugungen etc. sind unsicher und bleiben außen vor. Das gilt auch für Kinderzuschläge und Zulagen für Verheiratete.

Die Jahresarbeitsarbeitsentgeltgrenze nach § 6 SGB V beträgt 2015 54.900 Euro. Wenn man diese Grenze überschreitet und am 31.12.2015 auch die neue Grenze für 2016 (Wert ist noch unbekannt), endet die Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Kranenversicherung zum 31.12.2015.

Gruß

RHW

 

 

RHWWW  12.09.2015, 18:03

Wenn man einen neuen Arbeitgeber hat, prüft dieser sofort die Verdiensthöhe und vergleicht sie mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Es kann dann sofort Versicherungsfreiheit eintreten.

Wenn Du die Jahresarbeitsentgeltgrenze des laufenden Jahres überschritten hast und dies auch vermutlich das darauffolgende Jahr so ist, erfolgt das Ende der Versicherungspflicht zum 31.12. jenen Jahres, in dem die Jahresarbeitsentgeltgrenze das erste Mal überschritten wurde.

Dein Arbeitgeber meldet Deine Versicherungspflicht bei Deiner bisherigen gesetzlichen Krankenkasse zum 31.12. ab.

Du hast dann das Wahlrecht zwischen privat und freiwillig gesetzlich.

Legst Du Deinem Arbeitgeber keinen Versicherungsnachweis einer privaten Versicherung vor, meldet er Dich bei Deiner bisherigen Krankenkasse als versicherungsfreien Arbeitnehmer an. Die freiwillige Versicherung beginnt dann automatisch.

Das heißt für Dich, dass Du nichts extra tun musst, wenn Du weiterhin bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse bleiben möchtest.

Nur wenn Du in die private möchtest, müsstest Du selbst etwas tun.

Erfolgt immer Anfang des Jahres.

Wenn Du letztes Jahr die Entgeltgrenze überschritten hattest und voraussichtlich im aktuellen Jahr die Grenze ebenfalls überschreitest, dann hast Du die Wahl entweder weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben (was empfehlenswert ist).

Oder dir steht es offen in eine private Krankenkasse zu wechseln, diesen Schritt solltest Du dir aber ganz gründlich überlegen.

Ursusmaritimus  12.09.2015, 11:01

So ist es! ...und über die Private sehr gut nachdenken, Heirat und Kinder nicht vergessen und sparen für das Alter!

micholee 
Beitragsersteller
 12.09.2015, 11:01

Hallo vielen Dank. Ich will bei der Krankenkasse freiwillig bleiben. Mir geht es nur darum, ob der Arbeitgeber die Beiträge dann sofort mit dem Schlüssel "freiwillig" abführen sollte oder erst zum Jahreswechsel

Antitroll1234  12.09.2015, 11:04
@micholee

Ab dann wenn Du die Bestätigung deiner Krankenkasse beim AG vorlegst, dass Du dort weiterhin freiwillig versichert bist.

micholee 
Beitragsersteller
 12.09.2015, 11:08
@Antitroll1234

Danke für die Antwort. Dachte das geht automatisch. Denn der neuer Arbeitgeber mittlerweile führt die Beiträge gekennzeichnet mit "freiliwig" ab. Der alte hat es nicht gemacht, wahrscheinlich weil ich mich darum gekümmert habe. Ich denke nachträglich wird das auch schwierig sein, hier eine Anpassung vornehmen zu lassen, da die Zeit vergangen ist.

Antitroll1234  12.09.2015, 11:16
@micholee

Nachträglich wird die Berechnung des AG ab Zeitpunkt der Umstellung durchgeführt.

Wie vorher bei der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet wurde unterliegt in der freiwilligen Krankenversicherung einer ganz anderen Grundlage, da nicht mehr direkt der AG die Beiträge an die KK abführt, sondern Du.

Vom AG bekommst Du den AG-Anteil ausgezahlt.

DerHans  12.09.2015, 11:18
@micholee

So lange du in der gesetzlichen bleibst, ist das eigentlich egal.

micholee 
Beitragsersteller
 12.09.2015, 11:23
@DerHans

Nicht ganz. Will man Elterngeld beantragen, macht es einen Unterschied. Ist man in der freiwillig gesetzlichen Versicherung, so erhält man mehr Elterngeld.

Du wechselst nicht direkt in die private Krankenversicherung (PKV).

Das würde ich dir persönlich auch abraten. Du stehst ohne die zusätzlich erforderlichen Verträge über der Basisversicherung, nur mit der Basisversicherung der PKV schlechter da,  wie in der gesetzl. Krankenkasse (GKV)

Insbesondere machen sich die hohen beiträge der PKV im Alterbemerkbar, wenn deine rente nicht mehr reicht um die PKV Beiträge zu bezahlen.

Wenn du die beitragsbemessungsgrenze überschreitest, kannst du auch freiwillig in der GKV versichert bleiben.

In deinem Fall ist das Jahresges. Einkommen maßgebend.

Kommst du nicht über die Jahresarbeitsentgeltgrenze,

seit 1. Januar 2015 beträgt diese für alle Bundesländer einheitlich

54.900.00 Euro jährlich oder 4.575,00 Euro monatlich,

so bleibst du in der GKV.