Hilfe beim Ausfüllen Personalfragebogen für geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte zu Steuer und Versicherung?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das wäre dann aber ein Midijob. Da zahlt man Sozialversicherungsbeiträge die speziell berechnet werden.

Der Personalfragebogen ist aber für Minijob?

-Antrag auf Befreiung zur Versicherungspflicht , kannst du wählen, musst aber vom AG dazu ein Merkblatt zur Erklärung noch bekommen. (da wird was für die Rente eingezahlt wenn du das willst, etwas mehr Abzüge dann)

-Steuerklasse weißt du

-das Andere: würde ich mal mit AG absprechen

Minijob-Zentrale - Über 450-Euro oder länger als kurzfristig?

Saphira808 
Beitragsersteller
 11.05.2021, 19:06

Bei einem Midjob ist immer von "regelmäßig" die Rede. Bei mir ist das aber nicht regelmäßig, sondern nur das eine mal die zwei Wochen, oder nicht?

Saphira808 
Beitragsersteller
 11.05.2021, 19:02

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Auch für die Links :)
Bleibe ich also auch beim zweiten Job Steuerklasse 1?
Zu dem Minijod/Midjob; ich weiß auch nicht genau, wie mein AG das sieht, aber der Bogen gilt ja auch noch für kurzfristig Beschäftigte, vielleicht zähl ich da ja rein.
Weißt du außerdem wie das mit der Versteuerung dann aussieht? Also ob und wieviel ich dann abgeben muss? Was sind das für Beiträge, die man zahlen muss bzw. kann man ungefähr sagen wie sich diese berechnen lassen?

Saphira808 
Beitragsersteller
 11.05.2021, 19:06
@Saphira808

Bei einem Midjob ist immer von "regelmäßig" die Rede. Bei mir ist das aber nicht regelmäßig, sondern nur das eine mal die zwei Wochen, oder nicht?

Susan41836  11.05.2021, 19:13
@Saphira808

hab das gefunden: also kommt drauf an ob die rente einzahlen willst dann 20% wohl

Die Pauschalsteuer beträgt einheitlich 2,0 % oder 20 % plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Pauschalsteuer von 2,0 % wird erhoben, wenn der Minijobber Rentenversicherungsbeiträge zahlt, die einen Eigenanteil des Arbeitnehmers enthalten können.

Steuern beim Minijob (Lohnsteuer und Pauschalbesteuerung) (geringfuegigebeschaeftigung.net)

Minijob-Zentrale - Besteuerung von 450-Euro-Minijobs

Einheitliche Pauschale von zwei Prozent oder individuelle Lohnsteuer. Bei 450-Euro-Minijobs dürfen Sie als Arbeitgeber die Art der Besteuerung bestimmen. Sie entscheiden, ob der Minijob pauschal mit zwei Prozent versteuert wird oder individuell nach der Lohnsteuerklasse Ihres Minijobbers.