Hilfe beim Ausfüllen Personalfragebogen für geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte zu Steuer und Versicherung?
Hey ihr,
Ich bin 17-jährige Schülerin.
Ich arbeite als kurzfristig Beschäftigte (ein Jahr) bei einem Zustellunternehmen als Verteilerin und bekomme durchschnittlich zwischen 35-45€ monatlich. Hier bin ich als in der Steuerklasse 1 eingetragen und es wird nichts versteuert.
In den Pfingstferien habe ich einen Ferienjob/Minijob in einem Unternehmen, auch kurzfristig beschäftigt. Es sind insgesamt sieben Tage, Stundenlohn ca. 10€ und am Tag etwa 8 Stunden. Das würde über die "Minijob-Grenze" von 450€ hinausgehen.
Da müsste ich jetzt auf dem Personalfragebogen einige Sachen ausfüllen.
Könnte mir jemand beim beigefügten Bild helfen, was ich bei den gelb-markierten Feldern ausfüllen muss?
Ganz vielen lieben Dank schonmal
1 Antwort
Das wäre dann aber ein Midijob. Da zahlt man Sozialversicherungsbeiträge die speziell berechnet werden.
Der Personalfragebogen ist aber für Minijob?
-Antrag auf Befreiung zur Versicherungspflicht , kannst du wählen, musst aber vom AG dazu ein Merkblatt zur Erklärung noch bekommen. (da wird was für die Rente eingezahlt wenn du das willst, etwas mehr Abzüge dann)
-Steuerklasse weißt du
-das Andere: würde ich mal mit AG absprechenMinijob-Zentrale - Über 450-Euro oder länger als kurzfristig?
wegen Abwälzung: wohl dann nein ankreuzen: siehe
Lohnsteuer | Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer auf den Arbeitnehmer (iww.de)
Bei einem Midjob ist immer von "regelmäßig" die Rede. Bei mir ist das aber nicht regelmäßig, sondern nur das eine mal die zwei Wochen, oder nicht?
Bei einem Midjob ist immer von "regelmäßig" die Rede. Bei mir ist das aber nicht regelmäßig, sondern nur das eine mal die zwei Wochen, oder nicht?
hab das gefunden: also kommt drauf an ob die rente einzahlen willst dann 20% wohl
Die Pauschalsteuer beträgt einheitlich 2,0 % oder 20 % plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Pauschalsteuer von 2,0 % wird erhoben, wenn der Minijobber Rentenversicherungsbeiträge zahlt, die einen Eigenanteil des Arbeitnehmers enthalten können.
Steuern beim Minijob (Lohnsteuer und Pauschalbesteuerung) (geringfuegigebeschaeftigung.net)
Minijob-Zentrale - Besteuerung von 450-Euro-Minijobs
Einheitliche Pauschale von zwei Prozent oder individuelle Lohnsteuer. Bei 450-Euro-Minijobs dürfen Sie als Arbeitgeber die Art der Besteuerung bestimmen. Sie entscheiden, ob der Minijob pauschal mit zwei Prozent versteuert wird oder individuell nach der Lohnsteuerklasse Ihres Minijobbers.
Bleibe ich also auch beim zweiten Job Steuerklasse 1?
Nein. Bei einem zweiten Arbeitsverhältnis gilt Steuerklasse 6.
Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Auch für die Links :)
Bleibe ich also auch beim zweiten Job Steuerklasse 1?
Zu dem Minijod/Midjob; ich weiß auch nicht genau, wie mein AG das sieht, aber der Bogen gilt ja auch noch für kurzfristig Beschäftigte, vielleicht zähl ich da ja rein.
Weißt du außerdem wie das mit der Versteuerung dann aussieht? Also ob und wieviel ich dann abgeben muss? Was sind das für Beiträge, die man zahlen muss bzw. kann man ungefähr sagen wie sich diese berechnen lassen?