Falschmeldung Krankenkasse muss ich zahlen?
Liebes Forum, Mein Arbeitgeber hat mich unklugerweise 6 Monate lang aus Unwissenheit in einer falschen Berufsbezeichnung bei meiner Krankenkasse gemeldet (Werkstudent anstatt dualer Student). Nun muss ich alle Beiträge die ich in den 6 Monaten natürlich nicht zahlen musste, auf einmal zahlen. Mein Gehalt für diesen Monat bewegt sich deswegen in etwa um den Betrag 0. Meine Frage ist nun: Muss ich meinen Arbeiternehmneranteil der letzten 6 Monate zahlen oder muss das mein Arbeitgeber übernehmen? Schließlich war es ja sein Fehler..
5 Antworten
Schwätzchen mit der Krankenkasse halten und nach einer rückwirkenden Korrektur fragen und mit dem Ergebnis dann mit der zuständigen Stelle Deines AG sprechen.
Wenn die rückwirkende Änderung seitens der KK nicht möglich ist, ist die Frage, wer die Fehlanmeldung verursacht hat. Wenn Du es nicht warst, muss Dein AG sich drum kümmern.
Blöde Situation - viel Glück!
Hallo,
wenn der Arbeitgeber rückwirkend für Vormonate Sozialversicherungsbeiträge vom Entgelt abziehen möchte, muss er diese Regelungen beachten:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__28g.html
Der Arbeitgeber und in den Fällen der nach § 7f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragenen Wertguthaben die Deutsche Rentenversicherung Bund hat gegen den Beschäftigten einen Anspruch auf den vom Beschäftigten zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Dieser Anspruch kann nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden. Ein unterbliebener Abzug darf nur bei den drei nächsten Lohn- oder Gehaltszahlungen nachgeholt werden, danach nur dann, wenn der Abzug ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben ist. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht, wenn der Beschäftigte seinen Pflichten nach § 28o Absatz 1 vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommt oder er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein trägt oder solange der Beschäftigte nur Sachbezüge erhält.
Ggf. Betriebsrat oder Gewerkschaft um Unterstützung bitten.
Gruß
RHW
Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, die falsche Krankenkassenmeldung zu korrigieren! Du solltest ihn unter Fristsetzung dazu auffordern. Wenn er es nicht tut, dann führt ein Weg an einem Rechtsstreit wohl nicht vorbei. Du kannst die Krankenkasse fragen, ob sie erstmal wartet mit der Forderungseintreibung bis zu das mit deinem AG geklärt hast. (Das sollte sie, denn ansonsten kannst du beim Sozialgericht einstweiligen Rechtsschutz gegen die Vollstreckung der Krankenkassenforderung beantragen)
Nein, er Will seinen teil über nehmen und ich soll meinen zahlen was ich aber unfair finde da ich nichts für kann
Das klär mal lieber mit Deinem Arbeitgeber. Vlt. tut er dir ja zumindest einen Teil von sich aus dazu?