Einschränkung Ihres Dispositionsrechts
Hallo,
ich benötige eine Erklärung und Hilfe bitte. Zum Sachverhalt:
- AU seit März 2014
- KG-Bezug seit Mai 2014
- Oktober 2014 Aufforderung nach § 51 durch die KK zur Reha-Antragstellung mit Widerspruchsbelehrung
- innerhalb der 10-Wochen-Frist Reha-Antrag gestellt
Nun erhalte ich von der KK ein neues Schreiben mit dem Titel "Einschränkung Ihres Dispositionsrechts" mit Widerspruchsbelehrung und den Hinweisen im Detail, was alles ich nicht selbst disponieren darf, also Reha-Antrag zurücknehmen, auf Reha verzichten oder nicht antreten und Erklärungen zur Rente abgeben. Das Merkblatt zum §51 ist genau das, welches ich bereits im Oktober 2014 erhalten habe.
Warum schiebt die KK dieses Schreiben als Verwaltungsakt nun nach ?
Hat jemand einen Rat für mich ? Sollte ich "Widerspruch" einlegen ?
7 Antworten
Die KK kann das Dipositionsrecht einschränken, wenn sie den Patienten zur Abgabe eines REHA-Antrags aufgefordert hat. Diesen Antrag kann die KK dann in einen Rentenantrag umwandeln, wenn die REHA abgelehnt wurde oder man als krank aus der REHA entlassen wird. Da das ein Eingriff in die Rechte des Patienten bedeutet, muß die KK bestimmte Abläufe einhalten und den Patienten auf die Folgen aufklären.
Ich habe im Juli den Reha-Antrag gestellt ,und im September bewilligt bekommen . Muss ich dann das ganze Krankengeld zurückzahlen wenn ich Rente bekommen würde ? Falls ja , ab wann bitte ? Angenommen ich bekomme im Monat 1000 Euro Krankengeld und als Rentner 500 Euro ? Wie soll ich später diese Differenz zurückzahlen ohne genügend Geld ? Wieviel ist eigentlich eine volle Erwerbminderungsrente derzeit ? Richtet sich die Höhe nach Kriterien oder ist das für alle pauschal bitte ?
Die Differnz muß nicht zurückgezahlt werden. Die DVR und KK verrechnen untereinader und eine evtl psitive Differenz wird ausgezahlt. Überzahlungen dagegen müssen nicht erstattet werden
Das bedeutet das Dich die KK quasi auffodert diesen Reha-Antrag zu stellen. Den hast Du ja bereits gestellt. Sollte aber die RV den Reha-Antrag in einen Antrag auf Erwerbsminderung umwandeln, so musst Du damit einverstanden sein und es läuft ein Rentenverfahren. Bist Du damit nicht einverstanden, bekommst Du von der KK kein Krankengeld mehr.
Widerspruch einlegen bringt hier gar nichts. Dieses Schreiben hast Du erhalten da Du den Rehaantrag gestellt hast und jetzt ein anderer Sachverhalt gegeben ist, wie vor Antragstellung. Es ist mehr oder weniger eine Bestätigung deines Rehantrages mit den entsprechenden gesetzlichen hinweisen.
angenommen ich werde nach der Reha arbeitsfähig ,und beginne bei einem neuen Arbeitgeber an zu arbeiten und werde rückfällig/krank wegen gleicher Erkrankung nach einer Woche/Monat. Wie würde es aussehen, bei der Krankenkasse oder Rentenversicherung . Es würde sich um die gleiche Krankengeschichte handeln doch oder ?
ja,ok .... und zu wem muss ich gehen ab der 79 ,80 ...... Wochen wenn der Arzt mich weiter krank schreiben sollte bitte .... ? muss ich danach unter Brücke schlafen .... ???
Für die gleiche Kranheit werden max. 78 Wochen Krankengeeldgezahlt, unabhängib vom Arbeitgeber.