Normale Rente und Witwenrente, doppelte Zahlung von Krankenkassenbeiträge!
Hallo zusammen,
hätte mal eine Frage bzgl. Rente. Meine Oma bezieht Ihre eigene Rente und eben die Witwenrente von meinem Opa. Was ich allerdings nicht ganz versteh, auf beiden Bescheiden wird die Krankenversicherung mit 12% berechnet! Wieso muss ein Toter eine Krankenversicherung bezahlen?
Versteh ich irgendwie nicht so ganz!
Freu mich über jede gute Antwort!
5 Antworten
Die Krankenversicherung wird nach dem Einkommen bemessen. Und das setzt sich bei deiner Oma nun einmal aus den beiden Renten zusammen, die sie bekommt. Für deinen verstorbenen Opa wird somit also natürlich keine Krankenversicherung bezahlt!
Ja, man könnte auch beide Renten addieren, und davon 12 Prozent abziehen. Das Ergebnis bleibt das Gleiche.
Hallo,
Person A hat 1000 Euro Hinterbliebenenrente und 500 Euro Altersrente
Person B hat 1500 Euro Altersrente
Beide zahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung gleich hohe Beiträge!
Es gilt das Solidarprinzip der Sozialversicherung! wer höhere Einnahmen hat, zahlt höhere Beiträge. Bei niedrigen Einnahmen, niedrige Beiträge!
Der Versichertenanteil beträgt 8,2% zur Kranken- und 2,05% (Kinderlose, die vor dem 1.1.1940 geboren sind: 2,3%) zur Pflegeversicherung.
Gruß
RHW
Ein Toter zahlt keine Beiträge. Ein Toter bekommt auch keine Rente.
Aber die Hinterbliebene zalt Beiträge. Und die Hinterbliebene erhält Hinterbliebenenrente.
Demnach zahlt sie nicht doppelt sondern nur prozentual auf alle ihre Einkommen. Wer mehr Einkommen hat zahlt auch mehr Beiträge- ist eigentlich sozial.
hallo,
ja das ist so. jede rentenart wird von der krankenversicherung der rentner mit beiträgen belegt.
beste grüsse
dickie59
Sie muss die 12 % natürlich von ihrer Gesamtrente zahlen. Das gleiche gilt nach 3 Monaten, wenn die Witwenrente einsetzt.
Ah okay, heißt es werden beide Renten zusammengerechnet und dann von beide prozentual der Beitrag bezahlt`?