Normale Rente und Witwenrente, doppelte Zahlung von Krankenkassenbeiträge!

5 Antworten

Die Krankenversicherung wird nach dem Einkommen bemessen. Und das setzt sich bei deiner Oma nun einmal aus den beiden Renten zusammen, die sie bekommt. Für deinen verstorbenen Opa wird somit also natürlich keine Krankenversicherung bezahlt!

Metz9001 
Beitragsersteller
 02.11.2013, 19:06

Ah okay, heißt es werden beide Renten zusammengerechnet und dann von beide prozentual der Beitrag bezahlt`?

Nachtflug  02.11.2013, 19:09
@Metz9001

Ja, man könnte auch beide Renten addieren, und davon 12 Prozent abziehen. Das Ergebnis bleibt das Gleiche.

Hallo,

Person A hat 1000 Euro Hinterbliebenenrente und 500 Euro Altersrente

Person B hat 1500 Euro Altersrente

Beide zahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung gleich hohe Beiträge!

Es gilt das Solidarprinzip der Sozialversicherung! wer höhere Einnahmen hat, zahlt höhere Beiträge. Bei niedrigen Einnahmen, niedrige Beiträge!

Der Versichertenanteil beträgt 8,2% zur Kranken- und 2,05% (Kinderlose, die vor dem 1.1.1940 geboren sind: 2,3%) zur Pflegeversicherung.

Gruß

RHW

Ein Toter zahlt keine Beiträge. Ein Toter bekommt auch keine Rente.

Aber die Hinterbliebene zalt Beiträge. Und die Hinterbliebene erhält Hinterbliebenenrente.

Demnach zahlt sie nicht doppelt sondern nur prozentual auf alle ihre Einkommen. Wer mehr Einkommen hat zahlt auch mehr Beiträge- ist eigentlich sozial.

hallo,

ja das ist so. jede rentenart wird von der krankenversicherung der rentner mit beiträgen belegt.

beste grüsse

dickie59

Nicht der Tote bezahlt die Krankenversicherung, sondern die Großmutter.

Sie muss die 12 % natürlich von ihrer Gesamtrente zahlen. Das gleiche gilt nach 3 Monaten, wenn die Witwenrente einsetzt.