Versorgungsausgleich-alle Arbeitgeber angeben?

4 Antworten

hallo,

wende dich an die krankenkasse, da die jedes jahr die meldung zur sozialversicherung vom arbeitgeber bekommt. dies abfrage zielt auf die möflichen betrieblichen altersvorsorgungsverträge ab, da diese auch dem versorgungsausgleich unterliegen.

beste grüße

dickie59

Butterflyeye 
Beitragsersteller
 26.06.2015, 10:22

Moin, danke für die Antwort...allerdings so nicht ganz richtig, da die Krankenkasse, die Daten nur bis zu 10 Jahre speichert, Habe bei der RV angerufen u die schicken mir nun einen Versicherungsverlauf in dem alle Daten die für den Versorgungsausgleich benötigt werden, enthalten sind.

Die Krankenkassen haben die Daten die du brauchst. Du muß dich an die anderen Krankenkassen wenden bei denen du versichert warst.

Butterflyeye 
Beitragsersteller
 24.06.2015, 17:16

Habe dort nochmals angerufen. Die Daten werden nur bis zu 10Jahren gespeichert. Allerdings hatte ich nun jemand wirklich ompetenten und hilfsbereiten am anderen Ende und der hat mir den Tipp gegeben bei der Bundesknappschaft anzufragen. Da bei einer geringfügigen Beschäftigung der Versicherungsschutz/beitrag über den Mann (also Familienversichert) läuft und bei der Kk nicht verzeichnet ist. Oder bei der Rentenversicherung Bund und dort nach einem Rentenversicherungslauf fragen/beantragen. Darin ist alles verzeichnet. Danke nochmal für den Tipp bei der Kk anzufrufen.

Butterflyeye 
Beitragsersteller
 24.06.2015, 17:01

Da habe ich ja bereits nachgefragt, allerdings haben die wohl nur einen Eintrag und das is definitiv nicht richtig. Oder werden steuerfreie (geringfügige) Beschäftigungen nicht von der Kk erfasst?

Moin, moin

ich denke, das du dich am besten direkt bei der Stelle erkundigt, die dir den Fragebogen geschickt hast. Da erhälst du die sichersten Antworten.

Butterflyeye 
Beitragsersteller
 24.06.2015, 16:34

Die Papiere kommen vom Amtsgericht.

Plattenspeeler  24.06.2015, 16:38
@Butterflyeye

Das dachte ich mir fast. Auch da kannst du anrufen und den zuständigen Mitarbeiter verlangen. Entweder steht der Name auf dem Schreiben, sonst auf jeden Fall das Aktenzeichen. Keine Angst, es ist kein Richter.

Butterflyeye 
Beitragsersteller
 24.06.2015, 17:17
@Plattenspeeler

Alles geklärt, habe meine Antwort. Danke für die Hilfe.

Wen Du die Frage genau liest, dann sollst du die Arbeitgeber während der Ehezeit angeben. Der Hintergrund ist   der, dass Du dann ergänzend angeben solltest, ob Du bei diesen eine Betriebsrente bekommst/bekommen hast oder nicht.  Dies ist nämlich relevant für die Berechnung des Versorgungsausgleiches !

Im übrigen hat der Rententräger alle Deine Arbeitgeber,  da bei einem Beschäftigungsverhältnis ja Rentenbeiträge durch den Arbeitgeber abgeführt werden.