Arbeitgeber meldet mich ohne Kündigung oder in Kenntnis zu setzten von der Sozialversicherung ab
Hallo Leute,
erstmal etwas über mich. Ich bin 30 Jahre alt und komme aus München. Ich leide seit ca. 8 Jahren an chronischen Nierenversagen und habe dadurch eine Behinderung von 100%. Seit 2012 arbeite ich als Taxifahrer. Doch durch meine Krankheit gab es natürlich Tage von ich einfach nicht fahren konnte, weil ich zu erschöpft war. An den Tagen wo ich nicht arbeiten konnte hat er keine Krankmeldungen akzeptiert. Seit Januar 2014 ist das alles schlimmer geworden ich habe von dem Zeitpunkt bis April 2014 nicht mehr gearbeitet ohne das ich mich Krank gemeldet habe, weil er sowieso die Krankmeldungen nicht akzeptiert bin ich dann zur Rente gewechselt. Auf einmal bekomme ich vor einer Woche einen Brief von meiner Krankenkasse wo drauf steht das ich seit 31.12.2013 nicht mehr versichert sei. Ich habe weder eine Kündigung bekommen noch hat er mich mündlich oder schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt.
Wie soll ich jetzt da gegen vergehen. Darf der Arbeitgeber mich einfach so abmelden? Und muss ich jetzt die Beiträge von den 4 Monaten aus der Tasche zahlen?
Ich wäre euch dankbar wenn mich da jemand aufklären könnte. Vielen Dank schon mal im voraus.
Lg Nex84
10 Antworten
Warum hat er die Krankmeldungen denn nicht akzeptiert?? So was hab ich ja noch nie gehört! Als Arbeitgeber muss er sie akzeptieren. Wenn er Zweifel an der AU hat, dann kann er über die Krankenkasse den medizinischen Dienst einschalten. Was genau bedeutet das überhaupt? Hast du für sämtliche Krankheitstage keine Entgeltfortzahlung bekommen? Wenn das stimmt, solltest du dringend einen Anwalt aufsuchen.
Wenn ich das richtig verstanden haben, dann hast du also von Januar bis April 2014 unentschuldigt gefehlt. Klar, dann muss er dich abmelden, da in dieser Zeit kein Entgelt gezahlt wurde und eine Beschäftigung ohne Arbeitsentgelt nur bis zu einem Monat als fortbestehend gilt (§ 7 Abs. 3 SGB IV). Da du aber AU warst und das auch länger als 6 Wochen, hättest du Krankengeld bekommen müssen. Dann wäre die Abmeldung nicht richtig gewesen, da das Beschäftigungsverhältnis dann fortbestehen würde. (Die Abmeldung ist sowieso nicht richtig, da du Entgeltfortzahlung bekommen hättest und somit Arbeitsentgelt gezahlt worden wäre).
Du solltest bei deiner Krankenkasse anrufen und den Sachverhalt schildern und die weitere Versicherung klären, ggf. musst du dich freiwillig versichern lassen. Die Krankmeldungen müssen bei der Krankenkasse immer innerhalb einer Woche nach Ausstellungsdatum vorliegen. Da du keine Krankmeldungen hattest, konntest du keine einreichen und kein Arzt kann dir jetzt im Juli eine AU für Januar ausstellen. Das geht leider auch nicht. Da dein Arbeitgeber dich jetzt abgemeldet hat, musst du dich auch arbeitslos melden und deinen Anspruch auf ALG I oder II klären lassen.
Ansonsten, kann ich nur sagen: Suche dir einen guten Anwalt und alles Gute.
"An den Tagen wo ich nicht arbeiten konnte hat er keine Krankmeldungen akzeptiert" (eine AU muß er akzeptieren).
"..ich habe von dem Zeitpunkt bis April 2014 nicht mehr gearbeitet."
Dann hast Du wohl auch kein Gehalt bekommen - nun ist bei der KK nachzufragen, welchen Abgabegrund er bei der Abmeldung angegeben hat- (im Regelfall Kennziffer 30: Ende der Beschäftigung).
Es kann aber auch Freistellungen, Unterbrechungen u. ä. sein (siehe Gründe mit Kennziffern):
Ohne Kündigung besteht das Arbeitsverhältnis fort...
Einerseits kann es nicht sein, dass dein AG dir sagt, er würde keine Krankmeldungen akzeptieren. Das ist unzulässig.
Andererseits fehlst du ja anscheinend seit dem 01.01.14 unentschuldigt! Das ist im Sozialversicherungsrecht eine "Unterbrechung der Beschäftigung ohne Entgeltzahlung" und die Sozialversicherungspflicht für den AG besteht nur noch für maximal einen Monat.
bis April 2014 nicht mehr gearbeitet ohne das ich mich Krank gemeldet habe
heißt, du hast unentschuldigt bei der Arbeit gefehlt?
du hast sicher auch kein Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber erhalten. damit ist der Arbeitgeber verpflichtet, dich abzumelden (unbezahlte Zeit). aus welchem Verdienst soll denn auch sonst der Beitrag zur Krankenversicherung errechnet und abgeführt werden.
bin ich dann zur Rente gewechselt
welche Rente wird bezogen? was steht zum Thema Krankenkasse auf dem Rentenbescheid? weiß die Kasse überhaupt von der Rente?
Du solltest bei der Krankenkasse anfragen, ob Du ein Anrecht auf Krankengeld hast. 60% des letzen Verdienst würdest Du bekommen, wenn der Karnekngeldanspruch besteht.
Es ist nicht möglich aus der gesetzlichen Krankenversicherung rausgeschmissen werden.
Ich denke Du solltest weitere Fragen mit einem Fachanwalt Sozialrecht klären. Wenn Du den nicht bezahlen kannst hast Du einen Anspruch auf einen Beratungsschein vom AAmrtsgericht.
Alles Gute
Du solltest bei der Krankenkasse anfragen, ob Du ein Anrecht auf Krankengeld hast.
Wie soll das gehen ohne AU?