Zählt ein einmaliger Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf einer Wohnung als Einkommen für die Feststellung der Familienversicherung?

1 Antwort

Ich habe gerade so einen Familienvers.bogen vor mir liegen, da sind nur regelmäßige Einkommen anzugeben.

Was sagt denn die Versicherung dazu, und frag die gleich nach der Begründung: "auf welches Gesetz, welchen Paragraphen beziehen Sie sich, liebe Vers.?"

Du kannst auch "vorsoglichen Einspruch" erheben um ggf. Fristen zu waren und dort um Erläuterung bitten.


mawill110305 
Beitragsersteller
 03.03.2017, 09:32

Hallo! Ja, das ist eine gute Idee nach der Gesetzesgrundlage zu fragen. Ich sage Bescheid, was daraus wird. LG 

Marlukan  03.03.2017, 11:54
@mawill110305

Ja, eventuell war es ja auch nur eine Unachtsamkeit eine Mitarbeiters bei der KK, oder geht automatisch durch das System ohne weitere Prüfung. Würde mich auch nicht wundern.