Zählt ein einmaliger Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf einer Wohnung als Einkommen für die Feststellung der Familienversicherung?
In 2015 haben wir eine Wohnung mit einem Veräußerungsgewinn verkauft. Dieser Gewinn wird in der Einkommensteuererklärung als positives Einkommen vermerkt. Nun hat mir die Krankenversicherung aufgrund dieses Einkommens die Familienversicherung gekündigt und ich soll mich rückwirkend zum 1.10.2016 (das ist das Datum des Bescheides) freiwillig versichern, weil mein monatliches Einkommen 100 Euro über der erlaubten Grenze liegt. Ist es korrekt, dass dieser einmalige Veräußerungsgewinn aufs Jahr verteilt wird und als mein regelmäßiges Einkommen zählt? Diese freiwillige Versicherung gilt bis zur Einreichung des Einkommensteuerbescheids von 2016. Ist das richtig so? Gruß Martina
1 Antwort
Ich habe gerade so einen Familienvers.bogen vor mir liegen, da sind nur regelmäßige Einkommen anzugeben.
Was sagt denn die Versicherung dazu, und frag die gleich nach der Begründung: "auf welches Gesetz, welchen Paragraphen beziehen Sie sich, liebe Vers.?"
Du kannst auch "vorsoglichen Einspruch" erheben um ggf. Fristen zu waren und dort um Erläuterung bitten.
Ja, eventuell war es ja auch nur eine Unachtsamkeit eine Mitarbeiters bei der KK, oder geht automatisch durch das System ohne weitere Prüfung. Würde mich auch nicht wundern.
Hallo! Ja, das ist eine gute Idee nach der Gesetzesgrundlage zu fragen. Ich sage Bescheid, was daraus wird. LG