Gerichtsvollzieher und schulden bei der aok
hallo
ich soll bis 20 mai 3122€ an dem gerichtsvollzieher zurückzahlen, weil ich 2 jahre nicht versichert war. Also ich hatte 2 jahre lang keinen job, somit keine einkommen.. und die 150€ liefen automatisch von der krankenkasse weiter.. zeitraum von 2010 bis 2012 oktober. ab 2012 bis jetzt habe ich einkommen, die jedoch nicht viel ist. Seit 2012 hat sich aok nicht mehr bei mir gemeldet. Gerichtsvollzieher kam letzte woche ohne vorwarnung. Aok hätte mir wenigstens bescheid geben können, das ich noch shulden habe.. aber haben sich 2 jahre nicht mehr bei mir gemeldet. Jetzt wollte ich fragen ob ich das irgendwie monatlich zahlen kann.. verdiene gerade mal 700€. davon alles abgezogen(miete usw.) habe ich 200€ für mich. Wertgegenstände habe ich nichts.
11 Antworten
Da solltest Du mal einen Fachanwalt für Sozialrecht fragen, gerade in diesem Punkt hat sich letzten August einiges zugunsten des Schuldners verändert. Vielleicht ist die Forderung überhaupt nicht (mehr) rechtmäßig...
Mit einem Gerichtsvollzieher lässt sich immer verhandeln.
Du hast kein hohes Einkommen daher kein hohes Sparpotenzial
Lege deine ausgaben und dein Einkommen dem Gerichtsvollzieher vor und kommt auf eine lösung wie zb. 50€ pro monat etc.
mfg Durain
Das wird dir der GV dann schon sagen.
da lässt sich bestimmt was regeln. monatliche ragen mit 30 euro oder sowas. am besten rufst du gleich mal dort an.
Der GV kann, selbst wenn der mehr würde nur & Ratenzahlungen bewilligen. Alles andere muss mit der AOK abgeklärt werden. Wobei Du, wenn Du alleinstehend bist und keine Unterhaltsverpflichtungen hast, bis zu 1049,99 € Einkommen Dir nichts gepfändet werden darf. Allerdings brauchst Du dazu auch ein P-Konto bei der Bank. Sonst kann das nächste Geld auf dem Bankkonto schon gepfändet werden.
Der Gerichtsvollzieher kommt erst, wenn Du auf andere Schreiben nicht reagiert hast.....
Ein Einkommen von 700 Euro ist nicht pfändbar..., allerdings könnte dein Konto gepfändet werden, wenn Du es nicht in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lässt.
Auch wenn dir "eigentlich" nichts gepfändet werden kann..., solltest Du eine Ratenzahlung vereinbaren, um wenigstens deinen Willen zur Schuldentilgung zu bekunden...und dann ggf. durch einen Nebenjob die Schulden begleichen....
muss ich vom letzten monat alles vorlegen und die letzten jahre? z.b. kontoauszüge