Gerichtsvollzieher und schulden bei der aok

11 Antworten

Da solltest Du mal einen Fachanwalt für Sozialrecht fragen, gerade in diesem Punkt hat sich letzten August einiges zugunsten des Schuldners verändert. Vielleicht ist die Forderung überhaupt nicht (mehr) rechtmäßig...

Mit einem Gerichtsvollzieher lässt sich immer verhandeln.

Du hast kein hohes Einkommen daher kein hohes Sparpotenzial

Lege deine ausgaben und dein Einkommen dem Gerichtsvollzieher vor und kommt auf eine lösung wie zb. 50€ pro monat etc.

mfg Durain

Dears 
Beitragsersteller
 29.04.2014, 11:17

muss ich vom letzten monat alles vorlegen und die letzten jahre? z.b. kontoauszüge

Strolchi2014  29.04.2014, 11:25
@Dears

Das wird dir der GV dann schon sagen.

da lässt sich bestimmt was regeln. monatliche ragen mit 30 euro oder sowas. am besten rufst du gleich mal dort an.

Der GV kann, selbst wenn der mehr würde nur & Ratenzahlungen bewilligen. Alles andere muss mit der AOK abgeklärt werden. Wobei Du, wenn Du alleinstehend bist und keine Unterhaltsverpflichtungen hast, bis zu 1049,99 € Einkommen Dir nichts gepfändet werden darf. Allerdings brauchst Du dazu auch ein P-Konto bei der Bank. Sonst kann das nächste Geld auf dem Bankkonto schon gepfändet werden.

Der Gerichtsvollzieher kommt erst, wenn Du auf andere Schreiben nicht reagiert hast.....

Ein Einkommen von 700 Euro ist nicht pfändbar..., allerdings könnte dein Konto gepfändet werden, wenn Du es nicht in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lässt.

Auch wenn dir "eigentlich" nichts gepfändet werden kann..., solltest Du eine Ratenzahlung vereinbaren, um wenigstens deinen Willen zur Schuldentilgung zu bekunden...und dann ggf. durch einen Nebenjob die Schulden begleichen....