Muss ich die Maklerprovision zahlen, wenn der Makler mein Gebot ablehnt und der Verkäufer mein Angebot annimmt ?
Hallo,
wir haben von einem Makler ein Exposé geschickt bekommen, weil wir in seiner Kartei waren. Auf dieses Angebot hin, haben wir einen Besichtigungstermin vereinbart und auch wahrgenommen. Der Makler war total unfreundlich und unsympathisch und hat nur patzige Antworten gegeben. Naja, das Haus hat uns auch gefallen. Am nächsten Tag haben wir im Internet gesehen, dass der Eigentümer dieses Haus privat verkauft. Woraufhin wir den Eigentümer direkt angerufen haben. Er teilte uns mit, dass er gar keinen Vertrag mit dem Makler habe und dass der Makler parallel angeboten hat, das Haus zu verkaufen. Was ist wenn wir dem Makler ein niedriges Angebot abgeben, welches er definitiv ablehnen wird und dann das Haus privat kaufen ?!
7 Antworten
Die Maklercourtage entsteht durch das vermitteln potentieller Käufer, daher ist bereits durch den Erstkontakt mit dem Makler ein Courtageanspruch entstanden. Der gilt selbst dann, wenn der Verkäufer zwischenzeitlich einen neuen Makler beauftragen würde die Immobilie letztendlich aber doch an jemanden verkauft zu dem der Kontakt durch den ersten Makler zustande kam.
Dass ein sogenannter Makler einen Anspruch geltend machen kann wenn er keinen Vermittlungsauftrag für ein Objekt hatte wäre mir denn doch neu.
Es macht immer Sinn, erst die Fragebeschreibung genau zu lesen. Und da steht eindeutig:
Die Verkäufer haben den Makler NICHT beauftragt.
Die Kaufwilligen erhielten also von dem Makler ein Objekt angeboten, für welches er keinen entsprechenden Maklervertrag hat.
Dass auf der anderen Seite Kaufinteressenten sich an ihn gewandt haben ist eine andere Geschichte. Diese beinhaltet, dass der Makler ihnen solche Objekte anbieten darf - und nur solche - die er tatsächlich vermitteln DARF.
So weit ich erinnere gibt es entsprechende Rechtsprechung zu solchen Abzockungsversuchen. Ich würde da mal auf anwalt.de rumstöbern.
Hat der Makler Ihnen die Gelengheit zum Abschluß eines Kaufvertrages aufgezeigt und der Vertrag mit dem Verkäufer kommt zustande sind Sie zur Zahlung der Provison an en Makler verpflichtet.
Die Provision stellt ein Erfolgshnorar dar; sie ist keine Wertschätzung des Persönlichkeitsbildes des Maklers.
https://www.finanztip.de/maklerprovision/
Wenn ich das richtig lese, dann bist Du mit dem Makler durch die Nachfrage nach einem Besichtigungstermin einen vertrag eingegangen.
Da kannst Du jetzt nicht durch bescheixxen nicht mehr rauskommen.
Die Frage ist, was ihr für einen Vertrag mit dem Makler habt.
Du irrst dich. Ihr habt also einen Vertrag mit dem Makler und wollt den schlicht und einfach beschei#en.
da irrst du dich. So einfach wird man einen Makler nicht los. Wenn ihr dieses Haus kauft werdet ihr Courtage zahlen müssen, egal was der Makler geleistet hat
Wenn der Makler bzw. der Eigentümer unser Angebot ablehnt, endet ja theoretisch unser Vertrag mit dem Makler. Und wenn der Eigentümer dann bereit ist, privat an uns zu verkaufen, hat der Makler ja nichts mehr damit zu tun oder irre ich mich?