Muss ich die Maklerprovision zahlen, wenn der Makler mein Gebot ablehnt und der Verkäufer mein Angebot annimmt ?

7 Antworten

Die Maklercourtage entsteht durch das vermitteln potentieller Käufer, daher ist bereits durch den Erstkontakt mit dem Makler ein Courtageanspruch entstanden. Der gilt selbst dann, wenn der Verkäufer zwischenzeitlich einen neuen Makler beauftragen würde die Immobilie letztendlich aber doch an jemanden verkauft zu dem der Kontakt durch den ersten Makler zustande kam.

Dass ein sogenannter Makler einen Anspruch geltend machen kann wenn er keinen Vermittlungsauftrag für ein Objekt hatte wäre mir denn doch neu.

Es macht immer Sinn, erst die Fragebeschreibung genau zu lesen. Und da steht eindeutig:

Die Verkäufer haben den Makler NICHT beauftragt.

Die Kaufwilligen erhielten also von dem Makler ein Objekt angeboten, für welches er keinen entsprechenden Maklervertrag hat.

Dass auf der anderen Seite Kaufinteressenten sich an ihn gewandt haben ist eine andere Geschichte. Diese beinhaltet, dass der Makler ihnen solche Objekte anbieten darf - und nur solche - die er tatsächlich vermitteln DARF.

So weit ich erinnere gibt es entsprechende Rechtsprechung zu solchen Abzockungsversuchen. Ich würde da mal auf anwalt.de rumstöbern.

Hat der Makler Ihnen die Gelengheit zum Abschluß eines Kaufvertrages aufgezeigt und der Vertrag mit dem Verkäufer kommt zustande sind Sie zur Zahlung der Provison an en Makler verpflichtet.

Die Provision stellt ein Erfolgshnorar dar; sie ist keine Wertschätzung des Persönlichkeitsbildes des Maklers.

https://www.finanztip.de/maklerprovision/

Wenn ich das richtig lese, dann bist Du mit dem Makler durch die Nachfrage nach einem Besichtigungstermin einen vertrag eingegangen.

Da kannst Du jetzt nicht durch bescheixxen nicht mehr rauskommen.

Die Frage ist, was ihr für einen Vertrag mit dem Makler habt.

Havenari  06.02.2018, 15:02

Du irrst dich. Ihr habt also einen Vertrag mit dem Makler und wollt den schlicht und einfach beschei#en.

Thara0806 
Beitragsersteller
 06.02.2018, 12:12

Wenn der Makler bzw. der Eigentümer unser Angebot ablehnt, endet ja theoretisch unser Vertrag mit dem Makler. Und wenn der Eigentümer dann bereit ist, privat an uns zu verkaufen, hat der Makler ja nichts mehr damit zu tun oder irre ich mich?

Halbammi  03.04.2018, 16:18
@Thara0806

da irrst du dich. So einfach wird man einen Makler nicht los. Wenn ihr dieses Haus kauft werdet ihr Courtage zahlen müssen, egal was der Makler geleistet hat