Nachträgliche Kaufpreisminderung wegen Wasserschaden
Wir haben uns diesen Monat ein Haus gekauft. Bei den ersten Renovierungsarbeiten haben wir jetzt einen Wasserschaden festgestellt, der aber nicht neu ist, sondern schon über längere Zeit besteht. Im Notarvertrag steht keine Mängel bekannt. Bisher haben wir noch keine Zahlungsaufforderung vom Notar bekommen, wollen aber auch vom Hauskauf eigentlich nicht zurücktreten. Gibt es die Möglichkeit nachträglich den Kaufpreis mindern zu lassen?
Vielen Dank für die Antworten
5 Antworten
nein, nur wenn der verkäufer dem auch zustimmt
alleine kannst du gar nichts machen, kaufen oder lassen
ihr müsst einen neuen preis ausmachen, da kann der verkäufer mitspielen oder auch nicht
eigenmächtig kannst du gar nichts mindern
nö, weil im Kaufvertrag steht ja noch drin: "keine Mängel bekannt".
AUßER ein Handwerker oder Gas-Wasser-Installateur stellt fest, dass hinter der Wand schon vorher Arbeiten gemacht wurden, bspw. ein Austausch eines Rohres oder eine fehlende oder falsche Fliese in der Wand oder irgendein Anzeichen, dass da - wegen dem Wasserschaden - schon gearbeitet wurde.
DANN IST WOHL EIN SCHADEN BEKANNT !
dann muss er trotzdem nicht mit dme preis runtergehen, aber man könnte ihn wegen arglistiger täuschung dann ankacken
dann würde wohl preislich etwas passieren
Das wird nur gehen, wenn ihr definitiv beweisen könnt, dass der Voreigentümer den Mangel gekannt hat und euch gegenüber verschwiegen hat.
Schau einmal hier: http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Ruecktritt-Kaufvertrag-Immobilie-Haus-Wohnung-Rueckabwicklung-Immobilienkauf-Hauskauf.htm
Die Frage ist, haben die Verkäufer dies gewußt und kann der Nachweis bewiesen werden, dass sie es gewußt haben. Nur dann wäre es arglistische Täuschung und man kann Minderungsrechte geltend machen oder sogar eine Rückabwicklung fordern.
Meist steht in den Verträgen, dass jede Haftung ausgeschlossen ist und von weiteren Mängel nichts bekannt ist.
Also wie gesagt, es ist alles eine Sache der Beweisbarkeit. Ggf. Fachanwalt einschalten.
Ihr habt den Kaufpreis noch nicht gezahlt. Seid ihr denn schon Eigentümer des Hauses?
Wie sieht des den mit einer Meldung bei der Versicherung aus. Evtl. übernimmt eine Versicherung die Sanierung des Schadens!
Setzt euch mal mit dem (bisherigem) Eigentümer in Verbindung.