Mitten im Hauskauf ist ein Wasserschaden, wer zahlt?

5 Antworten

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Als Vermieter hatte ich ein ähnliches Problem, es zahlt alles der Verkäufer da so kurz nach dem Kauf. Oder die Gebäudeversicherung wenn Niemand schuld ist.

Im Vertrag steht alle Pflichten gehen an den Käufer über nach Unterzeichnung. Aber es gilt nicht für versteckte Mängel.

talita80 
Beitragsersteller
 19.06.2019, 17:26

Ich hoffe du hast recht, jetzt müssen wir ein teures Gutachten bestellen und Rechtsanwalt zahlen...

Solange Ihr noch nicht im Grundbuch steht, würde ich mal behaupten, dass der Vorbesitzer dafür zuständig ist. Und außerdem wäre rechtlich auch abzuklären, ob der Schaden dem Vorbesiter bekannt gewesen ist und Euch arglistig getäuscht hat. GGf die Wohngebäudeversicherung in Anspruch nehmen

talita80 
Beitragsersteller
 19.06.2019, 03:04

die Gebäudeversicherung hat nur Feuer und läuft noch auf ihn. Sind ja mitten im Hauskauf, erst wenn es unser ist können wir eine neue abschließen oder auf uns übertragen lassen

ChristianKlaus  19.06.2019, 03:06
@talita80

Wohngebäudeversicherung auch auf Wasser und Elementarschäden abschließen. Aber so lange der Hauskauf noch nicht abgeschlossen ist, ist das die Sache des Nochbesitzers. Würde mir überlegen, vom Kauf zurückzutreten

talita80 
Beitragsersteller
 19.06.2019, 03:11
@ChristianKlaus

ich habe Montag überwiesen, ich hoffe ich kann noch zurück treten oder kann durchsetzen das der Verkäufer den Mangel beseitigt

Leider ist das wieder ein Beispiel, was Laien alles falsch machen können beim Hauskauf. Aber der Reihe nach:

  1. Nach vollständiger Kaufpreiszahlung erfolgt üblicherweise die Übergabe (Zählerablesung, Zustandsprüfung...). Normalerweise steht im Kaufvertrag, dass sich der Zustand des Objektes nicht verschlechtern sollte vom Zeitpunkt der Besichtigung bis zur Übergabe. Daher Kaufvertrag prüfen, was da drin steht.
  2. Verschwiegene Mängel zu beweisen ist äußerst schwierig. Da muss man jeden Einzelfall prüfen: wie alt ist das Haus, hätte man mit Feuchtigkeit rechnen müssen etc.

Punkt 1 zu verfolgen erscheint am sinnvollsten zu sein. Ihr müsst unbedingt einen Anwalt konsultieren!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
GGImmo  21.06.2019, 11:05

Besitzer wirst Du, sobald die Übergabe erfolgt ist. Eigentümer erst dann, wenn Du im Grundbuch eingetragen bist. Aber das ist für den vorliegenden Fall erst einmal uninteressant.

Ihr habt bei der Übergabe/Übernahme festgestellt, dass sich der Zustand des Hauses verschlechtert hat. Das habt Ihr dem Verkäufer mitgeteilt. Soweit alles richtig gemacht. Allerdings wird nun zu beweisen sein, dass Ihr die Feuchtigkeit nicht schon bei der ersten Besichtigung gesehen habt. Euer Anwalt hilft Euch da sicherlich weiter. Viel Erfolg!

talita80 
Beitragsersteller
 19.06.2019, 17:25

Übergabe wäre demnach Montag gewesen und da war Wasser drin! ok der Anwalt wollte erstmal den Vertrag haben. Sagen wir so es ist nicht auf den ersten Blick verständlich ab wann man Besitzer ist...

Wir wissen hier nicht, was im Kaufvertrag steht. Auch Du solltest ihn vielleicht mal aufmerksam lesen.

Bei Mängeln, die dem Verkäufer bekannt waren, dieser aber verschwiegen hat, haftet der Verkäufer. Problem: Beweis das mal.

ChristianKlaus  19.06.2019, 03:07

Das geht schon, wird aber teuer, da Gutachterkosten,...

talita80 
Beitragsersteller
 19.06.2019, 03:12
@ChristianKlaus

ja aber vor Gericht sollte ich recht bekommen bekommen ich doch alle Kosten zurück?

talita80 
Beitragsersteller
 19.06.2019, 03:02

eben wie Beweise ich sowas?

Und ab wann sind wir Eigentümer und verantwortlich für den Schaden

Das habt ihr doch sicherlich im Kaufvertrag geregelt, ab wann der Übergang ist...