Mitten im Hauskauf ist ein Wasserschaden, wer zahlt?
Wir sind mitten im Hauskauf, Montag ist das Geld angekommen beim Verkäufer. Wir fuhren zum Haus um Fotos vom Stromzähler zu machen und sahen das im Keller Pfützen sind in mehreren Zimmern. Verkäufer kontaktiert und mitgeteilt wir werden Gutachter holen um herauszufinden woher das Wasser kommt. Gutachter war Tag drauf da und sagte die Aussensickerung funktioniert nicht. Meine Frage wer zahlt nun für den Schaden? Es scheint ein versteckter Mangel zu sein denn Wasser tritt nicht von heute auf morgen über die Fugen im Keller aus. Der Verkäufer sagt gekauft wie gesehen und will nix damit zu tun haben. Ist das so? Und ab wann sind wir Eigentümer und verantwortlich für den Schaden ab Bezahlung oder Schlüsselübergabe ( der letzte ist gerade per Post zu uns) oder Grundbucheintrag, welcher noch nicht ist. Evtl weiss jemand was. Wir versuchen natürlich so schnell wie möglich einen Anwalt zu finden aber ich hab keine Minute Ruhe vielleicht kann einer was dazu sagen. Danke
5 Antworten
Als Vermieter hatte ich ein ähnliches Problem, es zahlt alles der Verkäufer da so kurz nach dem Kauf. Oder die Gebäudeversicherung wenn Niemand schuld ist.
Im Vertrag steht alle Pflichten gehen an den Käufer über nach Unterzeichnung. Aber es gilt nicht für versteckte Mängel.
Ich hoffe du hast recht, jetzt müssen wir ein teures Gutachten bestellen und Rechtsanwalt zahlen...
Solange Ihr noch nicht im Grundbuch steht, würde ich mal behaupten, dass der Vorbesitzer dafür zuständig ist. Und außerdem wäre rechtlich auch abzuklären, ob der Schaden dem Vorbesiter bekannt gewesen ist und Euch arglistig getäuscht hat. GGf die Wohngebäudeversicherung in Anspruch nehmen
Wohngebäudeversicherung auch auf Wasser und Elementarschäden abschließen. Aber so lange der Hauskauf noch nicht abgeschlossen ist, ist das die Sache des Nochbesitzers. Würde mir überlegen, vom Kauf zurückzutreten
ich habe Montag überwiesen, ich hoffe ich kann noch zurück treten oder kann durchsetzen das der Verkäufer den Mangel beseitigt
Leider ist das wieder ein Beispiel, was Laien alles falsch machen können beim Hauskauf. Aber der Reihe nach:
- Nach vollständiger Kaufpreiszahlung erfolgt üblicherweise die Übergabe (Zählerablesung, Zustandsprüfung...). Normalerweise steht im Kaufvertrag, dass sich der Zustand des Objektes nicht verschlechtern sollte vom Zeitpunkt der Besichtigung bis zur Übergabe. Daher Kaufvertrag prüfen, was da drin steht.
- Verschwiegene Mängel zu beweisen ist äußerst schwierig. Da muss man jeden Einzelfall prüfen: wie alt ist das Haus, hätte man mit Feuchtigkeit rechnen müssen etc.
Punkt 1 zu verfolgen erscheint am sinnvollsten zu sein. Ihr müsst unbedingt einen Anwalt konsultieren!
Besitzer wirst Du, sobald die Übergabe erfolgt ist. Eigentümer erst dann, wenn Du im Grundbuch eingetragen bist. Aber das ist für den vorliegenden Fall erst einmal uninteressant.
Ihr habt bei der Übergabe/Übernahme festgestellt, dass sich der Zustand des Hauses verschlechtert hat. Das habt Ihr dem Verkäufer mitgeteilt. Soweit alles richtig gemacht. Allerdings wird nun zu beweisen sein, dass Ihr die Feuchtigkeit nicht schon bei der ersten Besichtigung gesehen habt. Euer Anwalt hilft Euch da sicherlich weiter. Viel Erfolg!
Übergabe wäre demnach Montag gewesen und da war Wasser drin! ok der Anwalt wollte erstmal den Vertrag haben. Sagen wir so es ist nicht auf den ersten Blick verständlich ab wann man Besitzer ist...
Wir wissen hier nicht, was im Kaufvertrag steht. Auch Du solltest ihn vielleicht mal aufmerksam lesen.
Bei Mängeln, die dem Verkäufer bekannt waren, dieser aber verschwiegen hat, haftet der Verkäufer. Problem: Beweis das mal.
Das geht schon, wird aber teuer, da Gutachterkosten,...
ja aber vor Gericht sollte ich recht bekommen bekommen ich doch alle Kosten zurück?
eben wie Beweise ich sowas?
Und ab wann sind wir Eigentümer und verantwortlich für den Schaden
Das habt ihr doch sicherlich im Kaufvertrag geregelt, ab wann der Übergang ist...
die Gebäudeversicherung hat nur Feuer und läuft noch auf ihn. Sind ja mitten im Hauskauf, erst wenn es unser ist können wir eine neue abschließen oder auf uns übertragen lassen