Man hat das Haus verkauft, darf man den EON Vertrag vorzeitig raus. Also das Sonderkündigungsrecht gebraucht machen?

3 Antworten

Der Erwerber des Hauses ist in den Liefervertrag eingetreten, kann aber nach der Grundbucheintragung kündigen.

Der Hausverkäufer käme aus diesem Vertrag NICHT heraus, wenn der Anbieter ihn an der neuen Adresse weiter beliefern könnte.

Du mußt halt sofort kündigen und nicht erst zum Jahresende. Ruf doch dort (Beim Versorger und beim Grundversorger) mal an. Erkläre denen, daß dein Haus dann und dann verkauft ist und du den Vertrag zu diesem Zeitpunkt kündigen möchtest.

.... im Rahmen des Übergangs gibt es einen Nutzerwechsel und diesen Zeitraum bestimmt der Kaufvertrag.

Ist nicht so wie bei der Versicherung fürs Haus, da gilt die Umschreibung im Grundbuch.

GulaschEsser 
Beitragsersteller
 22.03.2018, 11:53

was muss man machen?

schleudermaxe  22.03.2018, 13:05
@GulaschEsser

... das Formblatt Nutzerwechsel ausfüllen, zu EON schicken, und gut ist.