Man hat das Haus verkauft, darf man den EON Vertrag vorzeitig raus. Also das Sonderkündigungsrecht gebraucht machen?
Hallo Leute,
ich hoffe sie können mir helfen, was der Kunde jetzt machen soll.
Erstmal zum Anfang, November 2016 hat man bei E.ON den Direktgas gebucht, wo auch in den AGB des Vertrages, die Umzug Klausel gibt. Ich zitiere
Bei einem Umzug oder einem vollständigen Ausbau der Gasanlage kann der Vertrag mit einer zweiwöchigen Frist gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (nach § 314 BGB) bleibt unberührt.
EON ist nicht der Grundversorger bei mir, sondern ein Drittanbieter. Der Vertrag wurde November 2017 um 1 Jahr automatisch weiter verlängert. Aber im Januar fand man einen Käufer der das Haus kaufen möchte, man hat den Kaufvertrag unterschrieben und gegen Ende April 2018 soll der Wechsel stattfinden.
Zur Sicherheit hat man im Februar 2018 den EON Vertrag gekündigt zum ende des Laufzeit in diesem Fall 30.11.2018, weil man denkt es wäre so korrekt.
Aber, der Kunde ist sich unsicher und weiß nicht, was er machen soll, wenn der Wechsel vom Haus stattgefunden hat, weil der Kunde möchte nicht bis 30.11.2018 den Vertrag zahlen.
Hat der Kunde für das Haus verkaufen ein besonderes Recht? Kann der Kunde vorzeitig raus? Kein Kunde möchte für diesen Zähler weiterzahlen, wenn man nicht mehr der Besitzer ist, man kann ja nie wissen ob nicht weiter verbracht wird, obwohl man selber nicht dort wohnt.
3 Antworten
Der Erwerber des Hauses ist in den Liefervertrag eingetreten, kann aber nach der Grundbucheintragung kündigen.
Der Hausverkäufer käme aus diesem Vertrag NICHT heraus, wenn der Anbieter ihn an der neuen Adresse weiter beliefern könnte.
Du mußt halt sofort kündigen und nicht erst zum Jahresende. Ruf doch dort (Beim Versorger und beim Grundversorger) mal an. Erkläre denen, daß dein Haus dann und dann verkauft ist und du den Vertrag zu diesem Zeitpunkt kündigen möchtest.
.... im Rahmen des Übergangs gibt es einen Nutzerwechsel und diesen Zeitraum bestimmt der Kaufvertrag.
Ist nicht so wie bei der Versicherung fürs Haus, da gilt die Umschreibung im Grundbuch.
... das Formblatt Nutzerwechsel ausfüllen, zu EON schicken, und gut ist.
was muss man machen?