Wer bezahlt Schimmelschaden an Möbel? Dringend
Hallo,
zuerst möchte ich sagen das ich neu hier bin und hoffe das wenn ich Fehler mache nicht alle darauf rumreiten.
Nun zu meinem Anliegen:
Wir haben im Januar im Kinderzimmer Schimmel hinter dem Kleiderschrank entdeckt (Schrank steht ca 3cm on der Wand entfernt) ein paar Tage später entdeckten wir Schimmel bei uns im Schlafzimmer. Das Wasser lief bei uns im Schlafzimmer blank die Wand runter. Wir haben natürlich gleich unseren Vermietern bescheid gesagt, da Sie direkt über uns wohnen haben Sie sich das auch gleich angeguckt und gesagt aufgrund des Wetters (-15 Grad) könnte mann nicht viel machen. Inzwischen sind unsere Matratzen (1Jahr alt) im Schlafzimmer sowie verschiedene Schränke vom Schimmel befallen. Wir müssen mit einem 4 monatigen Baby in dem Schlafzimmer schlafen da sonst keine Räume vorhanden sind. Laut verschiedene Personen die allesamt vom Vermieter beauftragt wurden handelt es sich um fehlende Aussendämmung. Bis heute ist nichts weiter passiert ausser das unsere VM sich angeblich Angebote geholt haben um die Aussenwände zu Isolieren.
Nun meine Fragen:
- Wer bezahlt unsere Möbel? Zieht da § 536a BGB?
- Besteht die Chance wegen unserem Baby ohne Einhaltung der Frist (3 mon.) auszuziehen? (Haben zum 01.05.12 neue Wohnung, hätten aber früher nicht kündigen können weil ohne Wohnung kündigen und dann mit 2 KIndern auf der Strasse stehen ist auch nicht schön)
- Wir haben bei Einzug reoviert (Neu Tapeten, Teppich und Laminat) müssen wir das wieder entfernen beim Auszug?? Im MIetvertrag steht nichts dazu. 4.Ist es Normal das im Hausflur von Innen dick Eis im Winter ist?
So nun hoffe ich das irgendjemand uns schnell helfen bzw. die Fragen beantworten kann.
Danke! 4.
8 Antworten
Schimmelschäden egal wo, bezahlt natürlich immer der Verursacher. So wie es sich auf den ersten Eindruck anhört, sind vermutlich Baumängel ursächlich. Hab gerade mitbekommen, dass ihr schon beim Anwalt seid. Naja... vielleicht hätte der Vermieter ja auch ohne Klage reagiert. Ich habe gelernt: Bei Prozessen gewinnen eigentlich nur die Anwälte...
Hallo Danke für deine Antwort, wir haben versucht uns mit den Vermietern zu zu einigen sind aber nur auf Gegenwehr gestossen. Und einen Prozess sehen wir gelassen entgegen da wir eine gute Rechtschutzversicherung haben die das auch alles bezahlen würde. Aber erstmal abwarten wie die Vermieter reagieren. Ende April ziehen wir um und dann hoffen wir das Ruhe einkehrt.
also Gesetzlich ist es 3 Monate Kündigungsfrist, vorher nicht keine Chance, und paar Wochen vorher den Vermieter bescheid zusagen das ist nicht korrekt, Erstmal mit dem Vermieter das klären, damit er die Schimmel beseitigt, falls er das nicht macht dann...... Mit dem Möbel, sind das nagelneue möbel die durch schimmel beschädigt sind, und haben Rechnungen darüber, wen ja Dan kann man darüber reden, aber wen die Möbel alt sind, da kann man darüber nicht reden, da es auch vielleicht an den Möbel liegen kann das mit dem Schimmel..
Hallo Also das hört sich nach enormer Verfehlung bei der Dämmung an. Dazu gibt es heute klare Vorschriften. Falls ihr Rechtsschutzversichert seid würde ich auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen, oder das Geld für ein Beratungsgespräch. Da bekommst Du klare Antworten. In diesem Fall müsst mit Sicherheit die Wohnung nicht in den Urzustand zurückbringen. Da es sich ja um eine Aufwertung der Wohnung handelte. Und ansonsten geht sofort raus mit dem Baby. AmBesten ihr schlaft bis ersten Mai bei Verwandten oder Freunden. Oder geht mal zur Gemeinde und fragt für ne vorrübergehende Unterkunft. Normal ist es Vorschrift, dass ihr Möbel 10cm von der Wand wegstellen müsst! Schimmel ist für ein Baby echt gefährlich!!!!!!vtl. Mietminderung.
Das stimmt schon, aber Denkmalschutz (als Beispiel) geht vor!
Ich wohne selbst in einem sanierten Altbau, vor ca. 6 Jahren fertiggestellt und komplett ohne (Außen)-Dämmung.
Habt Ihr von den "verschiedenen Personen" schriftlich was in der Hand ? Habt Ihr den VM schriftlich zu irgend welchen Aktivitäten, das mit Fristsetzung zwecks Beseitigung aufgefordert ? Dazu gäbe es noch offene Fragen, welche Euch aber jetzt nicht weiterhelfen.
Sorry, aber hier einen § wie den 536a BGB mag ja interessant sein, aber selbst wenn der passte, kann den sinnvoll nur ein Anwalt durchsetzen. Damit ist der Hinweis schon gegeben. Ich würde mich sofort mit einem Mieterschutzbund oder gleich, wenn finanziell möglich mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Denn schimmelbefallene Matratzen u.ä. sind in der "neuen" Wohnung nicht sinnvoll.
Haben heute einen Termin beim Anwalt. Bin mal gespannt was da rauskommt. Werden natürlich ein neues Schlafzimmer kaufen und das alte dann Entsorgen.
also schimmel ist in erster sache mietersache. täglich zweimal schocklüften, sprich alle fenster für zehn minuten öffnen. sollte dies keine besserung bringen liegt es am vermieter, ganz klar, mehr kannst du als mieter auch nicht machen ausser lüften, google mal nach mieterrecht bzgl schimmel ;)
Also das mit dem Lüften ist schon komisch es ist immer die erste Sache die angesprochen wird. Wir wissen schon wie gelüftet wird und wie die Raumtemperatur sein muß. Nur in punkto Raumtemperatur war es schwierig da alle Fenster undicht sind und wir hauptsächlich für draussen geheizt haben.
Ich denke wenn das Wasser hinter einem Schrank runterläuft ist das sicherlich Vermietersache. Bei falschem Lüften gibt es nicht diese Art von Schimmel und Feuchtigkeit.
"Verfehlung bei der Dämmung"
Und wenn gar keine Dämmung am Haus angebracht ist?
Dämmung ist keine Pflicht!