Mangel am Haus nach Kauf Arglistische Täuschung
Hallo ich habe im Juli ein 30 Jahre altes Haus erworben. Nach Renovierungsarbeiten ist mir ein großer Wasserschaden aufgefallen der sich durch die gesamte unterste Etage des Hauses erstreckt.
Sachschaden über 10.000€ bei der Hausbesichtigung von Privat an Privat habe ich die Verkäuferin extra gefragt ob das Dach mal undicht war oder Wasser eingetreten sei.
Sie sagte nein nur im Keller als es Stark geregnet hat Sei wasser durchs Kellerfenster in Keller gelaufen was ich auch so hin nahm da man nur kleinigkeiten machen musste um dieses zu beseitigen.
Auch vor dem Notar hat die Verkäuferin gesagt das dach sei Dicht und es gäbe keine Schäden Schimmel oder sonstiges.... nur leider ist alles kaputt was holz ist Tragende Balken usW, und auch Schimmel und wir haben 2 kleinkinder und erwarten ein neugebohrenes. Als ich dann die Verkäuferin darauf ansprach gab Sie gleich zu ja da sei mal wasser rein getropft, und auch ein Kollege von mir sagte ja bei der Frau ist mal ein wassereinbruch gewesen er hätte es selbst beseitig.
Die Verkäuferin sagte darauf hin Sie möchte ein Kostenvoranschlag und dann würden wir uns einigen. Nun habe ich ihr den Kostenvoranschlag in Briefkasten geschmissen da Sie auf kein Telefonat mehr Reagierte, 2 Tage später bekamm ich Post von ihrem Anwalt das ich keine gewährleistungsansprüche gegen Sie hätte und vorallem nicht da Sie den schaden noch nie besichtigt hätte was ich auch bezeugen kann das Sie das angesehen hat. Ihre Anwaltskosten von 950€ soll ich jetzt auch bezahlen.Wie gehe ich jetzt vor ? Ich habe eine Private Rechtschutz am 01.10.2014 abgeschlossen und den Schaden am 10.10 festgestellt habe keine Wartezeit ist das nun abgedeckt? Kann ich auf Kaufwandlung oder Schadensersatz klagen? Wie sind die Chancen, wenn die Rechtschutz das nicht übernimmt das ich troztdem Klage zu gewinnen? Ich habe ja auch einen Neutralen Zeugen.
danke für die antworten.
10 Antworten
Es kommt darauf an, was im Notarvertrag dokumentiert wurde. Wenn der Vertrag die Formel enthält " frei von versteckten und bekannten Mängeln, dann sehe ich gute Chancen Wandlung oder Minderung zu verlangen.
Ich empfehle Ihnen, einen Anwalt zu nehmen und jegliche eigene Ausführungen an den gegnerischen Anwalt zu unterlassen. Meiner Erfahrung nach schreiben sich Laien in diesen Fällen um Kopf und Kragen.
Die Rechtsschutzversicherung wird nicht eintreten, weil der Schaden innerhalb der Wartezeit liegt.
Wäre der Rechtsschutzvertrag älter, bestünde Leistungspflicht, da es sich hier nicht um ein Bauvorhaben sondern um Ansprüche aus einem Kaufvertrag handelt.
Die Anwaltskosten musst du auf keine Fall übernehmen das ist das Problem des Verkäufers, du hast einen Mangel gemeldet und sie hat sich halt anwaltlich beraten lassen. Solange du nicht zur übernahme von Anwaltskosten verurteilt wirst musst du diese auch nicht bezahlen.
Du wirst halt nachweisen müssen das der Verkäufer den Schaden verschwiegen hat obwohl sie ihn kannte, das ist wenn dem so ist tatsächlich eine Arglistige Täuschung. Also wirst du zunächst eine Baugutachter beauftragen müssen, erst dann kann man entscheiden ob eine Klage Sinn macht. Du solltest dich erst einmal von einem Anwalt beraten lassen, der kann dann auch gleich das mit der Rechtsschutzversicherung abklären.
Es gibt die Möglichkeit, eine Reduzierung des Kaufpreises zu erreichen oder sogar vom Kaufvertrag zurückzutreten für den Fall, dass du beweisen kannst, dass die Verkäuferin den Wasserschaden gekannt und nicht offenbart hat. Dazu würde ich aber unbedingt einen Anwalt einschalten! Sie mal hier:
Tja, wäre ein Makler involviert gewesen....der hätte sich nicht "ahnungslos" geben dürfen, ein privater Verkäufer darf das aber schon. Aber aufgrund der Schadenshöhe gehe ich davon aus, das kein Richter hier annimmt, dass ein Verkäufer von so etwas nichts wusste und den wohl sicher vorhandenen Schaden vorsätzlich verschwiegen hat. Wie andere auch schon geschrieben haben, hier hilft nur ein Anwalt.
Schadensersatz. Ggf. Gutachter einschalten, der feststellt, wann der Schaden passiert sein muss. Blöd das Du schon einige Sachen abgemacht hast, somit kann man nicht mehr prüfen, ob die Sachen notdürftig zur Vertuschung aufgetragen wurden.
Die Leute werden langsam fast alle kriminell. Hier muss man reagieren